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Amtliche Bekanntmachungen

Zypern
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Zypern
Flag of Cyprus

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Sie werden in gedruckter Form – der rechtskräftigen Form – und im Internet veröffentlicht und sind kostenfrei unter http://www.mof.gov.cy/gpo zugänglich.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Folgende Bekanntmachungen werden veröffentlicht: Stellenausschreibungen im öffentlichen Sektor, öffentliche Ausschreibungen, Enteignungen und Beschlagnahmen, Ernennungen, Beförderungen und Bestätigungen im Amt, Abberufungen, Versetzungen in den Ruhestand, Ernennungen von Stellvertretern von Amtsträgern, Amtsniederlegungen, Ernennungen von Ministern, Todesanzeigen, Ankunft sowie Abreise und Vertretung des Präsidenten der Republik, Ernennungen durch den Präsidenten der Republik, Beschlüsse des Ministerrates und des Parlaments, Gesetzentwürfe und Gesetzvorschläge, internationale Abkommen, Organigramme von Abteilungen und gesetzlich (z. B. durch das Aktiengesetz) vorgeschriebene Bekanntmachungen.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

  • Vom Staat
  • Von halbamtlichen Einrichtungen
  • Von Kommunalbehörden
  • Von Einzelpersonen (Rechtsanwälten) auf Grundlage der Bestimmungen des Aktiengesetzes

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja

Welche Suchkriterien gibt es?

Alle im Amtsblatt von Zypern (Epísimi Efimerída) veröffentlichten Inhalte

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Ab dem 10. Dezember 2004

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Nein

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Amtliche Bekanntmachungen sind auf der Website der staatlichen Druckerei (Kyvernitikó Typografeío) unter http://www.mof.gov.cy/gpo kostenlos als offene Daten verfügbar.

1 – Wie man Rechtsberatung erhält

Wie findet man einen Anwalt?

Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, haben Sie stets das Recht auf einen Anwalt. Die Polizei kann Sie fragen, ob Sie einen Anwalt brauchen, laut Gesetz benötigen Sie jedoch keinen Anwalt, es sein denn, Sie wurden festgenommen, verhaftet oder in Gewahrsam genommen. Wenn Sie vernommen werden, haben Sie normalerweise das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl. Falls Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anwalt brauchen, aber nicht wissen, wo Sie einen finden, kann Ihnen auch die Polizei einen Anwalt besorgen.

In Finnland gibt es kein Anwaltsmonopol. Daher kann sich jeder, der einen juristischen Abschluss besitzt, als Anwalt betätigen (das betreffende Gesetz wird derzeit überarbeitet). Wenn Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt benötigen, ist die Website der finnischen Anwaltskammer ein guter Ausgangspunkt für Ihre Suche. Darüber hinaus können Ihnen die Rechtsberatungsstellen helfen (Kontaktinformationen zu den Rechtsberatungsstellen finden Sie hier).

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen. Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, können Sie Prozesskostenhilfe erhalten. In diesem Fall kommt der Staat ganz oder teilweise für die Anwaltskosten auf. Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Monaten bedroht ist, wird Ihnen auf Wunsch ein Verteidiger beigeordnet, dessen Kosten der Staat übernimmt. Falls Sie für die Straftat verurteilt werden, müssen Sie die Kosten des Verteidigers an den Staat zurückzahlen, es sei denn, Ihr Einkommen ist so gering, dass Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Wie viel Sie zahlen müssen, wird auf dieselbe Weise bestimmt wie die Höhe der Prozesskostenhilfe.

Der Verteidiger kann ein öffentlicher Rechtsbeistand, ein Rechtsanwalt oder ein anderer Anwalt sein. Wenn Sie um Beiordnung eines bestimmten Anwalts bitten, wird diesem Wunsch in der Regel entsprochen.

Links zum Thema

Finnische Anwaltskammer (in finnischer Sprache)

Finnische Anwaltskammer (in englischer Sprache)

Finnische Anwaltskammer (in schwedischer Sprache)

Kontaktinformationen der Rechtsberatungsstellen (in finnischer Sprache)

Kontaktinformationen der Rechtsberatungsstellen (in englischer Sprache)

Kontaktinformationen der Rechtsberatungsstellen (in schwedischer Sprache)

Einkommensgrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (in englischer Sprache)

Einkommensgrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (in schwedischer Sprache)

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