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Fachgerichte

In mehreren Mitgliedstaaten gibt es Fachgerichte für besondere Sachgebiete. Diese Gerichte sind häufig mit Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung oder mit bestimmten Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen befasst.

Mehrere Mitgliedstaaten haben Fachgerichte für Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsstreitsachen), d. h. für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Verwaltungsbehörden und Privatpersonen oder Unternehmen über einen bestimmten Akt der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. die Baugenehmigung, die Gewerbeerlaubnis oder den Steuerbescheid.

Fachgerichte gibt es in einigen Mitgliedstaaten auch für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen in Angelegenheiten des Arbeitsrechts (Arbeitssachen).

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