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Fallstudie 1 – familienrecht – scheidung - Slowenien

Slowenien

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.

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Kosten in Slowenien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitschlichtung

Eingangsgebühren

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Eingangsgebühren

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Besteht diese Möglichkeit für derartige Rechtssachen?

Kosten

Fall A

72 EUR

entfällt

entfällt

36 EUR

entfällt

entfällt

JA

entfällt

Fall B

72 EUR

entfällt

entfällt

36 EUR

entfällt

entfällt

JA

entfällt




Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige


Fallstudie

Rechtsanwalt

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Fall A

NEIN

172,50–4.937,50 EUR

Die tatsächlichen Kosten richten sich nach § 23 der Gerichtsgebührenordnung unter Berücksichtigung aller kostenrelevanten Faktoren (Umfang und Bedeutung der Sache, Vermögen und Einkommen der Ehegatten)

Fall B

NEIN

172,50–4.937,50 EUR

Die tatsächlichen Kosten richten sich nach § 23 der Gerichtsgebührenordnung unter Berücksichtigung aller kostenrelevanten Umstände (Umfang und Bedeutung der Sache, Vermögen und Einkommen der Ehegatten)




Fallstudie

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger herangezogen werden?

Kosten

Fall A

entfällt

entfällt

entfällt

NEIN

entfällt

Fall B

entfällt

entfällt

entfällt

NEIN

entfällt




Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Andere Gebühren

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Beschreibung

Kosten

Fall A

JA

Tatsächliche Reise‑, Unterkunfts- und sonstige Kosten – § 4 der Erstattungsverordnung für Kosten im Zusammenhang mit Zivilprozessen

JA – § 270 Nr. 13 der Zivilprozessordnung.

entfällt

Notarielle Beglaubigung der Scheidungsvereinbarung erforderlich

37–689 EUR

Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert

Fall B

JA

Tatsächliche Reise‑, Unterkunfts- und sonstige Kosten – § 4 der Erstattungsverordnung für Kosten im Zusammenhang mit Zivilprozessen

JA – § 270 Nr. 13 der Zivilprozessordnung.

entfällt

Notarielle Beglaubigung der Scheidungsvereinbarung erforderlich

37–689 EUR

Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert




Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fallbeispiel

Prozesskostenhilfe

Erstattung

Wann und unter welchen Bedingungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?

Wann werden sämtliche Kosten übernommen?

Voraussetzungen?

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe

Immer

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe

JA

Der Anteil ist abhängig vom Grad des Erfolgs der obsiegenden Partei.

Siehe Abschnitt: Wann muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?

JA

Fall B

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe

Immer

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe

JA

Der Anteil ist abhängig vom Grad des Erfolgs der obsiegenden Partei.

Siehe Abschnitt: Wann muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?

JA




Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallbeispiel

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

Fall B

Alle Anträge an das Gericht sind in slowenischer Sprache oder einer anderen im Gericht verwendeten Amtssprache (an einigen Gerichten Italienisch und Ungarisch) abzufassen. § 104 der Zivilprozessordnung.

Beispiel: 50 Seiten kosten 1.262,25  EUR.

Wenn der Beteiligte die Sprache, in der der Prozess geführt wird, nicht versteht.

Beispiel: Eine halbe Stunde Dolmetschen kostet 34,43 EUR.

entfällt

entfällt

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