Direkt zum Inhalt

Fallstudie 2 – familienrecht – sorgerecht - Slowenien

Slowenien

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Sorgerecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Die Mutter erhebt Klage, um das Umgangsrecht des Vaters zu beschränken. Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trennt sich das Paar. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Mutter und Kind ziehen mit Erlaubnis des Gerichts in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A), während der Vater in Mitgliedstaat B bleibt. Einige Jahre später erhebt die Mutter in Mitgliedstaat A Klage, um das Umgangsrecht des Vaters ändern zu lassen.

Inhalt bereitgestellt von
Slowenien
Flag of Slovenia



Kosten in Slowenien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitschlichtung

Eingangsgebühren

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Eingangsgebühren

Ausfertigungsgebühren

andere Gebühren

Besteht diese Möglichkeit für derartige Rechtssachen?

Kosten

Fall A

45 EUR

entfällt

entfällt

22,50 EUR

entfällt

entfällt

JA

entfällt

Fall B

45 EUR

entfällt

entfällt

22,50 EUR

entfällt

entfällt

JA

entfällt




Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige


Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Besteht Anwaltszwang?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

NEIN

172,50 EUR

entfällt

entfällt

entfällt

Fall B

NEIN

172,50 EUR

entfällt

entfällt

entfällt




Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger herangezogen werden?

Kosten

Fall A

NEIN

644 EUR

Durchschnitt bei mittelschweren bis schweren Fällen

Fall B

NEIN

644 EUR

Durchschnitt bei mittelschweren bis schweren Fällen




Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

andere Gebühren

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Beschreibung

Kosten

Fall A

JA

Tatsächliche Reise‑, Unterkunfts- und sonstige Kosten – § 4 der Erstattungsverordnung für Kosten im Zusammenhang mit Zivilprozessen

JA – § 270 Nr. 13 der Zivilprozessordnung;

entfällt

entfällt

entfällt

Fall B

JA

Tatsächliche Reise‑, Unterkunfts- und sonstige Kosten – § 4 der Erstattungsverordnung für Kosten im Zusammenhang mit Zivilprozessen

JA – § 270 Nr. 13 der Zivilprozessordnung;

entfällt

entfällt

entfällt




Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Bedingungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?

Wann werden sämtliche Kosten übernommen?

Voraussetzungen?

Fall A

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe: In Zivilsachen geltende Einkommensgrenzen

Immer

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe: In Zivilsachen geltende Einkommensgrenzen

Fall B

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe: In Zivilsachen geltende Einkommensgrenzen

Immer

Siehe Abschnitt über Prozesskostenhilfe: In Zivilsachen geltende Einkommensgrenzen





Fallstudie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

JA

Der Anteil ist abhängig vom Grad des Erfolgs der obsiegenden Partei.

Siehe Abschnitt: Wann muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?

JA

Fall B

JA

Der Anteil ist abhängig vom Grad des Erfolgs der obsiegenden Partei.

Siehe Abschnitt: Wann muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?

JA




Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

Fall B

Alle Anträge an das Gericht sind in slowenischer Sprache oder einer anderen im Gericht verwendeten Amtssprache (an einigen Gerichten Italienisch und Ungarisch) abzufassen. § 104 der Zivilprozessordnung.

Beispiel: 50 Seiten kosten 1.262,25 EUR.

Wenn der Beteiligte die Sprache, in der der Prozess geführt wird, nicht versteht.

Beispiel: Eine halbe Stunde Dolmetschen kostet 34,43 EUR.

entfällt

entfällt

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben