Direkt zum Inhalt

Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten

Immer mehr Gerichte der Mitgliedstaaten sind mit Videokonferenzanlagen ausgestattet, und zwar entweder in den Sitzungssälen selbst oder in speziellen Räumlichkeiten für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen.

Damit die Richter, Staatsanwälte und Geschäftsstellenbeamten leichter an sachdienliche Informationen kommen, die sie bei Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug für eine Vernehmung per Videokonferenz benötigen, haben die Justizministerien der Mitgliedstaaten mitgeteilt, ob und wo Gerichte über Videokonferenzanlagen verfügen und welchen Typs diese Anlagen sind. Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge. Nicht mit aufgeführt sind jedoch die in den Ministerien oder in Gefängnissen installierten Anlagen.

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben