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Recht und Rechtsprechung

Geltende Rechtsvorschriften für EU-Bürger und anwendbares Fallrecht

Durch die Gesetzgebung in der EU und ihren Mitgliedstaaten werden die Grundrechte und die Freiheiten der EU-Bürger garantiert. Jedes Land hat sein eigenes Recht, seine eigene Rechtsordnung und seine eigenen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Außerdem sind alle Mitgliedstaaten an das EU-Recht und an das Völkerrecht gebunden. Das Fallrecht besteht aus Entscheidungen der Gerichte über die Auslegung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf deren Anwendung im Einzelfall. Die Entscheidungen können in durchsuchbaren Datenbanken abgerufen werden. Diese Abfragen sind zumeist kostenlos, bei einigen Datenbanken jedoch nicht.

EU-Recht

Die Europäische Union (EU) verfügt über eine eigene Rechtsordnung mit eigenen Rechtsvorschriften: Die wichtigsten Rechtsregeln und Rechtsgrundsätze sind in den Gründungsverträgen festgelegt. Die EU kann Rechtsakte erlassen, die von den Mitgliedstaaten anzuwenden und einzuhalten sind.

Recht der Mitgliedstaaten

Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat sein eigenes Recht und Rechtssystem. Das Recht eines Mitgliedstaats kann sowohl aus dem auf nationaler Ebene geltenden Recht (oder nationalem Recht, das überall in diesem Mitgliedstaat gilt) als auch aus dem nur in einer bestimmten Region, in einem bestimmten Gebiet oder in einer bestimmten Gemeinde geltenden Recht bestehen.

Internationales Recht

Das internationale Recht (bzw. Völkerrecht) ist ein Regelwerk, das von Staaten oder Völkern bzw. Völkerrechtssubjekten als für ihre gegenseitigen Beziehungen, einschließlich ihrer Beziehungen zu internationalen Organisationen, verbindlich anerkannt wird. Internationales Recht ist in der Regel in Übereinkünften zwischen souveränen Staaten zu finden bzw. von solchen Übereinkünften abgeleitet.

Datenbank zum Verbraucherrecht

Ein Instrument, das jedem einfachen Zugriff auf die nationalen Vorschriften ermöglicht, mit denen die wichtigsten EU-Verbraucherschutzrichtlinien in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Glossare und Terminologie

Dieser Abschnitt bietet einen zusammenfassenden Überblick über die Glossare und den mehrsprachigen „Thesaurus“ auf europäischer Ebene.

EU-Rechtsprechung

Während das Recht der Europäischen Union (EU-Recht) von allen Gerichten der Mitgliedstaaten anzuwenden ist (unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Gericht mit nationaler, regionaler oder örtlicher Zuständigkeit handelt), stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sicher, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß und auf die gleiche Weise ausgelegt und angewendet wird. Somit erfolgt die Fortbildung des EU-Rechts im Rahmen des Richterrechts hauptsächlich durch den Gerichtshof der Europäischen Union.

Europäischer Rechtsprechungs-Identifikator (ECLI)

Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Fundstellen in Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern. Ein Bestand von einheitlichen Metadaten wird dazu beitragen, die Funktionen zur Suche nach Fundstellen in der Rechtsprechung zu verbessern.

Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

Die Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sowohl das Recht ihres jeweiligen Mitgliedstaats als auch das EU-Recht auszulegen und anzuwenden. Daher ist es im Interesse der Bürger und der Angehörigen der Rechtsberufe, Zugang nicht nur zur Rechtsprechung der Gerichte ihres eigenen Mitgliedstaats zu haben, sondern auch zur Rechtsprechung der Gerichte der anderen EU-Mitgliedstaaten.

Internationale Rechtsprechung

Die internationale Gemeinschaft hat eine Reihe von Gerichten zur Beilegung von Streitigkeiten nach internationalem Recht errichtet. Ihre Rechtsstellung ist unterschiedlich; ihre gerichtliche Zuständigkeit und die Bindungswirkung ihrer Rechtsprechung hängen weitgehend von ihrem Statut ab.

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