In welchem Mitgliedstaat?

Finden Sie heraus, an welches Gericht in welchem Mitgliedstaat Sie sich wenden müssen, wenn eine gütliche Einigung mit einem Unternehmen, einem Angehörigen der freien Berufe, Ihrem Arbeitgeber, einem Familienangehörigen oder einer anderen Person im In- oder Ausland fehlgeschlagen ist.

Weist Ihr Rechtsstreit einen rein nationalen Bezug auf, müssen Sie zunächst nur wissen, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist. Wenn Sie sich an das falsche Gericht wenden oder wenn streitig ist, welches Gericht zuständig ist, laufen Sie Gefahr, dass sich der Prozess beträchtlich verzögert oder Ihre Klage sogar wegen Unzuständigkeit abgewiesen wird.

Jeder Mitgliedstaat regelt die gerichtliche Zuständigkeit in seinem Hoheitsgebiet anders.

Bei einem Fall mit Auslands- bzw. grenzüberschreitendem Bezug müssen Sie sowohl den zuständigen Mitgliedstaat als auch das zuständige Gericht herausfinden. Hiermit sind für Sie unter Umständen gravierende Folgen verbunden. Wenn Sie den Rechtsstreit im Ausland führen müssen, können Ihnen zusätzliche Unannehmlichkeiten und Kosten entstehen, z. B. weil Sie Ihre Schriftsätze übersetzen lassen, einen Rechtsanwalt vor Ort bemühen oder selbst zu den Verhandlungen anreisen müssen.

Bei Ihrer Suche nach dem für eine bestimmte Rechtssache zuständigen Gericht können Sie sich des Suchwerkzeugs im Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen bedienen. Dieser enthält die Namen und Adressen aller Gerichte in den Mitgliedstaaten, die in Zivil- und Handelssachen zuständig sind (Gerichte erster Instanz, Rechtsmittelgerichte usw.), mit Angabe ihrer örtlichen Zuständigkeit.

Siehe auch die anderen Abschnitte über die

Wenn Sie den zuständigen Mitgliedstaat und das zuständige Gericht herausgefunden haben, können Sie Klage vor Gericht erheben – zu diesem Zweck siehe den Abschnitt „Wie muss ich bei Gericht vorgehen?”.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.