European Account Preservation Order forms


Landesspezifische Informationen und Online-Formulare zur Verordnung (EU) 655/2014


Durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 über einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung wird es leichter, Schulden in der EU einzutreiben.

Damit wird ein neues Unionsverfahren geschaffen, um Bankguthaben in einem anderen EU-Land zu sperren.

Dieses Verfahren kann in Zivil- und Handelssachen eingesetzt werden.

Die Verordnung gilt für alle EU-Länder mit Ausnahme Dänemarks.

Dies bedeutet:

  • dass in Dänemark ansässige Gläubiger keinen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung beantragen können,
  • dass für ein dänisches Bankkonto kein Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung beantragt werden kann.

Ein Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung kann nur in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug beantragt und angewendet werden; das heißt, das für das Verfahren zuständige Gericht oder der Wohnsitz des Gläubigers dürfen sich nicht in dem Land befinden, in dem der Schuldner sein Konto führt.

Mit der Verordnung wird ein Verfahren für die Erteilung/Vollstreckung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung festgelegt.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Um ein Verfahren einzuleiten, muss zunächst das Antragsformular für den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung ausgefüllt werden. Entsprechende Belege sind beizufügen.

Nachstehend sind alle notwendigen Formulare aufgeführt. Sie können heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.

Darüber hinaus lässt sich ein Entwurf speichern oder herunterladen.

Insgesamt werden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1823 der Kommission neun Formblätter festgelegt.

Neben den neun Standard-Formblättern wurde ein weiteres unverbindliches Formular durch das Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen ausgearbeitet. Dieses zusätzliche Formular soll von den Gerichten verwendet werden, wenn von anderen Behörden Kontoangaben angefordert werden müssen. Es steht über folgenden Link Word (21 Kb) en zur Verfügung.

Andere Fassungen in den EU-Amtssprachen: BG Word (21 Kb) bg, CS Word (20 Kb) cs, DA Word (20 Kb) da, DE Word (21 Kb) de, EL Word (21 Kb) el, ES Word (21 Kb) es, ET Word (20 Kb) et, FI Word (20 Kb) fi, FR Word (20 Kb) fr, HR Word (20 Kb) hr, HU Word (21 Kb) hu, IT Word (20 Kb) it, LT Word (20 Kb) lt, LV Word (20 Kb) lv, MT Word (21 Kb) mt, NL Word (20 Kb) nl, PL Word (21 Kb) pl, PT Word (20 Kb) pt, RO Word (21 Kb) ro, SK Word (21 Kb) sk, SL Word (20 Kb) sl, SV Word (20 Kb) sv.

Können Schuldner einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung anfechten?

Ja. Da ein Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erlassen wird, ohne dass der Schuldner gehört wird, sieht die Verordnung mehrere Rechtsbehelfe für den Schuldner vor. So kann er den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung oder dessen Durchsetzung anfechten.

Wenn Sie einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung beantragen möchten, füllen Sie bitte das Formblatt für die Einlegung eines Rechtsbehelfs aus (Formblatt VII).

Beide Parteien können gegen eine Entscheidung über einen Rechtsbehelf Rechtsmittel einlegen (Formblatt IX).

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält landesspezifische Informationen zum Teil mit Angaben zu den zuständigen Behörden, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

You can complete these forms online by clicking one of the links below. If you have already started a form and saved a draft, you can upload it using the "Load draft" button.

As of 1 January 2021, the United Kingdom is no longer an EU Member State. However, in the field of civil justice, pending procedures and proceedings initiated before the end of the transition period will continue under EU law. Until the end of 2024, the United Kingdom can continue to be selected in online (dynamic) forms for the purpose of these proceedings and procedures. An exception to this rule are the Public documents forms, in which the UK should not be selected.

Please note that if you exceed 30 minutes of inactivity, all of your input will be lost unless you save a draft!

  • ANNEX I - Application for a European Account Preservation Order
    • in English
  • ANNEX II - European Account Preservation Order
    • in English
  • ANNEX III - Revocation of a European Account Preservation Order
    • in English
  • ANNEX IV - Declaration concerning the preservation of funds
    • in English
  • ANNEX V - Request to release over-preserved amounts
    • in English
  • ANNEX VI - Acknowledgment of receipt
    • in English
  • ANNEX VII - Application for a remedy
    • in English
  • ANNEX VIII - Transmission of a decision on a remedy to the Member State of enforcement
    • in English
  • ANNEX IX - Appeal against a decision on a remedy
    • in English

If you already have a form saved, please use the "Load draft" button.

If you already have a form saved, please use the "Load draft" button.


Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Letzte Aktualisierung : 25/04/2022