Der EU-Binnenmarkt hat dazu geführt, dass die Zahl der Unternehmen, die über Landesgrenzen hinweg expandieren, zugenommen hat. Seit Juni 2017 sind die Unternehmensregister aller EU-Länder miteinander verbunden und durchsuchbar.
Ab dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Gemäß dem Austrittsabkommen gilt jedoch während des Übergangszeitraums für das Vereinigte Königreich und sein Hoheitsgebiet weiterhin EU-Recht.