- Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
- Artikel 3 – Zentralstelle
- Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
- Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
- Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
- Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
Find information per region
Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.
Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!
Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
Das für die Durchführung von Beweisaufnahmen nach dieser Verordnung zuständige Gericht.
District Court
1st Floor
Aras Ui Dhalaigh, Four Courts
Dublin 7
Tel.: (353-01) 888 6152
Fax: (353-01) 878 3218
E-Mail: MaryO'Mara@courts.ie
Kontaktperson: Frau Mary O'Mara
Örtliche Zuständigkeit: national
Grafschaften: Dublin, Louth, Meath, Westmeath, Offaly, Wicklow, Wexford, Longford, Laois, Kildare, Carlow, Kilkenny, Cork, Clare, Limerick, Tipperary, Waterford, Kerry, Galway, Roscommon, Mayo, Sligo, Leitrim, Donegal, Cavan, Monaghan.
Artikel 3 – Zentralstelle
Zentralstelle, die den Gerichten Auskünfte erteilt und nach Lösungswegen sucht, wenn Schwierigkeiten auftreten.
Courts Service
1st Floor
Aras Ui Dhalaigh, Four Courts
Dublin 7
Tel.: (353-01) 888 6152
Fax: (353-01) 878 3218
E-Mail: MaryO'Mara@courts.ie
Örtliche Zuständigkeit: national
Grafschaften: Dublin, Louth, Meath, Westmeath, Offaly, Wicklow, Wexford, Longford, Laois, Kildare, Carlow, Kilkenny, Cork, Clare, Limerick, Tipperary, Waterford, Kerry, Galway, Roscommon, Mayo, Sligo, Leitrim, Donegal, Cavan, Monaghan.
Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
Für Ersuchen wird nur Englisch zugelassen.
Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Ersuchen können per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
Circuit & District Court Operations Directorate
Courts Service
4th Floor Phoenix House
15 - 24 Phoenix St. North
Smithfield, Dublin 7
Tel.: +353 1 888 6066/6070
Fax: +(353-01) 888 60 63
E-Mail: CCDirectorate@courts.ie
Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
Keine
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.