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Charta der Grundrechte: bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten

In diesem Abschnitt werden die Initiativen beschrieben, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um in ihrem Land den Bekanntheitsgrad der EU-Grundrechtecharta und deren Anwendung zu verbessern.

Informiert wird über Beispiele:

  • für Regierungsinitiativen der Mitgliedstaaten zur aktiven Förderung des Bekanntheitsgrads und der Anwendung der Charta auf Ebene des Gesetzgebers, der Verwaltung, der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz
  • wie die Mitgliedstaaten die Bürger über ihre in der Charta verankerten Rechte informieren und wie sie mit verschiedenen Akteuren – zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsbeauftragten oder Hochschulen – zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Charta sachgerecht angewandt wird
  • für nichtstaatliche Initiativen zur Förderung des Bekanntheitsgrads und der Anwendung der Charta
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