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Vor Einführung des ECLI war das Auffinden von einschlägigen Urteilen mühsam und zeitaufwändig. Beispiel: Für die Erörterung eines rechtlichen Problems war ein bestimmtes Urteil des Obersten Gerichtshofs des Mitgliedstaats A von Interesse. Die Rechtssache wurde in verschiedenen nationalen und grenzüberschreitenden Urteilsdatenbanken registriert, jedoch in jeder Datenbank mit einem anderen Identifikator. Alle diese Identifikatoren mussten – wenn sie überhaupt bekannt waren – angegeben werden, damit der Leser der Fundstelle die Rechtssache in der von ihm bevorzugten Datenbank auffinden konnte. Unterschiedliche Regeln und Stilvorgaben für Fundstellenangaben erschwerten die Suche. Darüber hinaus musste der Leser in sämtlichen Datenbanken nachsehen, ob das Urteil des Obersten Gerichtshofs in zusammengefasster, übersetzter oder kommentierter Form verfügbar war. Mit dem ECLI-System reicht eine Suche über eine Suchschnittstelle mit nur einem Identifikator aus, um sämtliche Einträge des Urteils in allen teilnehmenden nationalen und grenzüberschreitenden Datenbanken zu finden.
Wenn der nationale Richter bei der Anwendung und Wahrung des EU-Rechts eine größere Rolle spielen soll, muss ihm der Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten erleichtert werden. Die Suche nach Urteilen aus anderen Mitgliedstaaten und nach Fundstellen wird durch die Unterschiede zwischen den nationalen Identifizierungssystemen für Gerichtsentscheidungen, den Regeln für Fundstellenangaben und den technischen Feldern mit den wesentlichen inhaltlichen Angaben zu einem Urteil erheblich behindert.
Um diese Unterschiede zu überwinden und den Zugang zu und das Auffinden von nationalen, ausländischen und europäischen Gerichtsurteilen zu erleichtern, hat der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen aufgerufen, den Europäischen Urteilsidentifikator (ECLI) und einen Mindestbestand von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung einzuführen.
Hauptmerkmale des ECLI
Der ECLI ist ein einheitlicher Identifikator, der für alle Gerichte der Mitgliedstaaten und der EU dasselbe erkennbare Format besitzt. Er muss die folgenden fünf Bestandteile enthalten:
- das Kürzel „ECLI“, um den Identifikator als Europäischen Urteilsidentifikator kenntlich zu machen
- den Ländercode
- den Code des Gerichts, das das Urteil erlassen hat
- das Jahr der Urteilsverkündung
- eine Ordinalzahl mit bis zu 25 alphanumerischen Zeichen, deren Format jeder Mitgliedstaat selbst festlegt (Punkte sind erlaubt, aber keine anderen Satzzeichen).
Die Bestandteile werden durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt. Beispiel für einen (nicht existierenden) ECLI:
ECLI:NL:HR:2009:384425 könnte die Entscheidung 384425 des Obersten Gerichtshofs („HR“) der Niederlande („NL“) aus dem Jahr 2009 bezeichnen.
Metadaten
Damit Urteile leichter zu verstehen und aufzufinden sind, muss jedes Dokument, das eine Gerichtsentscheidung enthält, mit einem Metadatensatz nach Maßgabe dieses Absatzes versehen sein. Diese Metadaten müssen nach den von der Dublin Core Metadata Initiative entwickelten Standards beschrieben sein.
Die Schlussfolgerungen des Rates zum ECLI enthalten eine Beschreibung der Metadaten, die verwendet werden können.
ECLI-Koordinator
Jeder Mitgliedstaat, der den ECLI verwendet, muss eine Regierungsstelle oder Justizeinrichtung als nationalen ECLI-Koordinator benennen. Der nationale ECLI-Koordinator ist zuständig für die Aufstellung der Liste der Codes für die beteiligten Gerichte, die Veröffentlichung einer Erläuterung zum Aufbau der Ordinalzahl und alle anderen für das Funktionieren des ECLI Systems relevanten Informationen. ECLI-Koordinator für die EU ist der Gerichtshof der Europäischen Union.
Jeder Mitgliedstaat entscheidet, ob und in welchem Umfang er das ECLI-System verwendet (ob es etwa rückwirkend für historische Aufzeichnungen angewandt werden soll, wie viele Gerichte daran teilnehmen – beispielsweise nur der Oberste Gerichtshof oder alle Gerichte – usw.).
Europäische und internationale Dimension
Durch Anklicken der EU-Flagge und der internationale Flagge auf der rechten Seite können Sie mehr über die Anwendung des ECLI durch den Gerichtshof der Europäischen Union oder das Europäische Patentamt erfahren.
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates hat die Europäische Kommission eine mehrsprachige ECLI-Suchmaschine entwickelt, mit deren Hilfe Benutzer die Datenbanken derjenigen Stellen für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen nach Gerichtsentscheidungen abfragen können, die den ECLI-Standard eingeführt und der Kommission Zugang zu ihren Daten gewährt haben.
Ebenso steht unter https://e-justice.europa.eu/ecli/ eine ECLI-Aufschlüsselung zur Verfügung – für jeden nach diesem Pfad eingegebenen ECLI werden die entsprechenden ECLI-Metadaten (sofern verfügbar) angezeigt. Beispielsweise werden unter https://e-justice.europa.eu/ecli/ECLI:NL:HR:2016:764 direkt die Metadaten der Entscheidung ECLI:NL:HR:2016:764 angezeigt.
Seiten der Mitgliedstaaten
Auf den Seiten der Mitgliedstaaten finden Sie folgende Informationen:
- ob der betreffende Mitgliedstaat den ECLI und Metadaten bereits eingeführt hat;
- falls nicht, ob er dies vorhat;
- falls ja, Angaben zu den Codes der beteiligten Gerichte, den Formatierungsregeln, den Metadaten usw.;
- Angaben zum nationalen ECLI-Koordinator.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
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