Das Europäische Patentamt (EPA) bietet Erfindern ein einheitliches Anmeldeverfahren, über das sie in bis zu 40 europäischen Staaten Patentschutz erlangen können. Das Amt ist das Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation und wird vom Verwaltungsrat überwacht.
Der ECLI-Koordinator im Europäischen Patentamt ist das Publication Department.
Postanschrift
Postfach 90
1031 Wien
Österreich
Anschrift
Rennweg 12
1030 Wien
Österreich
Ländercode
ECLI-Ländercode für das Europäische Patentamt an zweiter Position des ECLI: [EP]
Festlegung des nationalen ECLI
ECLI-Komponenten zur Identifizierung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts:
- Abkürzung ECLI
- Ländercode: EP
- Gerichtscode: BA (BA= Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts)
- Jahr der Entscheidung (Format JJJJ)
- Ordinalzahl bestehend aus:
Nummer der Entscheidung (Nummer der Sache ohne Schrägstrich) bestehend aus 7 Ziffern --> 1 Ziffer (Art der Entscheidung) + 4 Ziffern (Ordinalzahl der Entscheidung) + 2 Ziffern (die letzten zwei Ziffern des Jahres des Eingangs der Beschwerde)
Codes für die Entscheidungsarten des EPA:- D: Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten
- G: Große Beschwerdekammer
- J: Juristische Beschwerdekammer
- T: Technische Beschwerdekammern
- W: Entscheidungen über PCT-Widersprüche
- R: Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung
Punkt
Datum der Entscheidung (Format JJJJMMTT)
Beispiel:
ECLI:EP:BA:2002:D000300.20020503
EP = Europäisches Patentamt
BA = Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts
2002 = Jahr der Entscheidung
D000300 = D0003/00 (Aktenzeichen)
20020503 = 2002.05.03 (Datum der Entscheidung)
Verwendung des ECLI
Der ECLI wird ausschließlich zur Identifizierung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts verwendet.
Eine Suche anhand des ECLI ist über die Datenbank mit den Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA (siehe Link) möglich.
Links zumThema
Datenbank mit den Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA