Infolge der immer enger werdenden Handelsbeziehungen und der Zunahme des Reiseverkehrs ist die Wahrscheinlichkeit, in einen Rechtsstreit mit internationalen Bezügen verwickelt zu werden, für Privatpersonen wie für Unternehmen gestiegen. Ein internationaler Bezug kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass die Parteien verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, dass sie nicht im selben Land wohnen oder dass sie einen Vertrag über ein Geschäft im Ausland abschließen.
Im Streitfall muss man dann nicht nur wissen, welches Gericht für die Entscheidung dieses Rechtsstreits international zuständig ist, sondern auch, nach welchem Recht die Entscheidung in der Sache zu treffen ist.
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