Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

Wenn Sie Unterhalt geltend machen wollen – beispielsweise eine monatliche Unterhaltszahlung für ein Kind – können Sie sich nach EU-Recht an die Gerichte Ihres Heimatstaats wenden, um Ihren Unterhaltsanspruch und die Höhe des Betrags feststellen zu lassen. Ein solches Urteil wird in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne Weiteres anerkannt.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Vorschriften seit Juni 2011

Seit dem 18. Juni 2011 gelten für Unterhaltssachen neue Vorschriften. Danach haben Unterhaltsgläubiger auch weiterhin die Möglichkeit, die Person, die Unterhalt leisten muss, vor den Gerichten des eigenen Wohnsitzstaats zu verklagen. In den meisten Fällen bestimmt sich das auf die Unterhaltspflichten anwendbare Recht nach dem Haager Protokoll von 2007. Alle von einem mitgliedstaatlichen Gericht erlassenen Unterhaltsurteile werden überall in der Europäischen Union anerkannt und ohne weitere Formalitäten vollstreckt. Die Mitgliedstaaten bieten berechtigten und verpflichteten Personen administrative Unterstützung.

Die Regelung gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, d. h. auch in Dänemark (auf der Grundlage des Abkommens vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Dänemark wendet jedoch nicht alle Vorschriften an, insbesondere nicht die Vorschriften über das anwendbare Recht und die Vorschriften über die Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es noch bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren.

Die Verordnung sieht ferner vor, dass Verwaltungsbehörden für die Zwecke von Unterhaltsverfahren als Gerichte angesehen werden können. Eine Liste dieser Behörden finden Sie hier PDF (315 Kb) de.

Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Verordnung und ein einfach handhabbares Tool zum Ausfüllen der Formulare. Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen hat Leitlinien für die Verwendung der Anhänge der Unterhaltsverordnung ausgearbeitet, die in 23 Amtssprachen zur Verfügung stehen.

Ist Unterhalt von einer Person oder an eine Person zu zahlen, die nicht in der Europäischen Union wohnt, so kann der Unterhaltsanspruch auf der Grundlage des Übereinkommens über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und des Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht in einem Drittstaat geltend gemacht werden, wenn dieser Staat ein Vertragsstaat des Übereinkommens und des Protokolls ist. Das Übereinkommen ist für die EU gegenüber Drittstaaten, die dem Übereinkommen beigetreten, seit dem 1. August 2014 in Kraft.

Nicht verbindliches Formular für die Einforderung von Unterhaltsrückständen

Um die Anwendung der Unterhaltsverordnung in der Praxis und die Wahrnehmung der sich hieraus für die Bürger ergebenden Rechte EU-weit zu erleichtern, hat das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ein nicht verbindliches Formular für die Einforderung von Unterhaltsrückständen ausgearbeitet.

Dieses nicht verbindliche Formular, das die Geltendmachung ausstehender Unterhaltszahlungen erleichtern soll, steht in 23 Sprachen zur Verfügung. Hinweise für das Ausfüllen des Formulars sind beigefügt. Das Formular ist in folgenden Formaten verfügbar: PDF PDF (946 Kb) de und XLS document icon (441 Kb) de.

Nicht verbindliches Formular für gütliche Regelungen

Um die Umsetzung der Unterhaltsverordnung und die wirksame grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu erleichtern, entwickelte das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ein (nichtobligatorisches) Formular für gütliche Regelungen.

Bei einer gütlichen Regelung der Streitigkeit wird auf eine Beilegung der Streitigkeit vor Gericht und/oder ein Vollstreckungsverfahren verzichtet. Dies kann dazu beitragen, langwierige und komplexe Verfahren zu vermeiden. Dieses Formular hilft den Zentralen Behörden dabei, eine gütliche Regelung zwischen den Parteien zu fördern und die Sprachbarrieren zu überwinden, um die freiwillige Zahlung von Unterhalt zu erreichen, Dieses Formular ist in 23 Sprachen verfügbar. Es kann in folgenden Formaten abgerufen werden: PDF PDF (105 Kb) de

Letzte Aktualisierung: 09/12/2023

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