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Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen

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Niederlande
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European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

1 Was bedeuten die Begriffe „Unterhalt“ und „Unterhaltspflicht“ in der Praxis? Welche Personen sind einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig?

Die Verpflichtung zur Zahlung einer Unterhaltsleistung entsteht aufgrund von Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft, aus einer (früheren) Ehe oder einem Eltern-Kind-Verhältnis. Unterhaltspflicht ist die Pflicht, zu den Lebenshaltungskosten des Empfängers (des „Unterhaltsgläubigers“) beizutragen. Dies gilt auch im Falle einer räumlichen Trennung.

Die während der Ehe zwischen den Ehepartnern bestehende Unterhaltsverpflichtung besteht auch nach der Scheidung weiter. Das Gericht kann im Scheidungsurteil oder in einem späteren Urteil einen der ehemaligen Ehepartner verpflichten, an den anderen ehemaligen Ehepartner, der nicht über ausreichende Einkünfte zur Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten verfügt (und von dem nach billigem Ermessen auch nicht erwartet werden kann, dass er in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten), auf dessen Antrag hin Unterhaltszahlungen zu leisten. Bei der Festsetzung der Unterhaltszahlungen berücksichtigt der Richter die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers und die Leistungsfähigkeit (finanziellen Mittel) des anderen Ehepartners. Dabei können auch nicht finanzielle Faktoren, wie die Dauer der Ehe oder das Alter der unterhaltsberechtigten Person, eine Rolle spielen. Der maximale Unterhaltszeitraum beträgt fünf Jahre. Wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft weniger als zehn Jahre bestanden hat, endet die Unterhaltspflicht nach der Hälfte der Zeit, die die Ehe oder Partnerschaft bestanden hat.

Es bestehen drei Ausnahmen von dieser Regel:

  • Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, endet die Unterhaltspflicht für den (ehemaligen) Ehepartner erst nach Vollendung des zwölften Lebensjahres des jüngsten Kindes.
  • Wenn die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat und der Unterhaltsgläubiger innerhalb von zehn Jahren eine Altersrente erhält, endet die Unterhaltspflicht mit Beginn der Rente.
  • Wurde der Unterhaltsgläubiger am oder vor dem 1. Januar 1970 geboren, dauerte die Ehe oder eingetragene Partnerschaft mehr als 15 Jahre und erhält der Unterhaltsgläubiger erst nach mehr als zehn Jahren eine Rente, beträgt der Unterhaltszeitraum zehn Jahre.

Auf Antrag des Unterhaltsgläubigers kann das Gericht eine Frist festlegen, wenn die Anwendung dieser gesetzlichen Fristen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls den Grundsätzen der Angemessenheit und Billigkeit zuwiderlaufen würde. Ein solcher Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Unterhaltspflicht zu stellen.

Die ehemaligen Ehepartner können eigene außergerichtliche Unterhaltsvereinbarungen treffen. Diese werden in der Regel in einer (Scheidungsfolgen-)Vereinbarung festgelegt. In der Praxis wird diese Vereinbarung zum Zeitpunkt der Scheidung oder Beendigung der eingetragenen Partnerschaft vom Gericht bestätigt. Diese richterliche Bestätigung schafft mehr Rechtssicherheit für den Unterhaltsberechtigten, da die Vereinbarungen durch einen Gerichtsvollzieher oder in bestimmten Fällen durch das Nationale Büro für die Einziehung von Unterhaltszahlungen (LBIO) vollstreckt werden können.

Vorstehendes gilt auch für Unterhaltsverhältnisse zwischen ehemaligen eingetragenen Partnern.

Unterhaltspflichten von Eltern und Stiefeltern

Eltern müssen nach Maßgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für die Kosten der Pflege und Erziehung ihrer minderjährigen Kinder aufkommen. Während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft sind Stiefeltern auch zum Unterhalt der minderjährigen Kinder ihres Ehepartners oder Lebenspartners verpflichtet, die zu ihrer Familie gehören. Eltern und Stiefeltern sind ebenfalls verpflichtet, die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten ihrer (Stief-)Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahren zu übernehmen. Nach Vollendung des 21. Lebensjahres müssen Eltern nur dann Unterhalt zahlen, wenn ihre Nachkommen bedürftig sind.

Unterhaltspflichten von biologischen Vätern/Partnern der Mutter

Auch der biologische Vater eines Kindes ist verpflichtet, für ein von ihm gezeugtes (aber nicht anerkanntes) Kind Unterhalt zu zahlen, solange das Kind nur eine Mutter hat und nicht in einer rechtlichen Familienbeziehung zu einem anderen Elternteil steht (d. h. wenn es keinen anderen rechtlichen Elternteil gibt). Dieselbe Verpflichtung gilt auch für den Lebenspartner einer Mutter, der einem zur Zeugung des Kindes geeigneten Akt zugestimmt hat.

Unterhaltspflichten von Personen, die kein Elternteil des Kindes sind, mit gemeinsamem Sorgerecht

Jede Person, die kein Elternteil des Kindes ist, aber gemeinsam mit einem Elternteil des Kindes das Sorgerecht für dieses Kind ausübt, ist diesem gegenüber unterhaltspflichtig (Artikel 1:253w des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Unterhaltspflicht besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Kindes, wenn das gemeinsame Sorgerecht mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes endet.

Wann müssen die Lebenshaltungskosten gezahlt werden?

Die Unterhaltspflicht von (Stief-)Eltern gegenüber ihren minderjährigen und jungen erwachsenen (Stief-)Kindern (und Unterhaltspflichten, die denen eines Elternteils entsprechen) besteht unabhängig von der Bedürftigkeit. In allen anderen Beziehungen besteht lediglich ein Unterhaltsanspruch für bedürftige Personen.

Personen gelten als bedürftig, wenn sie nicht über ausreichende Einkünfte verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten, und nach billigem Ermessen auch nicht erwartet werden kann, dass sie in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Die Unterhaltspflicht von (Stief-)Eltern gegenüber ihren minderjährigen und jungen erwachsenen (Stief-)Kindern (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) besteht unabhängig von der Bedürftigkeit. Die Unterhaltsbedürftigkeit wird auch für Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres festgestellt.

Wie wird die Höhe des Unterhalts festgelegt?

Die gesetzlichen Kriterien zur Festlegung des Unterhaltsbetrags sind die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.

2 Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt? Gibt es unterschiedliche Regeln für Unterhaltsansprüche Minderjähriger und Erwachsener?

Eltern müssen die Kosten der Pflege und Erziehung von Kindern unter 18 Jahren (minderjährige Kinder) tragen. Dies betrifft die Lebenshaltungskosten und andere für die Erziehung des Kindes notwendige Aufwendungen, z. B. die Kosten für Bildung und Freizeitaktivitäten. Eltern sind verpflichtet, gemäß den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Kosten der Pflege und Erziehung aufzukommen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn das Kind über eigene Mittel bzw. ein eigenes Einkommen verfügt.

Bei Kindern im Alter von 18, 19 oder 20 Jahren („junge Erwachsene“) sind die Eltern verpflichtet, für die Kosten des Lebensunterhalts und der Ausbildung aufzukommen. Die Kosten des Lebensunterhalts und der Ausbildung sind gleichbedeutend mit den Kosten der Pflege und Erziehung in der Kindheit. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Kinder über eigene Mittel bzw. ein eigenes Einkommen verfügen. Verfügen die Kinder jedoch über regelmäßige Einkünfte, wird der Unterhaltsanspruch entsprechend angepasst.

Gegenüber Nachkommen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, sind die Eltern nur dann unterhaltspflichtig, wenn sie bedürftig und nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, z. B. bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung.

3 Müssen Unterhaltsansprüche bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht geltend gemacht werden? Wie läuft das Verfahren im Wesentlichen ab?

Der vom Unterhaltsschuldner zu zahlende Betrag kann entweder von den Parteien selbst festgelegt und in einer Vereinbarung festgehalten werden oder vom Gericht in einem Gerichtsurteil bestimmt werden.

Bei einem Scheidungsverfahren wird das Gericht oft ersucht, zusätzlich über eine Unterhaltsleistung für den geschiedenen Ehepartner bzw. über Unterhaltsleistungen für Kinder zu entscheiden.

4 Kann der Antrag im Namen eines Verwandten (wenn ja, welchen Grades) oder eines Kindes gestellt werden?

Der Antrag muss vom Rechtsanwalt des Unterhaltsgläubigers gestellt werden. Die Einreichung des Antrags ohne einen Rechtsanwalt ist nicht zulässig. Minderjährige Kinder werden vor Gericht von ihrem gesetzlichen Vertreter (in der Regel einem Elternteil) vertreten.

5 Wie erfährt der Antragsteller, welches Gericht zuständig ist?

Nationale Zuständigkeit

Hinsichtlich der nationalen Zuständigkeit der niederländischen Gerichte ist der Gerichtsstand in Unterhaltsangelegenheiten das erstinstanzliche Gericht des Wohnsitzes entweder des Antragstellers (oder eines der Antragsteller) oder einer der im Antrag genannten Parteien oder, falls eine dieser Parteien über keinen Wohnsitz verfügt, das Gericht des tatsächlichen Aufenthaltsortes einer dieser Parteien. Rechtsmittel können bei einem Rechtsmittelgericht in der Gerichtsbarkeit eingelegt werden, zu der das betreffende Gericht gehört.

Internationale Zuständigkeit in der Europäischen Union

In Bezug auf Unterhaltspflichten innerhalb der Europäischen Union ist am 18. Juni 2011 die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen in Kraft getreten. In der Verordnung sind die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Gerichts festgelegt.

Eine wichtige Regelung der Verordnung zu Unterhaltspflichten findet sich in Artikel 3, in dem vier mögliche Zuständigkeiten der Gerichte enthalten sind:

  • bei dem Gericht des Ortes, an dem der Unterhaltsschuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
  • bei dem Gericht des Ortes, an dem der Unterhaltsgläubiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
  • als Zuständigkeit im Rahmen eines Nebenverfahrens das für den Personenstand zuständige Gericht (z. B. Abstammung, Auflösung einer Ehe) oder
  • auch als Zuständigkeit im Rahmen eines Nebenverfahrens das für die elterliche Verantwortung zuständige Gericht.

Die Parteien können die Zuständigkeit auch einvernehmlich auf der Grundlage bestimmter maßgeblicher Faktoren vereinbaren. Für die Anwendung der Verordnung zu Unterhaltspflichten ist es nicht erforderlich, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Antragsgegners im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats befindet. Auch die Staatsangehörigkeit der Parteien ist unerheblich.

Da die Zuständigkeitsvorschriften der Verordnung nicht mehr auf Fälle beschränkt sind, in denen der Beklagte seinen Wohnsitz in der EU hat, finden sie in den Niederlanden immer Anwendung.

Internationale Zuständigkeit außerhalb der Europäischen Union

Für die internationale Zuständigkeit der niederländischen Gerichte außerhalb der Europäischen Union gilt das Folgende. Wenn der Beklagte außerhalb der Europäischen Union lebt, ist das niederländische Gericht nach der Zivilprozessordnung zuständig. Das niederländische Scheidungsgericht hat dann die Befugnis, vorläufige Regelungen in Bezug auf die Scheidung oder in Bezug auf eine Nebensache, beispielsweise über Unterhaltszahlungen oder den Verbleib in der ehelichen Wohnung, zu treffen. Das niederländische Gericht ist auch für die Entscheidung über einen eigenständigen Unterhaltsantrag zuständig, wenn

  • entweder der Antragsteller oder mindestens einer der im Antrag genannten Verfahrensbeteiligten in den Niederlanden lebt,
  • die Rechtssache anderweitig einen ausreichenden Bezug zu dem niederländischen Rechtskreis aufweist,
  • eine Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des niederländischen Gerichts getroffen wurde,
  • der Verfahrensbeteiligte sich auf das Verfahren einlässt und keine Einrede der Unzuständigkeit erhebt.

6 Muss sich der Antragsteller vor Gericht vertreten lassen (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde)? Welches Verfahren findet Anwendung, wenn keine Vertretung erforderlich ist?

Ein Antrag auf Feststellung, Änderung oder Beendigung der Unterhaltspflicht muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Der Rechtsanwalt vertritt den Antragsteller während der Gerichtsverhandlung. Namen und Anschriften von Rechtsanwälten sind auf der Website der niederländischen Anwaltskammer „Zoek een advocaat – Nederlandse Orde van Advocaten“ zu finden.

Es gibt auch einen Verband der Anwälte für Familienrecht und Scheidungsmediatoren, dessen Mitglieder sich unter anderem auf Scheidungen und Unterhaltsfälle spezialisiert haben. Zu deren Spezialgebiet gehört auch Mediation sowie alles, was damit zusammenhängt.

7 Fallen bei dem Gerichtsverfahren Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese ungefähr? Erhält der Antragsteller Prozesskostenhilfe, wenn er die Verfahrenskosten nicht tragen kann?

Für Gerichtsverfahren ist ein Beitrag zu den Gerichtskosten zu zahlen. Dies ist die Gerichtsgebühr. Hinzu kommen Rechtsanwalts- und Gerichtsvollziehergebühren.

Falls der Rechtssuchende nicht die (vollen) Kosten eines Rechtsanwaltes bezahlen kann, kann ihm unter bestimmten Umständen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Dies nennt man eine „Prozesskostenhilfe“. Die öffentliche Hand übernimmt einen Teil der Kosten, und der Rechtssuchende bezahlt einen „Eigenanteil“. Die Höhe dieses „Eigenanteils“ hängt vom Einkommen und Vermögen des Rechtssuchenden ab. Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist das Amt für Prozesskostenhilfe zuständig. Der Rechtsanwalt muss Prozesskostenhilfe beim Amt für Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wird auch die Gerichtsgebühr in Unterhaltssachen ermäßigt.

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe gilt auch in grenzüberschreitenden Streitsachen, d. h., wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz außerhalb der Niederlande hat. Dies ist in der EU-Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug geregelt. Prozesskostenhilfe kann unter Bezugnahme auf die Artikel 23A bis 23K des niederländischen Gesetzes über die Prozesskostenhilfe (Wet op de rechtsbijstand) über das Amt für Prozesskostenhilfe in Den Haag unter Verwendung des der genannten Richtlinie beigefügten Standardformulars beantragt werden, das in allen Mitgliedstaaten identisch ist.

8 Welche Art von Unterhalt kann das Gericht zusprechen? Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Kann der Gerichtsbeschluss angepasst werden, wenn sich die Lebenshaltungskosten oder die familiären Umstände ändern? Wenn ja, wie (z. B. durch automatische Indexierung)?

Bei Gericht kann ein Antrag auf Festsetzung, Änderung oder Verzicht auf Kindes- und Partnerunterhalt eingereicht werden. Der Antrag ist durch einen Rechtsanwalt zu stellen.

Bei seiner Entscheidung berücksichtigt das Gericht die Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit der Parteien (finanzielle Mittel). Die Justiz hat Empfehlungen für eine einheitliche praktische Anwendung dieser Konzepte ausgearbeitet (Bericht über die Unterhaltskriterien, veröffentlicht auf der Website der Justiz). Diese Empfehlungen haben keine Gesetzeskraft, und die Gerichte und die Parteien können im Einzelfall von ihnen abweichen.

Die folgenden Einkünfte und Ausgaben (die Aufzählung ist nicht abschließend) können für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sein:

  • Einkünfte aus Arbeit (Gewinne oder Erträge aus selbstständiger Tätigkeit)
  • Stipendien
  • Einkünfte aus Renten oder Sozialleistungen
  • Mietzahlungen
  • aktuelle Möglichkeiten, die Einkünfte zu steigern (Verdienstmöglichkeiten)
  • Rückzahlungen und Zinsen auf Hypotheken
  • sonstige regelmäßige monatliche Kosten
  • Versicherungsprämien
  • finanzielle Verpflichtungen anderen gegenüber
  • die Höhe etwaiger Schulden und deren Rückzahlung 

Änderungen des Unterhaltsbetrags

Eine Vereinbarung oder eine gerichtliche Entscheidung kann durch eine spätere Entscheidung geändert werden, wenn sie aufgrund geänderter Umstände nicht mehr den gesetzlichen Kriterien entspricht. Ein neuer Unterhaltsbetrag kann auch einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

Gesetzliche Indexierung 

Das Justizministerium legt jedes Jahr den Prozentsatz fest, um den eine vom Gericht festgelegte Unterhaltszahlung oder eine einvernehmlich vereinbarte Zahlung zu erhöhen ist. Bei der Berechnung dieses prozentualen Anstiegs werden die Lohnentwicklung im privaten und im öffentlichen Sektor sowie die Entwicklungen in anderen Sektoren berücksichtigt. Dieser Prozentsatz wird im niederländischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Bei der automatischen Anpassung der Unterhaltszahlungen gibt es einige Ausnahmen. Die Parteien oder das Gericht können die gesetzliche Indexierung ausschließen oder eine alternative Methode der Indexierung festlegen.

9 Wie und an wen wird der Unterhalt gezahlt?

Unterhalt für ehemalige Ehepartner wird direkt an den ehemaligen Ehepartner geleistet. Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder werden direkt an den das Kind betreuenden Elternteil geleistet. Junge erwachsene Nachkommen erhalten den Unterhalt direkt.

10 Wie kann ein nicht freiwillig zahlender Schuldner zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden?

Wird die Unterhaltspflicht für Kinder und/oder Partner durch eine gerichtliche Entscheidung festgelegt und kommt der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Erfüllung der Verpflichtung durch das Nationale Büro für die Einziehung von Unterhaltszahlungen (LBIO) in Form eines Abzugs vom Arbeitsentgelt oder den Sozialleistungen des Unterhaltsschuldners vollstreckt werden. Die Erfüllung der Verpflichtung kann auch durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden (andere Arten der Einziehung sind ebenfalls möglich). Wenn keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, muss die Rechtssache bei Gericht anhängig gemacht werden. Hierzu ist ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

11 Welchen Beschränkungen unterliegt die Vollstreckung, insbesondere in Bezug auf den Schuldnerschutz und die Verjährungs- oder Ausschlussfristen?

Bei einer Pfändung eines Teils der Sozialleistungen oder des Arbeitsentgelts sind die Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen.

Für Fälle, in denen noch keine Zahlung durch eine gerichtliche Entscheidung oder eine Vereinbarung festgelegt wurde, gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Bei bereits festgelegten Unterhaltszahlungen gilt für abgelaufene, aber nicht eingehaltene Fristen für einvernehmlich vereinbarten Unterhalt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Bei Unterhaltsansprüchen, die durch eine gerichtliche Entscheidung festgesetzt wurden, beträgt die Verjährungsfrist für ihre Vollstreckung zwanzig Jahre.

12 Helfen Organisationen oder Verwaltungsbehörden bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen?

Bei Verzug von Unterhaltszahlungen für Kinder und/oder Partner kann das Nationale Büro für die Einziehung von Unterhaltszahlungen (LBIO) oder ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der rückständigen Unterhaltszahlungen beauftragt werden. 


Das LBIO muss dazu vom Unterhaltsgläubiger ermächtigt werden. Das LBIO kann, falls erforderlich, die Geltendmachung im Wege der Zwangsvollstreckung vornehmen. Es kann beispielsweise einen Teil des Arbeitsentgelts, der Sozialleistungen oder des unbeweglichen oder beweglichen Vermögens des Unterhaltsschuldners pfänden.

Das LBIO muss dazu vom Unterhaltsgläubiger ermächtigt werden. Der Unterhalt muss in einer gerichtlichen Entscheidung festgelegt worden sein. Der Rückstand darf zum Zeitpunkt der Einschaltung des LBIO nicht länger als sechs Monate zurückreichen (das LBIO kann einen Rückstand, der länger als sechs Monate zurückreicht, einziehen, wenn die Entscheidung des Gerichts innerhalb dieser sechs Monate ergangen ist und eine rückwirkende Zahlung angeordnet wurde).

Das LBIO kann, falls erforderlich, die Geltendmachung im Wege der Zwangsvollstreckung vornehmen. Es kann beispielsweise einen Teil des Arbeitsentgelts, der Sozialleistungen oder des unbeweglichen oder beweglichen Vermögens des Unterhaltsschuldners – durch einen Gerichtsvollzieher – pfänden lassen.

Die Inanspruchnahme des LBIO ist für den Unterhaltsgläubiger kostenlos. Bei Erhalt eines Antrags auf Einziehung wird vor der kostenpflichtigen Einziehung versucht, die Angelegenheit durch Mediation und/oder Sachverhaltsaufklärung zu regeln. Dieses Vorgehen hat in beinahe drei von vier Fällen Erfolg. Wenn das LBIO jedoch die Einziehung übernimmt, hat der Unterhaltsschuldner eine Gebühr für die Beitreibung zu zahlen. Das LBIO erhebt für die Einziehung eine Gebühr. Diese Gebühr beträgt 15 % der geschuldeten monatlichen Beträge und des rückständigen Unterhalts. Eventuelle Vollstreckungskosten werden ebenfalls beim Unterhaltsschuldner beigetrieben.

13 Können staatliche Stellen oder private Organisationen einen Teil der Unterhaltsleistung oder die gesamte Unterhaltsleistung vorstrecken, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Weder das LBIO noch ein Gerichtsvollzieher können Vorschüsse auf den Unterhalt gewähren.

14 Was geschieht, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland wohnt?

14.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation in seinem Wohnsitzmitgliedstaat in Anspruch nehmen?

Das LBIO nimmt auch im Bereich der internationalen Einziehung von Unterhaltsleistungen Aufgaben wahr. Diese Aufgaben ergeben sich aus Verordnungen und internationalen Übereinkommen, die die Niederlande unterzeichnet haben

Die Niederlande sind Vertragspartei des UN-Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956, (New Yorker Übereinkommen). Dabei handelt es sich um ein Übereinkommen über Rechtshilfe, dessen Ziel es ist, die Einziehung von Unterhaltsleistungen in internationalen Fällen zu erleichtern. In den Ländern, die dem New Yorker Übereinkommen beigetreten sind, ist mindestens eine Stelle mit der Umsetzung des Übereinkommens betraut. In den Niederlanden ist dies das LBIO.

Am 1. August 2014 ist zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (für Dänemark nur teilweise) und anderen Vertragsstaaten das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen in Kraft getreten. Das Haager Übereinkommen ersetzt das New Yorker Übereinkommen zwischen den Vertragsparteien, soweit der Anwendungsbereich der beiden Übereinkommen übereinstimmt. Zwischen den EU-Mitgliedstaaten findet die Unterhaltsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 4/2009) vorrangig Anwendung.

Die Tätigkeiten des LBIO und der ausländischen Stellen als Zentrale Behörden sind grundsätzlich kostenlos. Die Zentrale Behörde trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung und des Übereinkommens. Die Zentrale Behörde darf einem Antragsteller nur die Kosten in Rechnung stellen, die sich aus einem Antrag auf besondere Maßnahmen ergeben.

14.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden?

Wenn Sie selbst in den Niederlanden leben, wenden Sie sich bitte an das LBIO:

Nationales Büro für die Einziehung von Unterhaltszahlungen (LBIO)

Postbus 8901
3009 AX Rotterdam
Niederlande

Um die Dienste des LBIO in Anspruch nehmen zu können, muss das Antragsformular eingereicht werden. Dieses Formular kann von der Website „International maintenance allowance“ (Einziehung von Unterhaltsleistungen im Ausland) heruntergeladen werden.

15 Was geschieht, wenn der Unterhaltsgläubiger im Ausland wohnt?

15.1 Kann der Unterhaltsgläubiger die Hilfe einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation im Wohnsitzmitgliedstaat des Schuldners in Anspruch nehmen?

Das LBIO zieht auch im Auftrag von im Ausland ansässigen Unterhaltsgläubigern Unterhaltsleistungen von Unterhaltsschuldnern mit Wohnsitz in den Niederlanden ein. Unterhaltsgläubiger, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und Unterhalt gegenüber einem in den Niederlanden wohnhaften Unterhaltsschuldner geltend machen wollen, können sich auf das in dem Übereinkommen festgelegte System berufen. Sie müssen bei der Übermittlungsstelle ihres Heimatlandes einen Antrag stellen, die sich mit der Empfangsstelle in den Niederlanden (dem LBIO) in Verbindung setzt. Die Empfangsstelle unternimmt dann die für die Einziehung der Unterhaltsleistung notwendigen Schritte

15.2 Wenn ja, wie kann diese Stelle oder Organisation kontaktiert werden und welche Hilfe kann der Unterhaltsgläubiger bekommen?

Die Kontaktdaten sind in der Antwort auf Frage 14.2 zu finden.

16 Gilt für diesen Mitgliedstaat das Haager Protokoll von 2007?

Ja.

17 Wenn das Haager Protokoll von 2007 nicht für diesen Mitgliedstaat gilt, welches Recht gilt dann für den Unterhaltsanspruch nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts? Wie lauten die entsprechenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts?

Entfällt.

18 Welche Regeln gelten für den Zugang zum Recht bei grenzübergreifenden Streitsachen innerhalb der EU (entsprechend der Systematik von Kapitel V der Unterhaltsverordnung)?

Für die Ausarbeitung der Bestimmungen über den effektiven Zugang und die unentgeltliche Prozesskostenhilfe im Rahmen der Verordnung zu Unterhaltspflichten (und des Unterhaltsübereinkommens) im niederländischen Recht ist das Nachfolgende wichtig.

Das LBIO war bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung und des Übereinkommens als Empfangs- und Übermittlungsbehörde in Verfahren nach dem New Yorker Übereinkommen tätig und führt als Empfangsbehörde Verfahren zugunsten ausländischer Antragsteller durch. Gemäß Artikel 6 des New Yorker Übereinkommens ergreift das LBIO als Empfangsstelle alle geeigneten Maßnahmen, um die Beitreibung im Namen des Gläubigers sicherzustellen. In internationalen Unterhaltsverfahren tritt das LBIO in eigenem Namen als Verfahrensbeteiligter auf. Das LBIO erhebt keine Gerichtsgebühren in Petitionsverfahren. Das LBIO stellt einem ausländischen Antragsteller keine Kosten in Rechnung, die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehen. Artikel 14 Absatz 3 des Übereinkommens und Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung können im Einklang mit der im Rahmen des New Yorker Übereinkommens bestehenden Praxis angewendet werden. Der Antragsteller kann ohne rechtlichen Beistand (im Sinne einer rechtlichen Vertretung durch einen Rechtsbeistand) ein Verfahren einleiten, da die Zentrale Behörde, das LBIO, selbst die erforderlichen Dienstleistungen kostenlos erbringt.

19 Welche Maßnahmen hat der Mitgliedstaat ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zentralen Behörden die in Artikel 51 der Unterhaltsverordnung beschriebenen Aufgaben erfüllen?

Nach dem Gesetz über das Nationale Büro für die Einziehung von Unterhaltszahlungen (Wet LBIO) verfügt das LBIO über ausreichende Möglichkeiten, die in Artikel 51 der Verordnung zu Unterhaltspflichten genannten Aufgaben wahrzunehmen.

Das Gesetz regelt unter anderem die Verpflichtung einer Reihe von Stellen und Diensten, dem LBIO für die Zwecke seiner Rolle als Zentrale Behörde unentgeltlich Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

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