Zusammenarbeit mit Ländern und justiziellen Netzen außerhalb der EU

Das Europäische Justizielle Netz hat nicht nur enge Beziehungen zu den EU-Bewerberländern und den assoziierten Ländern, sondern auch zu anderen justiziellen Netzen und verschiedenen Nicht-EU-Staaten weltweit aufgebaut.

Im Abschnitt Zusammenarbeit mit Drittstaaten und justiziellen Netzen der EJN-Website können die Kontaktstellen online die Kontaktdaten der Mitglieder dieser justiziellen Netze und die Kontaktstellen der Nicht-EU-Staaten abrufen. So können die EJN-Kontaktstellen die nationalen Behörden auch bei einer Zusammenarbeit über die Grenzen der EU hinaus unterstützen.

Rechtsrahmen

Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten ist Gegenstand internationaler Verträge, bilateraler Abkommen oder multilateraler Übereinkommen.

Zu den multilateralen Instrumenten gehören die vom Europarat und von den Vereinten Nationen angenommenen Rechtsakte sowie zwischen der EU und einzelnen Ländern geschlossene Vereinbarungen. Diese Dokumente stehen in der Justiz Bibliothek zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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