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Mediation in den Mitgliedstaaten

Das Instrument der Mediation ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich weit entwickelt. Einige Mitgliedstaaten verfügen über umfassende Rechtsvorschriften oder Verfahrensregeln zur Mediation. In anderen Mitgliedstaaten wiederum hat der Gesetzgeber nur wenig Interesse an einer gesetzlichen Regelung der Mediation gezeigt. Es gibt jedoch Mitgliedstaaten mit einer fest verankerten Mediationskultur, die in erster Linie auf Selbstregulierung setzen.

Immer mehr Streitigkeiten werden vor Gericht gebracht. Dies hat nicht nur zu längeren Wartezeiten für die Beilegung von Streitigkeiten geführt, sondern hat auch die Kosten für einen Rechtsstreit so weit ansteigen lassen, dass sie oftmals in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.

Eine Mediation dauert in den meisten Fällen weniger lang und sie ist daher in der Regel kostengünstiger als ein herkömmliches Gerichtsverfahren. Dies trifft insbesondere auf Länder zu, in denen die Gerichte große Rückstände haben und ein Gerichtsverfahren durchschnittlich mehrere Jahre dauert.

Aus diesem Grunde wächst trotz der vielfältigen Bereiche und Methoden, die es für die Mediation in der Europäischen Union gibt, das Interesse an diesem Mittel der Streitbeilegung als Alternative zu gerichtlichen Entscheidungen.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

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