An welche Stellen kann man sich wenden?
In Litauen existiert keine zentrale oder staatliche Stelle für Mediation (tarpininkavimas). Die Einrichtung einer solchen Stelle ist in absehbarer Zeit nicht geplant.
In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?
Mediation (taikinamasis tarpininkavimas) ist in Zivilsachen (also Streitsachen, die in einem Zivilverfahren vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden) möglich.
Sind besondere Vorschriften zu beachten?
Die Mediation in Zivilsachen ist gesetzlich geregelt (Civilinių ginčų taikinamojo tarpininkavimo įstatymas) und absolut freiwillig. Spezielle Regelungen, wie z. B. ein Verhaltenskodex für Mediatoren, gibt es nicht.
Information und Ausbildung
Derzeit existiert kein staatliches Ausbildungsprogramm. Ausbildungsmöglichkeiten bieten das Schulungszentrum des Justizministeriums (Teisingumo ministerija) sowie private Einrichtungen. Private Einrichtungen unterliegen keinerlei Regulierung.
Wie viel kostet die Mediation?
Nach dem Gesetz über Mediation in Zivilsachen kann Mediation kostenpflichtig oder kostenlos angeboten werden. Erfolgt eine kostenpflichtige Mediation, kann das Verfahren erst eingeleitet werden, wenn der Mediator das Honorar und die Zahlungsmodalitäten mit beiden Konfliktparteien schriftlich vereinbart hat.
Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?
Gemäß der Richtlinie 2008/52/EG können die Parteien einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung veranlassen, dass der Inhalt der Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird. Die Mitgliedstaaten teilen dies ihren Gerichten und anderen zuständigen Behörden mit.
Dem Gesetz über Mediation in Zivilsachen zufolge wählen die Konfliktparteien das zuständige Gericht. Dabei kann es sich um das Amtsgericht am Wohnort bzw. am Firmensitz einer der beiden Konfliktparteien handeln.