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Unternehmensregister

Der EU-Binnenmarkt hat dazu geführt, dass die Zahl der Unternehmen, die über Landesgrenzen hinweg expandieren, zugenommen hat. Seit Juni 2017 sind die Unternehmensregister aller EU-Länder miteinander verbunden und durchsuchbar.

In den letzten zehn Jahren hat der Europäische Gerichtshof den Weg freigemacht für eine Trennung von Eintragungs- und Tätigkeitsort, so dass sich ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat eintragen lassen kann, seine Geschäftstätigkeit aber teilweise oder vollständig in einem anderen Mitgliedstaat ausüben kann.

Der Begriff „Unternehmensregister“ umfasst – im Sinne der Richtlinie 2009/101/EG – die einzelstaatlichen Handels- und Gesellschaftsregister sowie alle anderen Register, in denen Informationen über Unternehmen gespeichert sind und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Weitere Informationen zu den Unternehmensregistern auf europäischer Ebene und zu den einzelstaatlichen Unternehmensregistern finden sich auf den verlinkten Unterseiten.

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