Kosten in Polen
Fall Nr. 2: Im Fall B (das Land, in dem die Ehefrau klagt, ist Polen) sind die Gebühren, Auslagen und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Alternative Streitschlichtung |
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Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/ |
Ausfertigungsgebühren |
Andere Gebühren |
Eingangsgebühren |
Ausfertigungsgebühren |
Andere Gebühren |
Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? |
Kosten |
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Fall A |
Festgebühren 40 PLN |
Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. |
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Es gelten die allgemeinen Bestimmungen – die Gebühren betragen 40 PLN. |
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Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. |
Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsverkündung |
Kosten nach Urteilsverkündung |
Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Mindestens 120 PLN |
Nein |
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Nein |
Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistung |
Andere Gebühren |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschreibung |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen |
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Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattung |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen gilt dies? |
Wann werden die gesamten Kosten erstattet? |
Voraussetzungen? |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? |
Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? |
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Fall A |
Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. |
Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab |
Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen |
Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. |
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Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht |
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Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie
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Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden |
Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 |
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