Direkt zum Inhalt

Sonstige einschlägige Vorschriften über Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Luxemburg
Inhalt bereitgestellt von
Luxemburg
Flag of Luxembourg

Das Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss zwingend binnen 40 Tagen eingelegt werden.

Die unterlegene Partei ist zur Zahlung der Verfahrensgebühren verpflichtet.

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben