EU-Gerichtsbarkeit
Das Gerichtssystem der Europäischen Union (EU) umfasst drei Gerichtszweige: den Gerichtshof, das Gericht und die Fachgerichte. Diese EU-Gerichte stellen sicher, dass das EU-Recht ordnungsgemäß ausgelegt und angewendet wird.
Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten
Die Justizsysteme der Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich, da sie die vielfältigen innerstaatlichen Rechtstraditionen widerspiegeln.
Ordentliche Gerichte
Die ordentlichen Gerichte sind das Kernstück der Justizsysteme der Mitgliedstaaten. Sie sind mit dem Gros der gerichtlichen Verfahren befasst. Im Umfang der gerichtlichen Zuständigkeit unterscheiden sie sich erheblich. Nachstehend finden Sie Informationen über die ordentlichen Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten und deren gerichtliche Zuständigkeit.
Fachgerichte
In mehreren Mitgliedstaaten gibt es Fachgerichte für besondere Sachgebiete. Diese Gerichte sind häufig mit Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung oder mit bestimmten Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen befasst.