Weist Ihr Rechtsstreit einen rein nationalen Bezug auf, müssen Sie zunächst nur wissen, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist. Wenn Sie sich an das falsche Gericht wenden oder wenn streitig ist, welches Gericht zuständig ist, laufen Sie Gefahr, dass sich der Prozess beträchtlich verzögert oder Ihre Klage sogar wegen Unzuständigkeit abgewiesen wird.
Jeder Mitgliedstaat regelt die gerichtliche Zuständigkeit in seinem Hoheitsgebiet anders.
Bei einem Fall mit Auslands- bzw. grenzüberschreitendem Bezug müssen Sie sowohl den zuständigen Mitgliedstaat als auch das zuständige Gericht herausfinden. Hiermit sind für Sie unter Umständen gravierende Folgen verbunden. Wenn Sie den Rechtsstreit im Ausland führen müssen, können Ihnen zusätzliche Unannehmlichkeiten und Kosten entstehen, z. B. weil Sie Ihre Schriftsätze übersetzen lassen, einen Rechtsanwalt vor Ort bemühen oder selbst zu den Verhandlungen anreisen müssen.
Bei Ihrer Suche nach dem für eine bestimmte Rechtssache zuständigen Gericht können Sie sich des Suchwerkzeugs im Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen bedienen. Dieser enthält die Namen und Adressen aller Gerichte in den Mitgliedstaaten, die in Zivil- und Handelssachen zuständig sind (Gerichte erster Instanz, Rechtsmittelgerichte usw.), mit Angabe ihrer örtlichen Zuständigkeit.
Siehe auch die anderen Abschnitte über die
Wenn Sie den zuständigen Mitgliedstaat und das zuständige Gericht herausgefunden haben, können Sie Klage vor Gericht erheben – zu diesem Zweck siehe den Abschnitt „Wie muss ich bei Gericht vorgehen?”.