Mithilfe der Fiches Belges können Sie
- prüfen, ob eine Maßnahme in einem bestimmten Land angewendet werden kann;
- prüfen, in welcher Sprache ein Antrag auf Zusammenarbeit einzureichen ist;
- einsehen, welche Angaben der Antrag enthalten muss;
- Maßnahmen zwischen zwei Ländern vergleichen.
Die Maßnahmen sind in 10 Kategorien untergliedert:
- Überwachung und Abhören der (Tele)-Kommunikation
- Verdeckte Ermittler und Informanten - Infiltration
- Untersuchung, Personendurchsuchung und Sachverständigengutachten
- Dokumente - Beschaffung
- Vermögenswerte - Beschlagnahme, Einziehung und Rückerstattung
- Orte - Augenschein und Untersuchung
- Zeugen, Opfer, Tatverdächtige - Vorladungen und Vernehmung
- Grenzüberschreitende Aktionen
- Spezielle Maßnahmen in Bezug auf Instrumente für die gegenseitige Anerkennung
- Übertragung von Verfahren
Das Instrument kann hier aufgerufen werden (Hinweis: Sie verlassen das europäische Justizportal).