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Ausbildungssysteme für Rechtsanwälte

Die Einarbeitung von Rechtsanwälten wird in den Mitgliedstaaten der EU hauptsächlich von Anwaltskammern, privaten Praxen oder Kanzleien, Ausbildungsanbietern und Hochschulen organisiert. In einigen Mitgliedstaaten wird diese Aufgabe von Rechtsmittelgerichten und dem Justizministerium wahrgenommen. Die Fortbildung wird, soweit sie angeboten wird, von der Anwaltskammer beaufsichtigt.

In den nachstehenden Informationsblättern sind die Ausbildungssysteme für Rechtsanwälte in den Mitgliedstaaten der EU beschrieben. Sie können für die nationalen Anwaltschaften und für den Vergleich der Ausbildung von Rechtsanwälten nützlich sein, die ihr Recht auf freie Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen.

Die Informationsblätter wurden vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) und dem Europäischen Zentrum für Juristen und Rechtsexperten des EIPA im Rahmen des Pilotprojekts Europäische Justizielle Aus- und Fortbildung zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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