Wenn Sie im Ausland (d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie nicht leben) Opfer einer Straftat werden, können Sie den Entschädigungsantrag bei der Unterstützungsbehörde des Landes stellen, in dem Sie leben. Der Antrag wird von der Unterstützungsbehörde übersetzt und der Entscheidungsbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem die Straftat begangen wurde, übermittelt. Die Entscheidungsbehörde prüft den Antrag und zahlt Ihnen dann die Entschädigung aus.
Hier erfahren Sie‚ wie die Entscheidungsbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem die Straftat begangen wurde‚ Ihren Antrag prüft.
Wir empfehlen Ihnen, sich näher über das Land zu informieren, in dem die Straftat begangen wurde.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.