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5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Estland
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Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

  1. Estnisches Sozialversicherungsamt – Abteilung für Opferhilfe
  2. Zentren für Frauenhilfe
  3. Polizei- und Grenzschutzamt

Hotline der Opferhilfe

  1. Hotline der Opferhilfe: 6121360 oder 16106 (die Hotline ist Mo-Fr von 9.00-17.00 Uhr besetzt).
  2. Hotline der Kinderhilfe: 16111 (für hilfsbedürftige Kinder; die Hotline ist rund um die Uhr besetzt).

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja, die Opferhilfe ist kostenfrei.

Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Der Staat bietet in folgenden Bereichen Opferhilfe an:

  1. Opferberatung;
  2. Unterstützung von Opfern bei der Kommunikation mit staatlichen und kommunalen Behörden und juristischen Personen;
  3. Sicherstellung einer sicheren Unterkunft;
  4. Sicherstellung der Verpflegung;
  5. Sicherstellung des Zugangs zur notwendigen Gesundheitsversorgung;
  6. Bereitstellung der notwendigen materiellen Unterstützung;
  7. Bereitstellung der notwendigen psychologischen Unterstützung;
  8. Vermittlung der für die Betreuung der Opfer erforderlichen Übersetzungs- und Dolmetschdienste;
  9. Bereitstellung anderer für die physische und psychosoziale Rehabilitation der Opfer erforderlichen Dienste.

Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Die staatlichen Einrichtungen von Opferhilfe können Sie an geeignete Nichtregierungsorganisationen weiterleiten.

Beratungsstellen für Frauen in Not

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