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3 - Meine Rechte nach dem Gerichtsverfahren

Griechenland

Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt.

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Griechenland
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A. Habe ich das Recht, die Entscheidung des Gerichts anzufechten?

Die Anfechtung der Entscheidung ist möglich, wenn von einem Einzelrichter eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder von einem mit drei Richtern besetzten Strafgericht eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Monaten oder von einem gemischten Schwurgericht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt wurde oder wenn von einem Jugendrichter oder einem mit drei Richtern besetzten Jugendgericht die Unterbringung in einer Jugendstrafanstalt oder erzieherische oder therapeutische Maßnahmen angeordnet wurden.

B. Welche anderen Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?

Innerhalb von 15 Tagen kann die Nichtigerklärung des Verfahrens beantragt werden, wenn der rechtskräftig verurteilte Angeklagte aus Gründen höherer Gewalt oder aus anderen unabänderlichen Gründen nicht in der Lage war, dem Gericht rechtzeitig ein unüberwindliches Hindernis für sein Erscheinen zur Verhandlung mitzuteilen und um Vertagung zu ersuchen. Außerdem kann die Aufhebung eines Urteils beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung der Aufenthaltsort des Angeklagten unbekannt war, obwohl er bekannt war, als die Vorladung zugestellt wurde.

C. Welche Folgen hat es, wenn ich verurteilt werde?

i) Strafregister

Im Strafregister werden alle rechtskräftigen Verurteilungen eingetragen. Der für den gerichtlichen Gebrauch bestimmte Auszug enthält alle Verurteilungen, während Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten nach 3 Jahren, Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren nach 8 Jahren und Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren nach 20 Jahren in dem für den allgemeinen Gebrauch bestimmten Auszug nicht mehr erscheinen. Der Eintrag im Strafregister wird gelöscht, wenn die Person das 80. Lebensjahr vollendet hat oder wenn seit dem Ende der Tilgungsfrist fünf Jahre vergangen sind.

ii) Urteilsvollstreckung, Überstellung von Häftlingen, Bewährung und alternative Sanktionen

Wird eine Person zu einer Freiheitsstrafe von weniger als drei Jahren verurteilt, so setzt das Gericht die Strafe für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren zur Bewährung aus, es sei denn, es hält die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus konkret zu nennenden Gründen für unbedingt erforderlich, um die verurteilte Person an der Begehung neuer Straftaten zu hindern. Urteile, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ergangen sind und mit denen eine freiheitsentziehende Strafe oder Sicherheitsmaßnahme verhängt wird, können von Griechenland anerkannt und vollstreckt werden. Auch kann Griechenland einen anderen EU-Mitgliedstaat ersuchen, ein entsprechendes Urteil eines griechischen Gerichts anzuerkennen und zu vollstrecken. Die verurteile Person muss sich im Ausstellungs- oder im Vollstreckungsstaat aufhalten. Die beiderseitige Strafbarkeit ist zu prüfen, außer bei bestimmten schweren Delikten, die nach dem Recht des Ausstellungsstaates mit einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren bedroht sind.

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