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Allgemeine Informationen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen sollen Verfahren in Zivil- und Handelssachen für Forderungen von unter 5000 EUR verbessert und vereinfacht werden.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen wird auf der Grundlage von Formblättern rein schriftlich geführt, es sei denn, das Gericht hält eine Anhörung für erforderlich.
Eine mündliche Verhandlung kann über Tele- oder Videokonferenzen abgehalten werden, wenn das Gericht über die entsprechenden technischen Mittel verfügt.
Um die Beilegung der Streitigkeiten zu beschleunigen, sind in der Verordnung für die Parteien und das Gericht Fristen festgelegt.
In der Verordnung sind vier Formblätter vorgesehen.
Sie wissen nicht, ob Sie für Ihre Geldforderung den europäischen Zahlungsbefehl oder das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen verwenden sollen? Der Assistent auf der Seite Online-Formulare hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung.
Auf der Website des Europäischen Justizportals finden Sie Informationen über die Anwendung der Verordnung sowie die Formblätter, die am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden können.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
Links zum Thema
Leitfaden für Anwender des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (1838 Kb)
Praktischer Leitfaden für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (2074 Kb)
ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)
ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
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