Rechte von Minderjährigen in Gerichtsverfahren

Der Begriff „kindgerechte Justiz“ (oder auch „kinderfreundliche Justiz“) verweist auf Justizsysteme, die die Achtung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf höchstem erreichbarem Niveau garantieren.

Etwa 19 % der EU-Bevölkerung (95 Millionen Menschen) sind jünger als 18 Jahre. Minderjährige können auf verschiedene Weise direkt oder indirekt mit den Justizsystemen der Mitgliedstaaten in Berührung kommen, z. B. wenn sie Straftaten begehen, wenn sie Zeugen oder Opfer einer Straftat sind, wenn sie Asyl beantragen, wenn sie Gegenstand eines Adoptionsverfahrens sind oder wenn ihre Eltern sich nicht über das Sorgerecht einigen können.

Gerichtsverfahren können erhebliche Auswirkungen auf das Leben Minderjähriger haben, wobei das Fehlen eines kindgerechten Rahmens dazu führen kann, dass ihre Rechte eingeschränkt oder verletzt werden. Darüber hinaus sind die schutzbedürftigsten Kinder (z. B. Kinder mit Behinderungen oder Migrantenkinder) bei der Wahrnehmung ihrer Rechte mit besonderen Hindernissen konfrontiert, wenn es den nationalen Justizsystemen an kindgerechten Verfahren und Vorgehensweisen mangelt.

Alle Minderjährigen sollten ein garantiertes Recht auf Zugang zur Justiz haben. Zudem sollten Kinder während des gesamten Zeitraums, in dem sie mit der Justiz in Berührung sind, unter Berücksichtigung ihres Alters, ihrer besonderen Bedürfnisse, ihrer Reife und ihres Begriffsvermögens sowie etwaiger Kommunikationsschwierigkeiten behandelt werden.

Minderjährige müssen klarerer über die betreffenden Personen und Verfahren im Justizsystem informiert werden, und es bedarf einer besonderen Aufsicht, die gewährleistet, dass die Rechte von Minderjährigen geachtet werden. In diesem Zusammenhang wurden zwei Kategorien ermittelt: Kinder als betroffene Personen im Justizsystem und spezifische Verfahren in den EU-Ländern, je nach Rechtsgebiet.

In der ersten Kategorie werden die allgemeinen Elemente in Bezug auf Kinder als betroffene Personen zusammengefasst, z. B. strafrechtliche oder zivilrechtliche Verantwortung, Zugang zu Rechtsbeistand, Bezug zu Schule/Bildung, Entscheidungsfindung in Bezug auf Gesundheitsversorgung, spezialisierte Gerichte/Einrichtungen oder finanzielle Unterstützung bei Anrufung eines Gerichts.

Bei der zweiten Kategorie geht es darum, Informationen darüber zu sammeln, wie Minderjährige im Rahmen von Gerichtsverfahren behandelt werden und welche besonderen Merkmale Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren in den Mitgliedstaaten aufweisen.

Letzte Aktualisierung: 21/09/2020

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.