In diesem Informationsblatt erfahren Sie, in welchen Fällen Sie Anspruch auf anwaltliche Vertretung haben, wie Sie einen Anwalt finden und wie die Anwaltskosten bezahlt werden, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können. Außerdem erfahren Sie, was ein Anwalt für Sie unternimmt.
Nur bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (ČAK) eingetragene Rechtsanwälte dürfen eine Person im Strafverfahren verteidigen.
Wenn Sie einen Verteidiger benötigen, wenden Sie sich an die Tschechische Rechtsanwaltskammer (
https://www.cak.czoder direkt an einen der dort eingetragenen Anwälte).
Wenn Sie sich keinen Anwalt nehmen, müssen Sie sich selbst verteidigen.
In einigen Fällen besteht Anwaltspflicht. Daher wird Ihnen das Gericht einen Verteidiger beiordnen, wenn Sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist selbst einen Anwalt wählen. Dies gilt unter anderem in folgenden Situationen:
Die Anwaltskosten trägt der Angeklagte. Wenn Ihnen das Gericht einen Anwalt beiordnet, trägt der Staat die Kosten der Verteidigung. Der Staat zahlt außerdem die Anwaltskosten, wenn Sie Anspruch auf unentgeltliche Verteidigung haben.
Die Zahlung der Anwaltskosten wird in einer Kostenvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Verteidiger oder (falls Sie keine Kostenvereinbarung getroffen haben) nach der Rechtsanwaltstarifverordnung geregelt.
Wenn Sie nicht genug Geld haben, um die Kosten Ihrer Verteidigung zu tragen, haben Sie Anspruch auf Kostenermäßigung oder unentgeltliche Verteidigung (beides hier als „unentgeltliche Verteidigung“ bezeichnet). Über Ihren Antrag entscheidet ein Richter oder der Vorsitzende des Gerichts anhand der Angaben zu Ihrer finanziellen Lage. Sie müssen den Antrag während des Vorverfahrens über den Staatsanwalt einreichen oder während des Gerichtsverfahrens stellen.
Ihnen kann auch ohne einen solchen Antrag unentgeltliche Verteidigung gewährt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies angebracht ist.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Im Vorverfahren wird untersucht, ob eine Straftat begangen wurde und wer der wahrscheinliche Täter war (Untersuchung). Anschließend werden Beweise gesichert und das Gerichtsverfahren vorbereitet (Ermittlungen).
Das Vorverfahren wird von der Polizei unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft geführt, die auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens achtet.
Bestimmte Handlungen dürfen nur vom Staatsanwalt vorgenommen oder müssen von ihm genehmigt werden (etwa die Beendigung des Vorverfahrens), während andere Maßnahmen (z. B. die Festnahme oder Inhaftierung eines Verdächtigen, Hausdurchsuchungen und das Abhören von Telefongesprächen) einer richterlichen Genehmigung bedürfen.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort ausführliche Informationen über die Phasen des Vorverfahrens:
Was ist der Zweck der Untersuchung?
Um die Art einer Straftat und den Täter festzustellen, kann die Polizei:
Die Untersuchung endet mit einer Entscheidung über den Beginn der Strafverfolgung einer bestimmten Person oder auf andere Weise (Einstellung, Aussetzung, Überleitung in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren).
Welche Fristen gelten für diese Phase?
Die Frist beträgt je nach Schwere des Falls zwei, drei oder sechs Monate. Können die Untersuchungen nicht fristgerecht abgeschlossen werden, so kann der Staatsanwalt die Frist auf schriftlichen Antrag ändern oder verlängern.
Welche Auskünfte erhalte ich über den laufenden Stand?
In dieser Phase erhalten Sie keine Auskünfte über den laufenden Stand, solange Sie nicht unmittelbar in das Verfahren einbezogen werden müssen.
Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?
Falls Sie sich zu bestimmten Ereignissen äußern sollen, zieht die Polizei einen Dolmetscher hinzu, der die Fragen und Ihre Antworten dolmetscht und Ihnen anschließend die Niederschrift mündlich übersetzt, bevor Sie sie unterschreiben müssen.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit einem Anwalt sprechen?
Sie können zu Ihrer Befragung einen Anwalt hinzuziehen. In dieser Phase ist die Hinzuziehung eines Anwalts nicht vorgeschrieben. Deshalb wird Ihnen auch kein Anwalt beigeordnet, falls Sie sich selbst keinen nehmen. Sie können sich mit dem Anwalt beraten, jedoch nicht über die Beantwortung einer bereits gestellten Frage. In dieser Phase müssen Sie für die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt selbst einen Dolmetscher beauftragen.
Werde ich um Auskünfte gebeten? Sollte ich Angaben machen?
In dieser Phase kann die Polizei Sie zum untersuchten Sachverhalt befragen. Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sie können Angaben verweigern, wenn Sie durch Ihre Aussage sich selbst (oder eine mit Ihnen verwandte Person) der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen. Sie können die Aussage ebenfalls verweigern, wenn Sie andernfalls eine Geheimhaltungspflicht verletzen würden.
Was geschieht, wenn ich eine für meinen Fall ungünstige Aussage mache?
Ihre Aussage wird nur verwendet, um zu entscheiden, ob gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmte Straftat ein Strafverfahren eingeleitet wird. Ihre Aussage wird in einem etwaigen späteren Strafverfahren nur dann als Zeugenaussage gewertet, wenn sie nur zu diesem frühen Zeitpunkt gemacht und später nicht wiederholt werden konnte. Dazu muss sie außerdem vor einem Richter abgegeben worden sein. Andernfalls müssen Sie Ihre Aussage zu einem späteren Zeitpunkt des Strafverfahrens (in der Regel vor Gericht) wiederholen.
Kann ich Kontakt zu einem Familienangehörigen oder einem Freund aufnehmen?
Auf Ihren Wunsch benachrichtigt die Polizei einen Ihrer Angehörigen oder einen Freund über Ihre Festnahme, sofern dies die polizeilichen Ermittlungen nicht behindert und nicht übermäßig schwierig ist.
Kann ich nötigenfalls einen Arzt aufsuchen?
Die Polizei ordnet zum Zeitpunkt Ihrer Befragung oder Festnahme eine ärztliche Untersuchung an und holt ein ärztliches Attest über Ihren Gesundheitszustand ein. Sie müssen sofort freigelassen werden, wenn der Arzt dies anordnet. Nötigenfalls bringt die Polizei Sie in eine medizinische Einrichtung.
Kann ich mich an meine Botschaft wenden, wenn ich Bürger eines anderen Landes bin?
Sie haben in jeder Phase des Strafverfahrens das Recht, Ihre Botschaft zu kontaktieren und mit einem Vertreter der Botschaft unter vier Augen zu sprechen.
Ich lebe in einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?
Ein Richter kann anordnen, dass Sie vernommen werden, bevor Sie das Land verlassen, wenn dies für den Fall von wesentlicher Bedeutung ist und verhindert, dass Beweismittel verloren gehen. Sie können auch vernommen werden, nachdem Sie das Land verlassen haben. Dazu wird ein entsprechender Antrag an die zuständigen Behörden des Landes, in dem Sie leben, gerichtet.
Kann ich in mein Heimatland zurückgeschickt werden?
In dieser Phase nicht.
Komme ich in Untersuchungshaft oder werde ich freigelassen?
Wenn Ihre Anwesenheit erforderlich ist, werden Sie dem Richter vorgeführt oder festgenommen. Wenn Sie später nicht angeklagt oder innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Festnahme dem Haftrichter vorgeführt werden, müssen Sie freigelassen werden.
Kann ich das Land während des Ermittlungsverfahrens verlassen?
Ja.
Werden mir Fingerabdrücke, DNA-Proben (z. B. Haare, Speichel) oder anderen Körperflüssigkeiten abgenommen?
Falls es zur Feststellung Ihrer Identität, zur Überprüfung Ihres Körpers auf Spuren der Straftat oder zu Beweiszwecken erforderlich ist, können Ihre Fingerabdrücke, eine DNA-Probe, Blut, biologisches Material oder ihre Körpermaße genommen oder eine Leibesvisitation oder ähnliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Falls Sie dagegen Widerstand leisten, können die Maßnahmen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gewaltsam durchgeführt werden. Wenn Sie sich weigern, kann eine Geldstrafe bis zu 50 000 CZK gegen Sie verhängt werden.
Werden die so erlangten Informationen für das weitere Verfahren oder zur Verhütung, Feststellung und Aufdeckung von Straftaten nicht mehr benötigt, so werden sie vernichtet.
Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen?
Wenn Ihr Schuldbekenntnis glaubwürdig ist, kann daraufhin die Strafverfolgung eingeleitet werden oder im summarischen Verfahren ein Urteil ergehen.
Erhalte ich Auskunft über Zeugen, die gegen mich ausgesagt haben, und über andere Beweismittel?
In diesem Verfahrensabschnitt erhalten Sie keine derartigen Auskünfte.
Werden Informationen über meine Vorstrafen eingeholt?
Ja, die Polizei fordert einen Strafregisterauszug an.
Was ist der Zweck dieses Abschnitts?
Während der Ermittlungen sucht und prüft die Polizei Beweismittel, die für den Fall von Bedeutung sind. Dabei sucht die Polizei nach Beweismitteln, die den Beschuldigten be- oder entlasten.
Welche Fristen gelten für die Ermittlungen?
Die Frist beträgt je nach Schwere des Falls zwei, drei oder sechs Monate. Die Frist kann von der Staatsanwaltschaft auf schriftlichen Antrag der Polizei verlängert werden. Dabei muss der Staatsanwaltschaft jedoch mindestens einmal pro Monat prüfen, ob die angegebenen Gründe noch vorliegen.
Die Polizei muss möglichst zügig vorgehen. Wenn Sie durch eine Verzögerung benachteiligt werden, können Sie den Staatsanwalt ersuchen, das Problem zu lösen. Ist der Staatsanwalt selbst für die Verzögerung verantwortlich, können Sie seinen Vorgesetzten ersuchen, das Problem zu lösen.
Außerdem können Sie eine Entschädigung für aufgrund von Verzögerungen des Verfahrens entstandene ideelle Schäden sowie gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht Verzögerungen in diesem Verfahrensabschnitt.
Welche Auskünfte erhalte ich über den laufenden Stand?
Sie erhalten einen Beschluss über die Eröffnung des Strafverfahrens, der eine Beschreibung der Ihnen vorgeworfenen Tat, die Rechtsgrundlage und eine Begründung enthält. Gegen diesen Beschluss können Sie innerhalb von drei Tagen Widerspruch einlegen, über den die Staatsanwaltschaft entscheidet.
Sie oder Ihr Verteidiger werden über die Ermittlungen informiert. Sie haben das Recht, sich über Ihren Verteidiger daran zu beteiligen, Zeugen zu befragen und Beweismittel vorzulegen. In begründeten Fällen kann Ihnen und Ihrem Verteidiger die Akteneinsicht verwehrt werden.
Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?
Wenn Sie der tschechischen Sprache nicht mächtig sind, wird zu Ihrer Vernehmung ein Dolmetscher für eine Sprache, die Sie sprechen können, oder für Ihre Muttersprache hinzugezogen.
Auch während der Ermittlungen wird Ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt. In dieser Phase können Sie an den polizeilichen Ermittlungen teilnehmen und, wenn Sie möchten, Fragen stellen.
Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Übersetzung des Beschlusses über die Eröffnung des Strafverfahrens, des Haftbefehls oder des Beschlusses über die Aussetzung der Strafverfolgung unter Auflagen.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit einem Anwalt sprechen?
Dies kann jederzeit geschehen, wobei die Vertraulichkeit des Gesprächs gewährleistet sein muss. Auf Antrag des Anwalts wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Sie können selbst einen Anwalt wählen (siehe Informationsblatt 1).
Werde ich um Auskünfte gebeten? Sollte ich Angaben machen?
Sie haben das Recht, sich zur Sache zu äußern oder die Aussage zu verweigern.
Kann ich den leitenden Polizeibeamten, Staatsanwalt oder Richter ablehnen?
Sie können den Polizeibeamten oder den Staatsanwaltschaft sowie den Protokollführer, Bewährungshelfer, Justizbeamten, gerichtlichen Sachverständigen, Dolmetscher und auch den Richter wegen Befangenheit ablehnen, also dann, wenn Sie der Meinung sind, dass diese Personen in Ihrer Sache oder in Bezug auf eine der beteiligten Parteien oder deren Vertreter in einem Interessenkonflikt stehen und deshalb keine unparteiischen Entscheidungen treffen können.
Grundsätzlich gilt eine Person auch dann als befangen, wenn sie bereits in einer anderen Funktion an dem Verfahren beteiligt war. So kann etwa ein Richter keinen Schuldspruch fällen oder über das Strafmaß entscheiden, wenn er im Vorverfahren einen Haftbefehl erlassen oder das Abhören eines Telefons angeordnet hat.
Über Ihre Ablehnung entscheidet zunächst die Person, die Sie wegen Befangenheit abgelehnt haben.
Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Tagen dagegen Beschwerde einlegen, über die dann eine übergeordnete Stelle entscheidet. Verfahrensentscheidungen einer befangenen Person dürfen im Strafverfahren nicht verwendet werden.
Was geschieht, wenn ich eine für meinen Fall ungünstige Aussage mache?
Alles, was Sie sagen, kann zu Ihren Gunsten oder gegen Sie verwendet werden. In diesem Verfahrensabschnitt kann Ihre Aussage als Beweismittel verwendet werden.
Kann ich Kontakt zu einem Familienangehörigen oder einem Freund aufnehmen?
Die Polizei entscheidet, ob Sie während Ihrer Vernehmung, Festnahme oder Inhaftierung Kontakt zu Ihrer Familie oder Freunden aufnehmen dürfen. Wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden, dürfen Sie Briefe schreiben (Ihre Post wird von der tschechischen Gefängnisverwaltung „Vězeňská služba České republiky“ und, falls Sie wegen der Gefahr der Zeugenbeeinflussung in Untersuchungshaft sind, auch vom Staatsanwalt gelesen, der berechtigt ist, Ihre Briefe zu zensieren).
Solange Sie im Gefängnis sind, dürfen Sie alle zwei Wochen einmal Besuch empfangen. Falls Sie jedoch wegen der Gefahr der Zeugenbeeinflussung in Untersuchungshaft sind, ist während der Besuche eine weitere Person zugegen.
Kann ich nötigenfalls einen Arzt aufsuchen?
Während der Untersuchungshaft ist der Gefängnisarzt für Sie zuständig und muss Ihre ordnungsgemäße medizinische Versorgung gewährleisten. Wenn Sie zur Vernehmung gebracht oder verhaftet werden, siehe #Podstránka_1hier.
Kann ich mich an meine Botschaft wenden, wenn ich Bürger eines anderen Landes bin?
Ja, in jedem Abschnitt des Verfahrens. Alle Zusammenkünfte mit Konsularbeamten sind vertraulich. Das Gericht unterrichtet mit Ihrer Zustimmung Ihr Konsulat darüber, dass Sie sich in Untersuchungshaft befinden.
Ich komme aus einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?
Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits vernommen worden sind und Sie nicht an den Ermittlungen teilnehmen möchten. Falls Fluchtgefahr besteht, kommen Sie in Untersuchungshaft oder werden freigelassen, nachdem Sie sich schriftlich verpflichtet haben, einer entsprechenden Ladung Folge zu leisten.
Kann ich in mein Heimatland zurückgeschickt werden?
Ja, falls die Voraussetzungen für Ihre Auslieferung oder Überstellung zur Strafverfolgung oder Verbüßung Ihrer Strafe in ein anderes Land erfüllt sind und ein solches Verfahren nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
Kann ich das Land während des Ermittlungsverfahrens verlassen?
Ja, Sie müssen jedoch eine gültige Postanschrift haben oder anderweitig für die zuständigen Behörden des Strafverfahrens erreichbar sein. Andernfalls können Sie festgenommen werden und in Untersuchungshaft kommen.
Werden mir Fingerabdrücke, DNA-Proben (z. B. Haare oder Speichel) oder anderen Körperflüssigkeiten abgenommen? Kann ich einer Leibesvisitation unterzogen werden?
Wenn dies erforderlich ist, ja. Sie sind verpflichtet, einer solchen Aufforderung Folge zu leisten.
Können meine Wohnung, meine Geschäftsräume, mein Auto oder andere Besitztümer durchsucht werden?
Ja, eine Hausdurchsuchung kann auf richterliche Anordnung stattfinden. Andere Räumlichkeiten können auf Anordnung des Staatsanwalts oder der Polizei durchsucht werden.
Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen?
Ja, während der polizeilichen Vernehmung.
Kann eine Anklage vor Beginn des Gerichtsverfahrens geändert werden?
Nein, nur die rechtliche Würdigung der Anklage darf verändert werden. Für neue Tatvorwürfe ist ein neuer Beschluss zur Eröffnung eines Strafverfahrens erforderlich.
Kann ich wegen einer Straftat angeklagt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden bin?
Ja. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Strafverfolgung in dem anderen Mitgliedstaat in Ihrem Fall mit einem Urteil abgeschlossen, ausgesetzt, durch Genehmigung oder Vergleich beendet wurde oder die Tat als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat eingestuft wurde.
Erhalte ich Auskunft über die gegen mich aufgebotenen Zeugen?
Wer die Zeugen sind und was sie aussagen, können Sie herausfinden, indem Sie Einsicht in die Akten nehmen oder Ihr Verteidiger an ihrer Vernehmung teilnimmt. Die Identität geheimer Zeugen wird Ihnen nicht bekanntgegeben.
Erhalte ich Auskunft über andere gegen mich vorliegende Beweismittel?
Ja, sobald Sie und Ihre Verteidiger Akteneinsicht erhalten.
Werden Informationen über meine Vorstrafen eingeholt?
Ja.
Komme ich in Untersuchungshaft oder werde ich freigelassen?
Nur eine Person, die angeklagt ist, kann in Untersuchungshaft genommen werden.
Wenn Sie innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Festnahme oder 24 Stunden nach Ihrer Verhaftung dem Haftrichter vorgeführt werden, entscheidet dieser, ob Sie in Untersuchungshaft kommen oder nicht.
Für die Untersuchungshaft kommen folgende Gründe infrage:
Wenn die Haftgründe nicht oder nicht mehr vorliegen, werden Sie auf Beschluss des Staatsanwalts freigelassen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist müssen Sie ebenfalls entlassen werden. Bei Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr beträgt die Frist 3 Monate. Bei Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr und Vorbeugehaft beträgt die Frist bei mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bedrohten Straftaten ein Jahr, bei mit einem höheren Strafmaß bedrohten Straftaten zwei Jahre, bei besonders schweren Straftaten drei Jahre und bei mit einer außergewöhnlichen Strafe bedrohten Straftaten vier Jahre.
Diese Fristen gelten jedoch nur zu einem Drittel für das Vorverfahren, während die restlichen zwei Dritteln für das Gerichtsverfahren vorbehalten sind.
Die Gründe für Ihren weiteren Verbleib in Untersuchungshaft werden laufend geprüft. Wenn Sie drei Monate in Untersuchungshaft verbracht haben, ist jedoch ein neuer Beschluss des Staatsanwalts erforderlich, ebenso 30 Tage nach Anklageerhebung und jeweils drei Monate nach Inkrafttreten des vorangegangenen Beschlusses.
Wie kann ich aus der Untersuchungshaft entlassen werden?
Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen nach Inkrafttreten der letzten Haftentscheidung können Sie jederzeit Ihre Haftentlassung beantragen. Wenn Sie jedoch in Ihrem Antrag neue Gründe vorbringen, können Sie die Entlassung jederzeit beantragen.
Sie können anbieten, eine Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr oder Vorbeugehaft zu ersetzen durch:
Bei Vorbeugehaft im Zusammenhang mit bestimmten gesetzlich festgelegten Straftaten ist die Stellung einer Kaution nicht möglich. Die Kaution kann auch von einer anderen Person gestellt werden.
Was ist der Zweck dieses Abschnitts?
Hiermit enden die Ermittlungen in der Strafsache und der Staatsanwalt entscheidet über den nächsten Verfahrensschritt:
Welche Auskünfte erhalte ich über den laufenden Stand?
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder die Anklageschrift wird Ihnen zugestellt. Sie können Widerspruch einlegen gegen:
Über Ihren Widerspruch entscheidet die übergeordnete Staatsanwaltschaft.
Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der tschechischen Sprache nicht mächtig bin?
Siehe Beginn der Strafverfolgung – Ermittlungen (2).
Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit einem Anwalt sprechen?
Siehe #Podstránka_2Beginn der Strafverfolgung – Ermittlungen (2).
Bleibe ich in Untersuchungshaft oder werde ich entlassen?
Wenn die Haftgründe weiterhin bestehen und die gesetzliche Frist für die Untersuchungshaft noch nicht ausgeschöpft ist, hat die Anklageerhebung keinen Einfluss auf die Dauer der Untersuchungshaft.
Kann die Anklage vor der Hauptverhandlung geändert werden?
Die Anklage sowie die Entscheidung des Staatsanwalts müssen in diesem Abschnitt auf dem Sachverhalt beruhen, der Anlass für die Anklage war. Allerdings kann die rechtliche Würdigung geändert werden, wenn der Staatsanwalt dies für angemessen erachtet.
Kann ich ohne Hauptverhandlung verurteilt und bestraft werden?
In minder schweren Fällen kann Ihnen der Richter ohne mündliche Verhandlung einen Strafbefehl zustellen, der eine Entscheidung über Ihre Schuld und die Strafe enthält.
Durch Strafbefehl können verhängt werden:
Wenn Sie sich nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Falls Sie fristgerecht Einspruch einlegen oder der Strafbefehl nicht zugestellt werden kann, findet eine Hauptverhandlung statt. Siehe Informationsblatt 3.
Erhalte ich Auskunft über die gegen mich vorliegenden Beweismittel?
In der Anklageschrift sind die Beweismittel aufgeführt, die der Staatsanwalt bei der Hauptverhandlung vorlegen wird. Weitere Beweismittel sind möglicherweise in der Strafakte zu finden oder können während der Verhandlung auftauchen.
Werden Informationen über meine Vorstrafen eingeholt?
Diese sind bereits Teil der Strafakte.
Zweck dieses Abschnitts
Wird ein Verdächtiger bei einer Straftat ertappt, die mit weniger als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, oder wenn die Hauptverhandlung wahrscheinlich innerhalb von zwei Wochen stattfinden kann, so kann ein summarisches Verfahren durchgeführt werden.
Dabei teilt die Polizei dem Verdächtigen die ihm vorgeworfene Tat ohne Eröffnung eines Strafverfahrens mit. Falls das summarische Vorverfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen wird, kann der Staatsanwalt bei Gericht einen Strafantrag stellen.
Welche Auskünfte erhalte ich über den laufenden Stand?
Sie werden spätestens zu Beginn Ihrer Vernehmung ausführlich über den Tatvorwurf unterrichtet. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte belehrt.
Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?
Ja, es wird ein Dolmetscher für eine Sprache, die Sie sprechen, oder Ihre Muttersprache hinzugezogen. Der schriftliche Strafantrag wird Ihnen übersetzt.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit einem Anwalt sprechen?
Zu jeder Zeit, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen. Falls Sie nach Ihrer Vernehmung nicht aus der Haft entlassen werden, wird Ihnen vom Gericht ein Anwalt beigeordnet, sofern Sie sich keinen Anwalt genommen haben.
Werde ich um Auskünfte gebeten? Sollte ich Angaben machen?
Siehe Beginn der Strafverfolgung – Ermittlungen (2).
Was geschieht, wenn ich eine für meinen Fall ungünstige Aussage mache?
Sie können Ihre Position verschlechtern und so einen Schuldspruch bewirken.
Kann ich Kontakt zu einem Familienangehörigen oder einem Freund aufnehmen? Kann ich nötigenfalls einen Arzt aufsuchen?
Siehe Beginn der Strafverfolgung – Ermittlungen (2).
Kann ich mich an meine Botschaft wenden, wenn ich Bürger eines anderen Landes bin?
Siehe Beginn der Strafverfolgung – Ermittlungen (2).
Ich komme aus einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?
Wenn Sie entlassen worden sind, müssen Sie nicht unbedingt anwesend sein. Es ist jedoch sinnvoll, mit den für das Strafverfahren zuständigen Behörden in Kontakt zu bleiben und eine gültige Postanschrift anzugeben, damit Ihre Abwesenheit nicht als Flucht gewertet wird, für die Sie bestraft werden könnten.
Kann ich in mein Heimatland zurückgeschickt werden?
Ja, wenn das Gericht als Strafe Ihre Abschiebung bestimmt.
Komme ich in Untersuchungshaft oder werde ich freigelassen?
Wenn Haftgründe bestehen, kommen Sie in Untersuchungshaft. Siehe Untersuchungshaft (3).
Werden mir Fingerabdrücke, DNA-Proben (z. B. Haare oder Speichel) oder anderen Körperflüssigkeiten abgenommen? Kann ich einer Leibesvisitation unterzogen werden? Können meine Wohnung, meine Geschäftsräume, mein Auto oder andere Besitztümer durchsucht werden?
Siehe #Podstránka_2Beginn der Strafverfolgung – Ermittlungen (2).
Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen?
Ja, während der ersten Vernehmung, oder wenn das Gericht Ihre Sache im summarischen Verfahren verhandelt.
Kann die Anklage vor der Hauptverhandlung geändert werden?
Neue Tatsachen können nicht in die Anklage aufgenommen werden. Allerdings kann die Rechtsgrundlage geändert werden.
Kann ich wegen einer Straftat angeklagt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden bin?
Siehe Beginn der Strafverfolgung – Ermittlungen (2).#Podstránka_2
Erhalte ich Auskunft über die gegen mich aufgebotenen Zeugen? Erhalte ich Auskunft über andere gegen mich vorliegende Beweismittel?
Ja, wenn Sie Akteneinsicht erhalten (in der Regel zu Beginn des summarischen Verfahrens) oder während der Untersuchung, sofern Sie daran teilnehmen.
Werden Informationen über meine Vorstrafen eingeholt?
Ja.
Gesetz Nr. 273/2008 über die Polizei der Tschechischen Republik
Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In diesem Informationsblatt erfahren Sie, welche Rechte Sie in der Hauptverhandlung haben.
Während des Strafverfahrens können Sie:
Vorbesprechung der Anklage
Falls Anklage erhoben wird, wird diese vom vorsitzenden Richter geprüft. Der Richter entscheidet dann, ob eine Vorbesprechung erforderlich ist oder die Hauptverhandlung anberaumt werden kann.
Aufgrund der Vorbesprechung der Anklage kann das Gericht beschließen,
Wo findet die Hauptverhandlung statt?
Je nach Schwere der Straftat findet die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem für den Tatort oder den Wohnsitz des Angeklagten oder den Ort, an dem die Straftat aufgedeckt wurde, zuständigen Bezirks- oder Kreisgericht statt.
Ist die Hauptverhandlung öffentlich?
Ja, die Hauptverhandlung ist öffentlich. In einigen Fällen kann die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen werden.
Wer entscheidet in der Sache?
In der Sache entscheidet ein Richtersenat oder ein Einzelrichter.
Kann ich den Richter ablehnen?
Ja, siehe Informationsblatt 2.
Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?
Die Hauptverhandlung dient nur der Entscheidung über die in der Anklageschrift bezeichnete Tat. Falls sich jedoch herausstellt, dass Sie weitere Straftaten begangen haben, kann die Sache während der Vorbesprechung der Anklage oder am Ende der Hauptversammlung zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen werden.
Die geänderte Anklage enthält dann die neuen Tatvorwürfe. Das Gericht kann die Straftat, wegen der Sie vor Gericht stehen, als schwerer oder weniger schwer einstufen als die Staatsanwaltschaft.
Was geschieht, wenn ich mich in der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekenne?
Wenn Sie sich schuldig bekennen, prüft und würdigt das Gericht dennoch die Sie entlastenden Beweismittel.
Welche Rechte habe ich während der Hauptverhandlung?
Siehe Grundrechte am Anfang dieses Informationsblatts. In bestimmten Verfahrenssituationen stehen Ihnen weitere besondere Rechte zu.
Muss ich während der Hauptverhandlung anwesend sein oder kann sie ohne mich stattfinden?
Die Hauptverhandlung kann in Ihrer Abwesenheit stattfinden, aber nicht, wenn
In Fällen, in denen Verteidigungspflicht besteht (siehe Informationsblatt 1), kann die Hauptverhandlung in Anwesenheit eines Verteidigers geführt werden.
Kann ich, wenn ich in einem anderen Mitgliedstaat lebe, per Videokonferenz teilnehmen?
Es ist nicht möglich, auf diese Weise an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Nehme ich an der gesamten Hauptverhandlung teil?
Sie sind während der gesamten Hauptverhandlung anwesend. Sie müssen nicht an Verfahrensschritten teilnehmen, die außerhalb der Hauptverhandlung stattfinden, haben jedoch, ebenso wie Ihr Verteidiger, das Recht dazu.
Wird mir ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich nicht verstehe, was geschieht?
Ja, siehe Grundrechte am Anfang dieses Informationsblatts.
Muss ich mich von einem Anwalt vertreten lassen? Wird mir ein Anwalt zur Verfügung gestellt? Kann ich meinen Anwalt wechseln?
In der Strafprozessordnung ist festgelegt, in welchen Fällen ein Verteidiger erforderlich ist. Siehe Informationsblatt 1.
Kann oder muss ich mich während der Hauptverhandlung äußern?
Während der Hauptverhandlung haben Sie Anspruch auf Verteidigung, Sie können sich also selbst verteidigen oder dies von Ihrem Verteidiger tun lassen. Das Gericht gestattet Ihnen oder Ihrem Verteidiger während der gesamten Hauptverhandlung, sich zu allen stattfindenden Verfahrensschritten zu äußern. Sie müssen von Ihrem Recht sich zu verteidigen keinen Gebrauch machen und Sie können die Aussage verweigern.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich während der Hauptverhandlung nicht die Wahrheit sage?
Als Angeklagter sind Sie nicht verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Wenn Sie allerdings absichtlich falsch aussagen, um eine andere Person der Strafverfolgung auszusetzen, können Sie später wegen Verleumdung angeklagt werden.
Welche Rechte habe ich hinsichtlich der gegen mich vorgebrachten Beweise?
Sie können zu den Beweisen Stellung nehmen und zusätzliche oder Sie entlastende Beweismittel anbieten.
Sie haben Gelegenheit, sich nach der Prüfung jedes einzelnen Beweisstücks sowie in Ihrer Abschlusserklärung zu den Beweisen zu äußern.
Welche Art von Beweismitteln kann ich für mich selbst vorlegen? Unter welchen Bedingungen?
Neben Ihrer eigenen Aussage können Sie Beweismittel anbieten, die geeignet sind, Ihre Schuld zu widerlegen oder zu mindern. Hierzu zählen beispielsweise die Vernehmung von Zeugen, Einwendungen gegen Beweismittel, die Benennung von Zeugen, die Rekonstruktion des Tatorts, die Befragung von Sachverständigen, Urkundenbeweise oder die Augenscheinseinnahme.
Sie können dem Gericht vorschlagen, die betreffenden Beweismittel zu prüfen. Das Gericht entscheidet, ob es dem Vorschlag folgt oder nicht. Sobald der vorsitzende Richter die Beweisaufnahme schließt, können im Hauptverfahren keine weiteren Beweismittel vorgebracht werden.
Kann ich Beweismittel von einem Privatdetektiv beschaffen lassen?
Sie können die Dienste eines Privatdetektivs in Anspruch nehmen. Der Detektiv darf jedoch bei der Beschaffung der Beweismittel nicht gegen das Gesetz verstoßen, wenn die Beweismittel im Hauptverfahren verwendet werden sollen. Der Privatdetektiv darf keine Zeugen beeinflussen.
Kann ich Zeugen bitten, zu meinen Gunsten auszusagen?
Sie können vorschlagen, eine bestimmte Person zu vernehmen, wenn Sie der Meinung sind, dass diese Person zu Ihren Gunsten aussagen wird. Sie dürfen jedoch keine Zeugen beeinflussen.
Werden Informationen über meine Vorstrafen berücksichtigt?
Ihre Vorstrafen können bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, sofern sie noch nicht aus dem Strafregister gelöscht sind.
Wie endet die Hauptverhandlung?
Die Hauptverhandlung kann auf folgende Weise enden:
Was für eine Strafe kann ich bekommen?
Nach dem Strafgesetzbuch können Sie, wenn Sie eine Straftat begangen haben, zu folgenden Strafen verurteilt werden:
Welche Rolle spielt das Opfer (der Geschädigte) in der Hauptverhandlung?
Dem Opfer, also der Person, die durch eine Straftat verletzt wurde oder einen Sach‑, Personen- oder anderen Schaden erlitten hat, stehen folgende Rechte zu:
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Ja, Sie können gegen Ihr Urteil Berufung einlegen, wenn es Fehler in den unmittelbar Sie betreffenden Feststellungen enthält. Sie können gegen einen Schuldspruch, das Strafmaß und/oder die zugesprochene Entschädigung oder aber gegen alle Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts Berufung einlegen. Wenn Sie Berufung einlegen, müssen Sie Folgendes beachten:
Aus Ihrer Berufung muss deutlich hervorgehen, gegen welche Aspekte des Urteils Sie sich wenden und welche konkreten Fehler im Urteil und/oder dem vorangegangenen Verfahren Sie beanstanden. Sie können auch ohne konkrete Begründung Berufung einlegen und beim vorsitzenden Richter des Gerichts erster Instanz eine Verlängerung der Frist für die Einreichung der Begründung beantragen.
Sie können Berufung einlegen, weil unmittelbar Sie betreffende Feststellungen im Urteil fehlerhaft sind oder weil eine bestimmte Feststellung nicht in das Urteil aufgenommen wurde. Sie können auch aufgrund neuer Tatsachen und Beweise in Berufung gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts wird das Urteil weder rechtskräftig noch vollstreckbar. Wenn Sie in Untersuchungshaft sind, werden Sie, nur weil Sie Berufung eingelegt haben, nicht automatisch entlassen.
Das erstinstanzliche Gericht prüft, ob Ihre Berufung alle erforderlichen Angaben enthält. Falls nicht, fordert das Gericht Sie und Ihren Verteidiger auf, diese Mängel innerhalb von fünf Tagen zu beheben (wenn Sie keinen Verteidiger haben, beträgt die Frist acht Tage und der vorsitzende Richter gibt Ihnen die Anweisungen direkt).
Eine Kopie der Berufung und der Begründung wird den anderen Verfahrensbeteiligten zugestellt und die gesamte Akte an das Berufungsgericht übermittelt.
Das übergeordnete Bezirksgericht entscheidet über Berufungen gegen Urteile von Kreisgerichten und der Oberste Gerichtshof über Berufungen gegen Urteile von Bezirksgerichten.
Nach dem Beginn der Berufungsverhandlung werden das angefochtene Urteil und ein Bericht über die Strafsache vorgelegt.
Dann legen Sie die Berufung und ihre Begründung vor. Falls weder Sie noch Ihr Verteidiger anwesend sind, übernimmt dies der vorsitzende Richter.
Anschließend tragen der Staatsanwalt und gegebenenfalls andere, von der Entscheidung des Berufungsgerichts unmittelbar betroffene Personen ihre Argumente vor.
Nachdem die Anträge gestellt worden sind, prüft das Berufungsgericht die für eine Entscheidung über die Berufung benötigten Beweismittel, es sei denn, diese Prüfung wäre so umfangreich, dass dies einer Wiederholung der vom erstinstanzlichen Gericht bereits geleisteten Arbeit gleichkäme.
Das Berufungsgericht kann:
das angefochtene Urteil wegen folgender grundlegender Verfahrensmängel aufheben:
Nachdem das Berufungsgericht das Urteil aufgehoben hat,
Sofern nicht der Staatsanwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, kann das Berufungsgericht keine Entscheidung treffen, die Ihre Situation verschlechtert.
Wenn das Berufungsgericht den Fall nicht an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist, endet das Verfahren mit seinem Urteil, das mit seiner Verkündung rechtskräftig wird. Das in erster Instanz erlassene Urteil wird ebenfalls rechtskräftig, wenn Sie nicht fristgerecht dagegen Berufung einlegen.
Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, können Sie:
Sie können einen Entschädigungsantrag nach dem Gesetz über von Behörden verursachte Schäden an das Justizministerium richten.
Eine Verurteilung wird erst eingetragen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist. Sobald der Schuldspruch rechtskräftig wird, erfolgt ein Eintrag in das Strafregister. Wenn ein außerordentliches Rechtsmittel Erfolg hat, wird dieser Eintrag wieder gelöscht.
Ja, Sie können zur Verbüßung der Strafe ausgeliefert werden, wenn die Reststrafe mindestens vier Monate beträgt.
Die zuständige Behörde des betreffenden Landes muss ein Auslieferungsersuchen stellen und die Auslieferung muss im Einklang mit den verfassungsmäßigen Regeln und Pflichten sowie internationalen Übereinkommen über Menschenrechte und Grundfreiheiten stehen.
Das Gericht kann auch im Rahmen des Urteils Ihre Auslieferung anordnen.
Sie können die Entscheidung anfechten, wenn Ihnen die Aufforderung zum Antreten Ihrer Strafe zugestellt wird. Gegen das Auslieferungsurteil können Sie Rechtsmittel einlegen.
Nein, nicht einmal in einem anderen Mitgliedstaat, es sei denn, einer Wiederaufnahme des Verfahrens wird stattgegeben.
Ja, das Strafregister enthält Angaben zu rechtskräftigen Verurteilungen. Die Gerichte stellen diese Angaben zur Verfügung. Die Daten werden bis zum Ablauf von 100 Jahren nach Ihrer Geburt gespeichert.
Gelöschte Vorstrafen erscheinen nicht mehr im Strafregister. Einen Auszug aus dem Strafregister erhalten Sie auf Antrag. Vorstrafen werden nach Ablauf einer Frist, die sich nach dem Strafmaß richtet, gelöscht. Die Frist beträgt zwischen einem und fünfzehn Jahren nach Verbüßung der Strafe.
Die Daten werden unabhängig von Ihrer Zustimmung gespeichert.
Sie können beim Stadtgericht Prag Verwaltungsklage einreichen.
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Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist eine Ordnungswidrigkeit eine Verhaltensweise, die den Interessen der Gesellschaft zuwiderläuft oder sie bedroht und die in diesem oder einem anderen Gesetz ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit bezeichnet wird.
Die genannten Begriffsbestimmungen sind entweder im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder in der Verwaltungsverfahrensordnung zu finden und werden in Ordnungswidrigkeitsverfahren verwendet.
Für Verkehrsdelikte ist die Kommunal- bzw. Stadtverwaltung zuständig.
Einige Delikte und die Strafen, die die Kommunalverwaltung dafür verhängen kann:
Strafzettelverfahren
Dies Verfahren wird bei zuverlässig erwiesenen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten angewandt, bei denen eine Verwarnung nicht ausreicht. Wenn Sie bereit sind, ein geringeres Bußgeld zu zahlen, kann eine Verkehrskontrollbehörde (auch die Polizei) dieses Verfahren durchführen, indem sie Ihnen an Ort und Stelle einen Strafzettel ausstellt.
Normales Ordnungswidrigkeitsverfahren
Ordnungswidrigkeiten werden in einem behördlichen Verfahren geahndet. Ein solches Verfahren beginnt mit der Anzeige einer Ordnungswidrigkeit durch eine staatliche Behörde, die Polizei, eine Kommunalbehörde oder ein Unternehmen oder einen Bürger.
Die Kommunalbehörde kann die Sache vor Beginn des Verfahrens an eine andere Behörde abgeben. Ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass es sich um eine Straftat handelt, wird die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben.
Als Beschuldigter sind Sie an dem Verfahren beteiligt. Auch der Geschädigte ist an dem Verfahren beteiligt, soweit es um eine Entschädigung für den durch die Ordnungswidrigkeit verursachten Schaden geht. Schließlich ist der Eigentümer einer Sache, die beschlagnahmt wurde oder beschlagnahmt werden kann (zum Beispiel der Fahrzeughalter) an dem Verfahren beteiligt.
Sie werden der Ordnungswidrigkeit beschuldigt, sobald die erste Verfahrenshandlung gegen Sie vorgenommen wurde.
Sie haben das Recht:
Es findet eine mündliche Anhörung statt, über die die Kommunalbehörde eine Niederschrift anfertigt. Während der Anhörung werden Sie befragt und Sie können Ihre oben genannten Rechte geltend machen. Die Niederschrift wird Teil der Akte. Vor ihrer Entscheidung fordert die Kommunalbehörde Sie auf, die in der Akte enthaltenen Dokumente zu überprüfen. Sie haben das Recht, sich zu diesen Dokumenten zu äußern.
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren endet,
Bürger anderer Mitgliedstaaten können in der gleichen Weise wie tschechische Staatsangehörige verfolgt werden.
Ihnen stehen alle Rechtsmittel zu. Gegen ein durch Strafzettel verhängtes Bußgeld ist allerdings kein Rechtsmittel möglich.
Eine Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt wurde, kann nicht vollstreckt werden, bis eine übergeordnete Behörde über das Rechtsmittel entschieden hat.
Sie müssen das Rechtsmittel innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung der Verwaltungsbehörde (in der Regel die Kommunalverwaltung) einlegen.
Nein.
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