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Insolvenzregister

Deutschland

Diese Seite gibt einen kurzen Überblick über das Insolvenzregister in Deutschland.

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Deutsches Insolvenzregister

Die öffentlichen Bekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte werden gemäß § 9 Insolvenzordnung auf der Internetseite Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachungen sind rechtsverbindlich und öffentlich zugänglich. Die Bekanntgabe öffentlicher Restrukturierungssachen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) und Bekanntmachungen zu diesen Verfahren erfolgen auf einer separaten Internetseite (www.restrukturierungsbekanntmachung.de)

Das Register wird von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz verwaltet und beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geführt.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Ja.

Suche im Insolvenzregister

Die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen stellt seit dem 1. April 2002 Informationen über Insolvenzverfahren zur Verfügung. Genaue Angaben dazu, für welche Zeiträume und Verfahren die Daten verfügbar sind, können auf der Internetseite eingesehen werden.

Die zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich auf Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Eine Internetseite für öffentliche Restrukturierungssachen ergänzt seit dem 17. Juli 2022 die Internetseite für Insolvenzbekanntmachungen. Sie enthält öffentliche Bekanntmachungen zu Restrukturierungsverfahren. Die Bekanntmachungen erfolgen gem. §86 StaRUG. Der Zugang zu dieser Internetseite ist ebenfalls kostenlos und Hinweise zur Suche finden Sie unmittelbar auf dieser Internetseite. 

Entstehungsgeschichte

Die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen stellt seit dem 1. April 2002 Informationen über Insolvenzen zur Verfügung. Genaue Angaben dazu, für welche Zeiträume und Verfahren die Daten verfügbar sind, können auf der Internetseite eingesehen werden.

Die zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich auf Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Links zum Thema

deutsches Insolvenzregister

deutsches Restrukturierungsregister

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