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Kosten

Die an einer grenzüberschreitenden Mediation beteiligten Parteien müssen sich einen klaren Überblick über die ihnen aus der Mediation entstehenden Kosten verschaffen können.

Ob von der Mediation Gebrauch gemacht wird, hängt häufig auch von den damit verbundenen Kosten ab. In einigen Mitgliedstaaten ist die Mediation kostenfrei, was den Zugang zur Mediation offenkundig erleichtert. Dies ist auch der Fall, wenn die Kosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden können.

Wenn für die Parteien jedoch von der ersten Informationssitzung an Gebühren anfallen, kommt es entscheidend darauf an, dass die mit der Mediation verbundenen Kosten transparent sind. Diese Transparenz ließe sich dadurch erreichen, dass die Gebühren des Mediators im Voraus gesetzlich oder gerichtlich festgelegt oder in den Mediationsvertrag aufgenommen werden, der zwischen dem Mediator und den Parteien vor Beginn der Mediation geschlossen wird. Zudem sollten die Parteien Gebührenlisten einsehen können.

Weitere Informationen zu den Kosten der Mediation in den Mitgliedstaaten sind der Seite Mediation in den Mitgliedstaaten zu entnehmen.

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