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Fallstudie 1 – familienrecht – scheidung - Portugal

Portugal

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann in Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.

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Kosten in Portugal

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und alternative Streitbeilegung (ADR)

Fallstudie

Gericht

Rechtsmittelverfahren

ADR


Eingangs-gebühren

Ausfertigungs-gebühren

Sonstige Gebühren

Eingangs-gebühren

Ausfertigungs-gebühren

Sonstige Gebühren

Ist ADR in einem solchen Fall möglich?

Kosten

Fall A

306 EUR



EUR 306



Ja. Eine Mediation kann durchgeführt werden, um bestimmte Verein-barungen zu erzielen, die für eine standes-amtliche Scheidung (siehe Anmerkung) erforderlich sind.

50 EUR

Anmerkung: Will sich ein Ehepaar in beiderseitigem Einvernehmen scheiden lassen, ist der Gang zum Gericht nur dann erforderlich, wenn in einem der folgenden Punkte keine Einigung erzielt werden kann: Gütertrennung, Ausübung elterlicher Sorge, Unterhaltszahlungen oder künftige Nutzung von gemeinsamem Wohneigentum.

Ist sich das Ehepaar in diesen Fragen einig, findet die Scheidung vor dem Standesamt (conservatória do registo civil) statt, wobei eine einmalige Gebühr von 280 EUR anfällt.

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