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Justizieller ATLAS in Strafsachen

Über den Europäischen Gerichtsatlas des Europäischen Justiziellen Netzes können Sie anhand der Art der Zusammenarbeit (d. h. der Maßnahme) die entsprechenden Behörden lokalisieren, an die Sie sich im Hinblick auf eine justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen wenden müssen.

In den einzelnen EU-Ländern sind unterschiedliche Behörden zuständig, dies hängt unter anderem von folgenden Aspekten ab:

  • der jeweiligen Straftat,
  • der Phase des Verfahrens,
  • dem Rechtsinstrument, das als Rechtsgrundlage dient.

Gegebenenfalls sind auch zuständige Behörden auf nationaler Ebene innerhalb eines Landes aufgeführt.

Eine Suche kann anhand folgender Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Überwachung und Abhören der (Tele)-Kommunikation
  • Verdeckte Ermittler und Informanten - Infiltration
  • Untersuchung, Personendurchsuchung und Sachverständigengutachten
  • Dokumente - Beschaffung
  • Vermögenswerte - Beschlagnahme, Einziehung und Rückerstattung
  • Orte - Augenschein und Untersuchung
  • Zeugen, Opfer, Tatverdächtige - Vorladungen und Vernehmung
  • Grenzüberschreitende Aktionen
  • Spezielle Maßnahmen in Bezug auf Instrumente für die gegenseitige Anerkennung
  • Übertragung von Verfahren

Das Instrument kann hier aufgerufen werden (Hinweis: Sie verlassen das europäische Justizportal).

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