In den einzelnen EU-Ländern sind unterschiedliche Behörden zuständig, dies hängt unter anderem von folgenden Aspekten ab:
- der jeweiligen Straftat,
- der Phase des Verfahrens,
- dem Rechtsinstrument, das als Rechtsgrundlage dient.
Gegebenenfalls sind auch zuständige Behörden auf nationaler Ebene innerhalb eines Landes aufgeführt.
Eine Suche kann anhand folgender Maßnahmen durchgeführt werden:
- Überwachung und Abhören der (Tele)-Kommunikation
- Verdeckte Ermittler und Informanten - Infiltration
- Untersuchung, Personendurchsuchung und Sachverständigengutachten
- Dokumente - Beschaffung
- Vermögenswerte - Beschlagnahme, Einziehung und Rückerstattung
- Orte - Augenschein und Untersuchung
- Zeugen, Opfer, Tatverdächtige - Vorladungen und Vernehmung
- Grenzüberschreitende Aktionen
- Spezielle Maßnahmen in Bezug auf Instrumente für die gegenseitige Anerkennung
- Übertragung von Verfahren
Das Instrument kann hier aufgerufen werden (Hinweis: Sie verlassen das europäische Justizportal).