A. Wo findet die Verhandlung statt?
Strafsachen werden vor Bezirks- oder Stadtgerichten verhandelt. In der Regel wird der Fall vor dem Gericht verhandelt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde. Sie werden schriftlich über den Ort der Verhandlung informiert.
Mit einigen Ausnahmen (z. B. Fälle im Zusammenhang mit Sexualstraftaten, Straftaten, die von einem Minderjährigen oder ihm gegenüber begangen wurden, sowie Strafsachen, in denen dies zum Schutz von Staats- oder Adoptionsgeheimnissen erforderlich ist, und Fälle im Zusammenhang mit der Anwendung medizinischer Zwangsmaßnahmen) werden Fälle in öffentlichen Gerichtsverhandlungen geprüft.
In einem Gericht erster Instanz werden Strafsachen in der Regel von einem Einzelrichter geprüft. Die Entscheidung in der Sache wird vom Richter getroffen.
B. Kann der Anklagevorwurf geändert werden? Wenn ja, welche Rechte habe ich in Bezug auf einschlägige Auskunftserteilung?
Während des Gerichtsverfahrens kann der Staatsanwalt den Anklagevorwurf durch Umwandlung in eine geringfügigere oder schwerere Anklage ändern, indem er sowohl die beanstandeten Tatsachen als auch die Einstufung der Straftat ändert.
Wandelt der Staatsanwalt den Anklagevorwurf ohne Änderung der tatsächlichen Umstände in einen geringfügigeren Vorwurf um, so wird der neue Anklagevorwurf im Protokoll der Gerichtsverhandlung vermerkt.
Wandelt der Staatsanwalt den Anklagevorwurf aufgrund einer Änderung der tatsächlichen Umstände in einen geringfügigeren oder ohne Änderung der tatsächlichen Umstände in einen schwereren Vorwurf um oder wandelt er aufgrund einer Änderung der tatsächlichen Umstände ohne Änderung der Einstufung der Straftat den Anklagevorwurf in einen geringfügigeren oder schwereren Vorwurf um, so kann der neue Anklagevorwurf in das Protokoll der Gerichtsverhandlung aufgenommen werden. Sie haben das Recht, vom Staatsanwalt zu verlangen, dass er den neuen Anklagevorwurf schriftlich vorlegt.
Wandelt der Staatsanwalt den Anklagevorwurf in einen schwereren Vorwurf um, weil während des Verfahrens neue tatsächliche Umstände im Zusammenhang mit der Straftat festgestellt wurden, erklärt das Gericht auf Antrag des Staatsanwalts eine Vertagung, und der Staatsanwalt muss innerhalb eines Monats dem Gericht den neuen Anklagevorwurf vorlegen. Das Gericht übermittelt Ihnen, Ihrem Rechtsanwalt, dem Opfer und seinem Vertreter Informationen über den neuen Anklagevorwurf, und das Gericht teilt Ihnen den Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung mit.
C. Welche Rechte habe ich während der mündlichen Verhandlung?
i. Muss ich vor Gericht anwesend sein? Unter welchen Umständen darf ich während der Verhandlung abwesend sein?
Sie müssen bis zur Verkündung des Urteils an allen Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Betrifft die Strafsache ein Vergehen, eine minder schwere Straftat oder eine schwere Straftat, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgeschrieben ist, können Sie beantragen, dass das Gericht den Fall in Ihrer Abwesenheit prüft, und das Gericht kann die Strafsache auch in Ihrer Abwesenheit prüfen, wenn Sie wiederholt ohne triftigen Grund einer Gerichtsverhandlung fernbleiben. Eine Strafsache kann in Ihrer Abwesenheit verhandelt werden, wenn Sie schwer erkrankt sind, d. h. wenn Sie nicht in der Lage sind, am Strafverfahren teilzunehmen. Auch wenn das Gericht den gegen andere Beschuldigte erhobenen Teil der Anklage prüft und Ihre Teilnahme an der Gerichtsverhandlung nicht erforderlich ist, kann eine Strafsache mit mehreren Beschuldigten ohne Ihre Anwesenheit verhandelt werden, sofern Sie dem Gericht mitgeteilt haben, dass Sie nicht an der betreffenden Gerichtsverhandlung teilnehmen möchten.
§ 464. Verhandlung einer Strafsache in Abwesenheit des Beschuldigten
(1) Das Gericht kann Strafsachen betreffend Vergehen, minder schwere Straftaten oder schwere Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden, ohne die Teilnahme des Beschuldigten verhandeln, wenn dieser wiederholt und ohne ausreichenden Grund zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint oder wenn er beim Gericht einen Antrag gestellt hat, die Strafsache ohne seine Teilnahme durchzuführen.
(2) Eine Strafsache kann ohne die Teilnahme des Beschuldigten entschieden werden, wenn er an einer schweren Krankheit leidet, die ihn daran hindert, im Strafverfahren anwesend zu sein.
(3) Eine Strafsache mit mehreren Beschuldigten kann ohne die Teilnahme eines Beschuldigten verhandelt werden, wenn in der fraglichen Verhandlung die die anderen Beschuldigten betreffenden Anklagepunkte erörtert werden, sofern die Teilnahme dieses Beschuldigten nicht erforderlich ist und der betreffende Beschuldigte dem Gericht mitgeteilt hat, an der Verhandlung nicht teilnehmen zu wollen.
Wenn Sie sich in einem anderen Land aufhalten, Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist oder Ihre Anwesenheit vor Gericht nicht gewährleistet ist, kann der Fall in Ihrer Abwesenheit (in absentia) verhandelt werden.
Sie haben das Recht, per Video-Link aus einem anderen Mitgliedstaat am Gerichtsverfahren teilzunehmen.
ii. Welche Rechte habe ich in Bezug auf einen Dolmetscher und Übersetzungen?
Das Gericht stellt Ihnen kostenlos einen Dolmetscher zur Verfügung. Dem Beschuldigten wird auch eine schriftliche Übersetzung des Gerichtsurteils zur Verfügung gestellt, außer in folgenden Fällen:
- eine Verurteilung, die in einem Fall ausgesprochen wurde, der vor einem Gericht erster Instanz ohne Überprüfung der Beweise verhandelt wurde
- eine Verurteilung aufgrund eines Vergleichs zwischen dem Opfer und dem Beschuldigten
- eine Verurteilung, die durch eine Vergleichsvereinbarung erlangt wurde
- Entscheidung eines Kassationsgerichts
- ein abgekürztes Urteil
iii. Habe ich das Recht auf einen Rechtsbeistand?
Sie können selbst entscheiden, ob Sie einen Rechtsbeistand benötigen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in folgenden Fällen zwingend vorgeschrieben:
- wenn Sie minderjährig sind oder in Ihrer Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt sind;
- in Strafverfahren über die Festlegung medizinischer Zwangsmaßnahmen;
- wenn Sie aufgrund einer psychischen Störung oder einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung Ihre Verfahrensrechte nicht in vollem Umfang selbst wahrnehmen können;
- wenn Sie Analphabet sind oder über ein so niedriges Bildungsniveau verfügen, dass Sie Ihre Verfahrensrechte nicht wahrnehmen können;
- wenn der Fall in Ihrer Abwesenheit (in absentia) oder ohne Ihre Teilnahme geprüft wird.
Wenn Sie keinen Rechtsanwalt Ihrer Wahl bestellt haben, stellt Ihnen der Staat in den oben genannten Fällen einen Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie haben das Recht, einen Rechtsanwaltswechsel zu beantragen, wenn rechtliche Hindernisse für dessen Mitwirkung bestehen.
iv. Welche anderen Verfahrensrechte sollte ich kennen? (z. B. Darstellung von Verdächtigen vor Gericht)
Während des Gerichtsverfahrens haben Sie das Recht, Einwände zu erheben, Anträge zu stellen und Beweise mit einer Erklärung vorzulegen, warum diese nicht früher vorgelegt wurden, Ihr Alibi zu bestätigen, auf Umstände hinzuweisen, die eine strafrechtliche Verantwortung ausschließen, und die Beweise der Staatsanwaltschaft anzufechten. Sie können auch Informationen vorlegen, die Ihre Unbescholtenheit belegen.
Nach Eingang der Strafsache fordert der Richter Sie oder Ihren Rechtsbeistand auf, dem Gericht innerhalb von zehn Werktagen eine Mitteilung über die zu befragenden Personen zu übermitteln. Wenn Sie in der Mitteilung angeben, dass es nicht erforderlich ist, eine Person vorzuladen, die zuvor im Strafverfahren befragt wurde und deren Aussage in der Liste der vor Gericht zu verwendenden Beweismittel enthalten ist, wird davon ausgegangen, dass Sie damit einverstanden sind, dass die in der Aussage festgehaltenen Informationen von den Prozessparteien in den Gerichtsverhandlungen verwendet werden dürfen und dass das Gericht sie zur Begründung seiner Schlussfolgerungen in der Entscheidung heranziehen kann. Gleichzeitig wird der Richter Sie über Ihr Recht informieren, eine Liste von Personen vorzulegen, die bisher noch nicht befragt wurden, die Ihrer Meinung nach zur Gerichtsverhandlung geladen werden sollten, und dabei anzugeben, welche Umstände durch deren Ladung geklärt werden müssen. Das Gericht lädt alle Personen ein, deren Zeugenaussagen in der Liste der vor Gericht zu verwendenden Beweismittel aufgeführt sind, es sei denn, es erhält eine gegenteilige Mitteilung von Ihnen.
Sie und Ihr Verteidiger haben das Recht, Personen zu befragen, die während des vorgerichtlichen Verfahrens befragt und vom Gericht geladen wurden.
Während Ihrer Verteidigungsrede vor Gericht können Sie oder Ihr Verteidiger Ihre Meinung zu den in der Gerichtsverhandlung geprüften Beweisen äußern. Ebenso können Sie oder Ihr Verteidiger auf die Anklageschrift des Staatsanwalts antworten. Bevor das Gericht sein Urteil erlässt, haben Sie das Recht, eine abschließende Erklärung abzugeben.
D. Mögliche Strafen
Die Grund- und Zusatzstrafen für eine bestimmte Straftat sind im entsprechenden Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs festgelegt, sie können jedoch auch in den Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs festgelegt sein. Die Art der Strafe wird auf der Grundlage der Art der Straftat, des verursachten Schadens und der Persönlichkeit der für schuldig befundenen Person ausgewählt. Der Umfang der Strafe wird auf der Grundlage erschwerender und mildernder Umstände gewählt.
Grundstrafen:
- Freiheitsentzug – Zwangsinhaftierung einer Person in einer Haftanstalt
- Bewährungsüberwachung – erzwungene Teilnahme einer Person an Maßnahmen zur Korrektur des Sozialverhaltens und an Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung, die ihrem Alter, ihren psychischen Merkmalen und ihrem Entwicklungsstand entsprechen
- Gemeinnützige Arbeit – erzwungene Teilnahme einer Person an einer ihrem Alter, ihren psychischen Merkmalen, ihren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Entwicklungsniveau angemessenen Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft während ihrer Freizeit, außerhalb ihres Hauptberufs oder ihres Hauptstudiums und ohne Vergütung
- Geldstrafe – ein vom Gericht oder Staatsanwalt verhängter Geldbetrag, der innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Entscheidung an den Staat zu zahlen ist
Zusatzstrafen:
- Beschlagnahme von Eigentum – zwangsweise Übertragung von Eigentum des Verurteilten in Staatsbesitz ohne Entschädigung (gilt nur in den im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs genannten Fällen)
- Abschiebung aus der Republik Lettland – Ausweisung eines Ausländers oder einer Person, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land als der Republik Lettland verfügt, wenn das Gericht feststellt, dass ihre Anwesenheit in der Republik Lettland aufgrund der Umstände des Falles und der Persönlichkeit der verurteilten Person nicht zulässig ist (gilt nur zusammen mit Freiheitsentzug oder Geldstrafe)
- Bewährungsüberwachung (gilt nur in den im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs genannten Fällen, zusammen mit Freiheitsentzug)
- gemeinnützige Arbeit (gilt nur für Personen, denen eine Bewährungsstrafe auferlegt wurde oder denen eine Bewährungsüberwachung als Hauptstrafe auferlegt wurde)
- Geldstrafe
- Beschränkung der Rechte – Entzug bestimmter Rechte oder Verhängung eines Verbots, das eine Person daran hindert, bestimmte Rechte auszuüben, eine bestimmte Position zu bekleiden, einer bestimmten beruflichen oder sonstigen Tätigkeit nachzugehen oder bestimmte Orte oder Veranstaltungen zu besuchen