Direkt zum Inhalt

3 - Meine Rechte nach dem Gerichtsverfahren

Lettland

Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt.

Inhalt bereitgestellt von
Lettland
Flag of Latvia

A. Habe ich das Recht, die Entscheidung des Gerichts anzufechten?

Sie haben das Recht, gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz innerhalb von zehn Tagen nach Verkündung des Urteils Berufung einzulegen. Das Gericht kann diese Frist auf 20 Tage verlängern.

Die Berufung muss an das übergeordnete Gericht (die Strafkammer des Regionalgerichts) gerichtet und bei dem Gericht eingereicht werden, das das Urteil erlassen hat.

In Gerichtsverfahren getroffene Entscheidungen können nicht gesondert angefochten werden. Sie können nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden.

Sie können Berufung einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass das Gericht eine falsche Entscheidung getroffen hat, beispielsweise wenn es eine unverhältnismäßig harte Strafe verhängt hat, Ihre Handlungen rechtlich falsch ausgelegt hat (einen unangemessenen Paragrafen oder Absatz des Strafgesetzbuchs angewendet hat) usw.

Die Einlegung einer Berufung setzt das Inkrafttreten des Urteils in Bezug auf alle Beschuldigten in der jeweiligen Rechtssache aus.

Die Einlegung einer Berufung gegen einen Freispruch setzt das Inkrafttreten des Urteils in Bezug auf die Entlassung des Beschuldigten aus der Haft, dem Hausarrest oder einer sozialen Erziehungsanstalt nicht aus.

Wenn Sie sich während der Berufungsfrist im Gefängnis befinden, beginnt die 10- oder 20-tägige Frist für die Einlegung einer Berufung an dem Tag, an dem Sie das Gerichtsurteil in einer Sprache erhalten, die Sie verstehen.

Wenn Sie gesundheitliche Probleme entwickeln oder familiäre Umstände eintreten, die Ihre Entlassung aus der Haft rechtfertigen würden, können Sie beantragen, dass das Gericht die Gründe für Ihre Inhaftierung überprüft. Das Gericht kann diesen Antrag ablehnen.

Das Gericht wird Sie über den Beginn der Berufungsverhandlung informieren. Berufungen müssen nicht innerhalb einer bestimmten Frist geprüft werden; die Gerichte sind jedoch verpflichtet, angemessene Fristen einzuhalten.

Sie haben das Recht, in Ihrer Berufung neue Beweise vorzulegen und zu erläutern, warum diese bewertet werden sollten und warum sie nicht dem Gericht erster Instanz vorgelegt wurden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Beweise eine wichtige Grundlage für Ihre Berufung darstellen, haben Sie das Recht, Ihre Prüfung durch das Berufungsgericht zu beantragen.

B. Welche anderen Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?

Wenn das Gericht Ihre Beschwerde zurückweist, haben Sie das Recht, das Urteil des Berufungsgerichts durch ein Kassationsverfahren bei der Abteilung für Strafsachen des Obersten Gerichtshofs anzufechten. Die Kassationsbeschwerde muss innerhalb von zehn Tagen nach Verkündung des Urteils des Berufungsgerichts eingereicht werden. Das Gericht kann diese Frist auf 20 Tage verlängern.

Wenn Sie freigesprochen werden oder das Strafverfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Für die Einreichung einer Kassationsbeschwerde gelten sehr strenge Anforderungen – der Beschwerdeführer muss nachweisen, dass ein wesentlicher Verstoß gegen das Strafgesetzbuch oder die Strafprozessordnung vorliegt.

In einigen Fällen haben Sie das Recht, das Gericht um Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu ersuchen, wenn nach Inkrafttreten des Gerichtsurteils neue Umstände festgestellt wurden. Ein Gerichtsurteil muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist überprüft werden.

In bestimmten Fällen (bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Strafgesetzbuch oder die Strafprozessordnung) kann ein rechtskräftiges Gerichtsurteil/eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung auf Antrag Ihres Rechtsanwalts überprüft werden, auch wenn es/sie nicht im Rahmen eines Kassationsverfahrens geprüft wurde. Dieser Antrag muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden.

Ein Urteil des Gerichts erster Instanz tritt in Kraft, wenn gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt wurde. Ein Urteil des Berufungsgerichts tritt in Kraft, wenn gegen dieses Urteil keine Kassationsbeschwerde eingelegt wurde. Die Entscheidung des Kassationsgerichts wird am Tag ihrer Verkündung rechtskräftig.

C. Welche Folgen hat es, wenn ich verurteilt werde?

i. Strafregister

Informationen über Ihr Strafregister in Lettland werden ohne Ihre Zustimmung vom Informationszentrum des Innenministeriums der Republik Lettland in die aktuelle Datenbank des Strafregisters eingetragen und dort gespeichert, bis das Strafregister gelöscht oder entfernt wird. Wenn jedoch eine Zwangsmaßnahme medizinischer oder erzieherischer Art angewendet wurde, werden sie gespeichert, bis die medizinische Zwangsmaßnahme aufgehoben oder die erzieherische Zwangsmaßnahme vollstreckt wurde. Wenn gegen Sie eine Verwaltungsstrafe verhängt wurde, werden die entsprechenden Informationen in dieser Datenbank bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Datum, an dem die Strafe für die Ordnungswidrigkeit vollstreckt wurde, oder nach dem Datum, an dem die Verjährungsfrist für ihre Vollstreckung abgelaufen ist, gespeichert. Danach werden diese Informationen in eine Archivdatenbank übertragen, in der sie für den gesetzlich festgelegten Zeitraum gespeichert werden. Dieses Verfahren kann nicht angefochten werden.

ii. Urteilsvollstreckung, Überstellung von Häftlingen, Bewährung und alternative Sanktionen

Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der gerichtlichen Mitteilung über den Beginn der Vollstreckung des Urteils sendet die Strafvollzugsverwaltung der zu einer kurzen Freiheitsstrafe verurteilten Person ein Einschreiben, in dem die Haftanstalt und der Zeitpunkt angegeben sind, an dem sich die Person zur Verbüßung der Strafe einfinden muss.

Wenn die verurteilte Person untergetaucht und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wenn sich die verurteilte Person nicht zum Antritt ihrer kurzen Freiheitsstrafe einfindet oder wenn eine Person, für die eine medizinische Zwangsmaßnahme angeordnet wurde, nicht bei der zuständigen medizinischen Einrichtung erscheint, so entscheidet der für die Überwachung der Urteilsvollstreckung zuständige Richter oder das über den Ersatz der Strafe durch Freiheitsentzug entscheidende Gericht, nach der verurteilten Person zu suchen. Diese Entscheidung ergeht schriftlich und kann nicht angefochten werden.

§ 312 des Strafgesetzbuchs „Umgehung der Vollstreckung eines Gerichtsurteils“ sieht eine strafrechtliche Verantwortung für die Umgehung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Beschränkung der Rechte vor.

Wenn eine Person, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ohne triftigen Grund die im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen oder von der Strafvollzugsanstalt festgelegten Pflichten nicht erfüllt, kann das Gericht entscheiden, die im Urteil festgelegte Strafe zu vollstrecken oder die Bewährungszeit um bis zu einem Jahr zu verlängern. Wird jedoch während der Bewährungszeit eine neue Straftat begangen, so ist die Vollstreckung der verhängten Strafe zwingend vorgeschrieben.

Wenn eine zur Bewährungsüberwachung verurteilte Person ohne triftigen Grund die im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen oder von der Strafvollzugsanstalt festgelegten Pflichten nicht erfüllt, ersetzt das Gericht den nicht verbüßten Teil der Strafe durch eine Freiheitsstrafe.

Erbringt eine verurteilte Person ohne triftigen Grund keine gemeinnützige Arbeit, ersetzt das Gericht den nicht verbüßten Teil der Strafe durch eine kurze Freiheitsstrafe.

Die Zahlung einer Geldstrafe kann in Raten erfolgen oder für einen bestimmten Zeitraum aufgeschoben werden. Wird die Geldstrafe jedoch nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, ersetzt das Gericht die nicht bezahlte Strafe durch eine Freiheitsstrafe. Wird die Geldstrafe oder ein Teil davon gezahlt, während die verurteilte Person anstelle der Zahlung der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe verbüßt, so wird sie freigelassen oder die Dauer der Freiheitsstrafe wird proportional zum Teil der gezahlten Geldstrafe verkürzt.

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben