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Eurojust

Eurojust wurde im Jahr 2002 vom Rat zur verstärkten Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität eingerichtet. Im Jahr 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat das Mandat von Eurojust aktualisiert, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit schwerer grenzüberschreitender Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken. Eurojust besteht aus Staatsanwälten, Richtern und Vertretern der Justizbehörden mit gleichwertigen Befugnissen.

Was ist Eurojust?

Eurojust, die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, mit Sitz in Den Haag (Niederlande) fungiert als einzigartige Drehscheibe für die enge justizielle Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden im Kampf gegen schwere grenzüberschreitende Kriminalität. Eurojust soll dazu beitragen, Europa zu einem sichereren Ort zu machen. Dazu koordiniert Eurojust die Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen der nationalen Behörden – sowohl der EU-Mitgliedstaaten als auch von Drittstaaten – bei grenzüberschreitender Kriminalität.

Welche Aufgaben und Zuständigkeiten hat Eurojust?

Eurojust unterstützt und verstärkt die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ermittlungs- uns Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit in den Zuständigkeitsbereich von Eurojust fallender schwerer Kriminalität, von der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind oder die eine Verfolgung auf gemeinsamer Grundlage erfordert; Eurojust stützt sich dabei auf die von den Behörden der Mitgliedstaaten, von Europol, der EUStA und von OLAF durchgeführten Operationen und bereitgestellten Informationen.

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben berücksichtigt Eurojust alle Ersuchen einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, alle Informationen, die von den zuständigen Behörden, Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bereitgestellt werden, sowie alle von Eurojust selbst erhobenen Informationen.

Eurojust erleichtert zudem die Erledigung von Ersuchen und Entscheidungen betreffend die justizielle Zusammenarbeit, darunter Ersuchen und Entscheidungen auf der Grundlage von Rechtsinstrumenten, die dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Wirkung verleihen.

Eurojust ist für die in der Eurojust-Verordnung aufgeführten Formen der schweren Kriminalität zuständig. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die EUStA ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben wahrnimmt, übt Eurojust jedoch seine Zuständigkeit in Bezug auf Straftaten, die in die Zuständigkeit der EUStA fallen, nicht aus; hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen auch Mitgliedstaaten, die sich nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA beteiligen, betroffen sind, wenn diese Mitgliedstaaten oder die EUStA ein entsprechendes Ersuchen stellen.

Eurojust übt seine Zuständigkeit für Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union in Fällen aus, an denen zwar Mitgliedstaaten beteiligt sind, die an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA teilnehmen, hinsichtlich derer die EUStA aber über keine Zuständigkeit verfügt oder entscheidet, ihre Zuständigkeit nicht auszuüben.

Wie ist die Arbeitsweise von Eurojust?

Eurojust unterstützt eine Vielzahl von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Jeder Fall ist anders und erfordert eine eigene Vorgehensweise. Häufig müssen Ermittler und Staatsanwälte unverzüglich handeln, um Verdächtige ausfindig zu machen und festzunehmen. In diesen Fällen können sich die nationalen Behörden auf Eurojusts einzigartigen Bereitschaftsdienst stützen, beispielsweise durch Erleichterung der zügigen Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (EuHb), einer Sicherstellungsentscheidung oder der Erhebung von Beweismitteln unter Rückgriff auf eine Europäische Ermittlungsanordnung (EEA). In anderen Fällen wird eine Untersuchung langsam und methodisch durchgeführt und erfordert monate- oder sogar jahrelange sorgfältige Planung, Koordinierung und Diskussion, wobei Eurojust eine koordinierende Rolle spielt. Die vier wichtigsten Unterstützungsarten, die Eurojust bietet, sind gemeinsame Ermittlungsgruppen, EU-Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit, Koordinierungstreffen und Koordinierungszentren.

Die Eurojust übertragenen Fälle betreffen entweder zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten oder einen Mitgliedstaat und einen Nicht-EU-Staat. In manchen Fällen handelt es sich um Straftaten, die in einem einzigen Mitgliedstaat begangen wurden und Auswirkungen über dessen Grenzen hinaus haben. Eurojust bietet den Mitgliedstaaten seine umfassende Erfahrung und sein umfassendes Fachwissen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit an, einschließlich einer Reihe von Instrumenten zur Bewältigung von Problemen wie Kompetenzkonflikte, Auslieferungen, die Zulässigkeit von Beweismitteln sowie das Einfrieren und die Einziehung von Vermögenswerten. Da Eurojust Behörden aller Mitgliedstaaten und verschiedener Drittstaaten zusammenbringt, kann Eurojust rasch auf Ersuchen reagieren und mitunter dazu beitragen, dass ein Fall innerhalb von Stunden gelöst wird.

Wie ist Eurojust organisiert?

Das Eurojust-Kollegium besteht aus nationalen Mitgliedern, genauer aus je einem Mitglied aus jedem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks, das gemäß Protokoll Nr. 22 nicht durch die Eurojust-Verordnung gebunden ist). Die nationalen Mitglieder sind Richter, Staatsanwälte oder andere Angehörige von Rechtsberufen mit gleichwertigen Befugnissen. Die nationalen Mitglieder werden von Stellvertretern und Assistenten unterstützt.

Bei der Wahrnehmung seiner Managementaufgaben wird das Kollegium auch von einem Vertreter der Europäischen Kommission unterstützt. Dem Kollegium steht der Präsident von Eurojust vor, der für eine Amtszeit von vier Jahren mit einer Begrenzung auf zwei Amtszeiten gewählt wird. Zwei Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie werden ebenfalls für eine Amtszeit von vier Jahren mit einer Begrenzung auf zwei Amtszeiten gewählt.

Der Verwaltungsrat von Eurojust unterstützt das Eurojust-Kollegium bei seinen Managementaufgaben. Es überwacht die notwendigen Vorbereitungsarbeiten des Verwaltungsdirektors in Verwaltungsangelegenheiten, die dem Kollegium zur Annahme vorgelegt werden, und trifft Verwaltungsentscheidungen, die ausdrücklich in Artikel 16 der Eurojust-Verordnung beschrieben sind.

Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Präsident von Eurojust. Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind die Vizepräsidenten von Eurojust sowie ein Vertreter der Europäischen Kommission. Zwei weitere Mitglieder des Kollegiums werden nach einem Rotationssystem für zwei Jahre in den Verwaltungsrat benannt.

Der Verwaltungsdirektor leitet die Verwaltung von Eurojust, die wiederum das Eurojust-Kollegium unterstützt.

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