Erfahrungsgemäß beruht das widerrechtliche Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes in vielen Fällen auf mangelnder Kenntnis seitens des sogenannten entführenden Elternteils. Eltern wissen meist nicht, was zu beachten ist, wenn sie mit ihren Kindern ins Ausland reisen, und welche Vorkehrungen sie dabei treffen sollten.
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