1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?
Ein Elternteil darf das Kind nur dann ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbringen, wenn er das alleinige Sorgerecht hat und angemessene Vorkehrungen für den Umgang zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil getroffen wurden. Alternativ kann bei Gericht eine ersatzweise Zustimmung beantragt werden.
2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?
Die Einwilligung des anderen Elternteils zum Verbringen des Kindes in ein anderes Land ist erforderlich, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Wenn ein solcher Umzug darüber hinaus das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils verletzen würde, kann die Zustimmung dieses Elternteils erforderlich sein.
3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?
Wenn ein zwingender Grund für das Verbringen des Kindes in ein anderes Land besteht und der andere Träger des gemeinsamen Sorgerechts seine Zustimmung verweigert, kann bei Gericht eine ersatzweise Zustimmung beantragt werden (Buch 1 Artikel 253a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Nederlands Burgerlijk Wetboek)). Im Falle des alleinigen Sorgerechts kann auf der Grundlage von Buch I Artikel 377 und 377a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Antrag auf Festlegung oder Änderung einer Umgangsvereinbarung mit dem anderen Elternteil gestellt werden.
4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei
In den Niederlanden gelten sowohl für das vorübergehende als auch für das dauerhafte Verbringen eines Kindes in ein anderes Land die gleichen Regeln, sofern die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind. Hier kann das entsprechende Formblatt heruntergeladen werden: „Toestemming voor reizen met een minderjarige naar het buitenland (287.05 KB - PDF) NL“ (auf Niederländisch). Englische Fassung (297.45 KB - PDF) EN
In der Regel sind im Falle des alleinigen Sorgerechts die gerichtlich festgelegten oder in einem von den Eltern vereinbarten Plan über die elterliche Sorge vorgesehenen Umgangsregelungen einzuhalten.