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Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung

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Griechenland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?

Der Elternteil, der über das alleinige Sorgerecht verfügt, kann sein Kind auch ohne Einwilligung des anderen Elternteils rechtmäßig in ein anderes Land verbringen, sofern hierdurch nicht das Recht des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil verletzt wird.

2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?

Steht das Sorgerecht den Eltern gemeinsam zu, ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich.

3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?

Hat der andere Elternteil seine Einwilligung nicht erteilt, obwohl die Verbringung des Kindes notwendig ist, müssen die Gerichte unter Abwägung des Kindeswohls entscheiden, ob das Kind in ein anderes Land verbracht werden darf.

4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.

Die gesetzliche Voraussetzung der Einwilligung des anderen Elternteils gilt ungeachtet des Umstands, ob das Kind nur vorübergehend – z. B. in den Ferien – oder dauerhaft in ein anderes Land verbracht wird.

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