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Opfer (Strafverfahren)
Opfer müssen in Strafverfahren gegen den Täter zu Wort kommen. In Strafverfahren geht es zwar im Wesentlichen darum, die Verantwortung des bzw. der Täter festzustellen, doch können auch Opfer in der Regel aktiv und eigenständig am Verfahren teilnehmen. Die Richtlinie von 2012 über Opferrechte stärkt nicht nur die Rechte der Opfer, sondern auch die Verfahrensrechte.
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Opferentschädigung
Personen, die in der Europäischen Union (EU) Opfer einer Straftat werden, können Entschädigung für ihre dabei erlittenen körperlichen und/oder sonstigen Schäden erhalten, und zwar unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der EU die Straftat begangen wurde.
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Opferrechte – nach Mitgliedstaat
Opfer von Straftaten haben zahlreiche Rechte und können Unterstützung von nationalen Behörden und Organisationen u.a. in Form von Beratung erhalten. Diese Merkblätter informieren über die Situation in den einzelnen Ländern der Europäischen Union.
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Gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen
In einem EU-Land ergangene Schutzanordnungen können Sie auch in anderen EU-Ländern geltend machen