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Fallstudie 4 – handelsrecht – vertragsrecht - Belgien

Belgien

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Verfahrenskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.

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Wichtige Vorbemerkung: In Belgien sind die Honorare für Rechtsanwälte nicht geregelt (die Anwaltskosten richten sich nach der Komplexität und der Bedeutung des Falls, dem Namen und Ruf des Rechtsanwalts, der Dringlichkeit, dem Ausgang des Verfahrens usw.). Die belgischen Rechtsanwälte unterliegen jedoch berufsethischen Regeln und sind gesetzlich verpflichtet, einen gerechten und moderaten Kostenvoranschlag zu erstellen (siehe oben).

Die angegebenen Kosten und Gebühren haben lediglich Hinweischarakter.

Kosten in Belgien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und alternative Streitbeilegung

Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitbeilegung

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Gibt es diese Möglichkeit im vorliegenden Fall?

Kosten

Fall A

82 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

186 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

ja

Siehe den Abschnitt „Wie viel kostet die Mediation?“ auf der Webseite Mediation in Belgien.

Fall B

52 EUR (Europäisches Mahnverfahren)

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

186 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

ja

Siehe den Abschnitt „Wie viel kostet die Mediation“ auf der Webseite Mediation in Belgien.

Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher (huissier de justice) und Sachverständige (expert)

Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss der Sachverständige hinzugezogen werden?

Fall A

nein

ca. 2000 EUR

nein

ca. 250 EUR

ca. 250 EUR

nein

Fall B

nein

ca. 2000 EUR

nein

ca. 52 EUR

ca. 100 EUR

nein

Kosten für Zeugenentschädigung (témoin), Erklärung unter Eid (serment d'engagement) oder andere Garantien und sonstige Gebühren

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Erklärung unter Eid oder andere Garantien

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Fall A

ja

200 BEF oder 4,96 EUR

Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire) ergeben. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz.

Fall B

ja

200 BEF oder 4,96 EUR

Die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs entstehen. In diesem Fall kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, eine Kaution zu hinterlegen. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Stellung einer Kaution verlangen. In Artikel 852 wird festgelegt, in welcher Form die Kaution hinterlegt werden kann (Geldbetrag, Bürgschaft, usw.). Siehe das Informationsblatt zur Kostentransparenz.

Kosten für Beratungshilfe (aide juridique) und andere Erstattungen

Siehe Abschnitt „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ auf der Seite „Verfahrenskosten“.

Kosten für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen

Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR bis 34,48 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Fall B

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR bis 34,48 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Kosten der Vollstreckbarerklärung (exequatur)

ca. 100 EUR

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