Beschuldigte (Strafverfahren)

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Wie ist mit geringfügigen Verkehrsdelikten umzugehen?

Geringfügige Verkehrsdelikte werden in der Regel pauschal geahndet. Sie kann bei geringfügigen Zuwiderhandlungen als Sanktion für Verkehrsdelikte im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes verhängt werden. Die pauschale Verkehrssanktion kann zwischen 20 EUR und 200 EUR liegen. Sie kann von Polizei-, Grenzschutz- oder Zollbeamten angeordnet werden.

Akzeptiert eine Person die gegen sie verhängte Verkehrssanktion nicht, so hat sie das Recht auf Berichtigung der Entscheidung durch die Behörde, die die Entscheidung erlassen hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Berichtigung kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können nur angefochten werden, wenn der Oberste Verwaltungsgerichtshof dem Rechtsmittel stattgibt.

Zu schwereren Verkehrsdelikten

Kann für das betreffende Verkehrsdelikt kein pauschales Bußgeld verhängt werden, so kann die Polizei eine Strafe beantragen und sie dem Staatsanwalt zur Bestätigung übermitteln. Im vorliegenden Fall ist die Geldbuße nicht festgesetzt. Die Geldbuße wird in Form von täglichen Geldbußen festgesetzt. Die Person hat das Recht, gegen die Strafe Widerspruch einzulegen, indem sie den Staatsanwalt benachrichtigt.

Lehnt die Person den Antrag auf Verurteilung ab und beschließt der Staatsanwalt, die Strafverfolgung einzuleiten, so wird der Fall vom Bezirksgericht als ordentliches Strafverfahren behandelt. In diesem Fall hat die Person das Recht, in gleicher Weise wie in einem gewöhnlichen Strafverfahren Beschwerde einzulegen (siehe Factsheet 4).

Bei Verkehrsdelikten kann ein Zwangsgeld auch in anderen Mitgliedstaaten verhängt werden.

Verstößt eine Person gegen die Vorschriften über das Anhalten oder Abstellen des Fahrzeugs, so hat sie eine Parkgebühr zu entrichten.Sie kann von der Polizei oder einem kommunalen Parkplatzschützer angeordnet werden. Die Parkgebühr liegt je nach Region zwischen 20 EUR und 80 EUR. In Helsinki beträgt die Parkgebühr beispielsweise 80 EUR im Kernzentrum und 60 EUR in anderen Bereichen.

Die Person hat das Recht, die Berichtigung der Entscheidung über die Parkgebühr zu beantragen. Der Antrag auf Berichtigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Anbringung der Entscheidung an dem Fahrzeug zu stellen. Gegen eine Entscheidung, die der Parkaufseher im Anschluss an einen Antrag auf Berichtigung getroffen hat, kann beim Verwaltungsgericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden.Die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beträgt 30 Tage ab Eingang der Mitteilung der Entscheidung. Ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann nur dann beim Obersten Verwaltungsgericht eingelegt werden, wenn das oberste Verwaltungsgericht dem Rechtsmittel stattgibt. Der Rechtsbehelf muss innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt werden.

Die Parkgebühr und die Verkehrssanktion sind verwaltungsrechtliche Sanktionen und werden daher in einem anderen Mitgliedstaat nicht vollstreckt.

Werden solche Straftaten im Strafregister erfasst?

Geldstrafen werden nicht im Strafregister erfasst. Bei der Verkehrsstrafe und der Parkstrafe handelt es sich um Verwaltungssanktionen und werden daher nicht in das Strafregister eingetragen.

Links

Informationen über Geldbußenhttps://oikeus.fi/tuomioistuimet/karajaoikeudet/fi/index/rikosasiat/seuraamukset/sakko.html

Durchsetzung von EU-Geldbußenhttps://oikeusrekisterikeskus.fi/fi/index/palvelut/lisatietojasakoistajamuistaseuraamusmaksuista/eu-sakkojentaytantoonpano.html

Einlegung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichthttps://oikeus.fi/fi/index/esitteet/oikeudenkayntihallintooikeudessa/valituskirjelma.html

Automatische Verkehrssteuerung

Informationen über Geldbußenhttps://oikeus.fi/tuomioistuimet/karajaoikeudet/en/index/rikosasiat/seuraamukset/sakko.html

Durchsetzung von EU-Geldbußenhttps://oikeusrekisterikeskus.fi/en/index/services/moreinformationaboutenforcementoffinesandothersanctions/enforcementofeufines.html

Konsolidierung einer Klage beim Verwaltungsgerichthttps://oikeus.fi/en/index/esitteet/oikeudenkayntihallintooikeudessa/valituskirjelma.html

Automatische Verkehrsüberwachunghttps://www.poliisi.fi/trafficsafety/automatic_traffic_surveillance

Letzte Aktualisierung: 09/06/2020

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