Wie finde ich in Belgien einen Übersetzer?
Belgien verfügt derzeit über zwei zentrale offizielle Datenbanken, eine für Gerichtssachverständige und eine für Übersetzer, Dolmetscher sowie Personen, die sowohl als Übersetzer als auch als Dolmetscher tätig sind.
Der Aufbau dieser Datenbanken geht auf das Gesetz vom 10. April 2014 zurück.
Ihre offiziellen Namen lauten wie folgt:
- Nationales Register der Gerichtssachverständigen (Registre national des experts judiciaires)
- Nationales Register der Übersetzer, Dolmetscher sowie Personen, die sowohl als Übersetzer als auch als Dolmetscher tätig sind (Registre national des traducteurs, interprètes et traducteurs-interprètes)
Das Gesetz trat am 1. Dezember 2016 in Kraft.
Seit dem 15. Juni 2017 haben die Gerichte Zugang zu den Registern. Dies bedeutet, dass die Geschäftsstellen der Gerichte und die Staatsanwaltschaft keine Listen von Gerichtssachverständigen oder Übersetzern/Dolmetschern mehr führen.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Polizei Zugang zu diesen Registern erhalten.
Langfristig sollen die Register auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz (Service public fédéral (SPF) Justice) für alle frei zugänglich werden.
Links zum Thema
Nationale Register der Übersetzer/Dolmetscher und der Gerichtssachverständigen
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