Direkt zum Inhalt

Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

Luxemburg
Inhalt bereitgestellt von
Luxemburg
Flag of Luxembourg

Wird ein Zivilgericht mit einer Streitigkeit befasst, entstehen an Kosten lediglich die Gebühren für den Gerichtsvollzieher und den Rechtsanwalt. Grundsätzlich entstehen bei Sachen, die vor  Zivilgerichten verhandelt werden,  keine Kosten. Nach dem Urteil können Folgekosten entstehen, und zwar bei Vollstreckung der Entscheidung auf Antrag der obsiegenden Partei.

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben