Einführung
Das seit dem 12. Dezember 2008 geltende Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) ist ein einheitliches Verfahren mit Standardformularen, das es Gläubigern ermöglicht, unbestrittene Forderungen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen beizutreiben. Bei diesem Verfahren brauchen die Parteien nicht zu einem Gerichtstermin zu erscheinen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark.
Der Justizrat (Raad voor de rechtspraak) hat das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) zum einzigen für die Bearbeitung Europäischer Zahlungsbefehle zuständigen Gericht erklärt. Wird Einspruch eingelegt, kann das Verfahren gemäß den allgemeinen Regeln der gerichtlichen Zuständigkeit weitergeführt werden.
Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A zu stellen, das auf der Website der Europäischen Kommission in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar ist.
Antragsformular
Das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) akzeptiert ausschließlich Formulare in niederländischer Sprache.
Zur Einleitung des Europäischen Mahnverfahrens muss das Antragsformular an die folgende Stelle gesandt werden:
Rechtbank Den Haag
Sector civiel recht
Algemene Zaken
Postbus 20302
2500 EH Den Haag
Nähere Informationen können Sie bei der Kanzlei (griffie Algemene Zaken) des Bezirksgerichts erhalten. Ihre Telefonnummer lautet: +31 (0)70-381 22 64.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden anhand der Forderungssumme festgesetzt. Siehe auch: Wie viel muss ich zahlen?
Wie viel muss ich zahlen?
Einen Überblick gibt die nachstehende Gebührentabelle 2024.
| Gerichtsgebühr für juristische Personen | Gerichtsgebühr für natürliche Personen | Gerichtsgebühr für mittellose Personen | |
| Forderung von bis zu 500 EUR | 130,00 EUR | 87,00 EUR | 87,00 EUR |
| Forderung in Höhe von 500 EUR bis 1 500 EUR | 328,00 EUR | 218,00 EUR | 87,00 EUR |
| Forderung in Höhe von 1 500 EUR bis 2 500 EUR | 372,00 EUR | 248,00 EUR | 87,00 EUR |
| Forderung in Höhe von 2 500 EUR bis 5 000 EUR | 496,00 EUR | 248,00 EUR | 87,00 EUR |
| Forderung in Höhe von 5 000 EUR bis 12 500 EUR | 524,00 EUR | 248,00 EUR | 87,00 EUR |
| Forderung in Höhe von 12 500 EUR bis 25 000 EUR | 1 409,00 EUR | 706,00 EUR | 87,00 EUR |
| Forderung in Höhe von 25 000 EUR bis 100 000 EUR | 2 889,00 EUR | 1 325,00 EUR | 87,00 EUR |
| Forderung in Höhe von 100 000 EUR bis 1 000 000 EUR | 6 617,00 EUR | 2 626,00 EUR | 87,00 EUR |
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| Forderung in Höhe von mehr als 1 000 000 EUR | 9 825,00 EUR | 2 626,00 EUR | 87,00 EUR |
Weitere Informationen finden Sie unter: Rechtspraak.nl (Justizsystem Niederlande) und Rat für Prozesskostenhilfe (Raad voor Rechtsbijstand).
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wenn die Gerichtsgebühren nicht fristgerecht beglichen werden, wird der Antrag gegebenenfalls nicht bearbeitet und der Fall wird nicht weiter verfolgt.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Der Antragsteller erhält eine Rechnung über die zu entrichtende Gerichtsgebühr, die er per Überweisung begleichen kann.
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Nachdem die Gerichtsgebühr bezahlt wurde, nimmt das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) Kontakt zu Ihnen auf.
Gemäß der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens muss das Gericht so bald wie möglich und in der Regel binnen 30 Tagen nach Einreichung des Antrags einen Europäischen Zahlungsbefehl erlassen.
Dokumente zum Thema
Niederländisches Justizsystem (Rechtspraak.nl)