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Insolvenzregister

Griechenland

Griechenland führt seit dem 1. Juni 2021 ein elektronisches Insolvenzregister.

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Griechenland
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Welche Informationen bietet das griechische Insolvenzregister?

Nach den griechischen Rechtsvorschriften wird das elektronische Insolvenzregister in folgenden Insolvenzverfahren verwendet:

  • Konkurs (πτώχευση) (Artikel 75 bis 211 des Gesetzes 4738/2020 – Buch II)
  • Konkurs geringen Umfangs (πτώχευση μικρού αντικειμένου) (Artikel 172 bis 188 des Gesetzes 4738/2020 – Buch II Teil VI)
  • Abwicklung vor dem Konkurs (προπτωχευτική διαδικασία εξυγίανσης) (Artikel 31 bis 64 des Gesetzes 4738/2020 – Buch I Teil II Kapitel II)

Für die Prüfung von Insolvenzfällen und die Entscheidung über Insolvenzanträge sind die Gerichte erster Instanz (πρωτοδικεία) zuständig.

Für die Konkurserklärung im Falle von Konkursen geringen Umfangs sind die Friedensgerichte (ειρηνοδικεία) zuständig.

Für Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung vor dem Konkurs sind die Gerichte erster Instanz zuständig.

Alle Veröffentlichungen, Offenlegungen oder Eintragungen von Insolvenzverfahren erfolgen im elektronischen Insolvenzregister. Falls vorgesehen, werden Eintragungen auch im Allgemeinen Handelsregister (Γενικό Εμπορικό Μητρώο – ΓΕΜΗ) erfasst.

Ist die Einsichtnahme in das griechische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, über die Website:

https://www.gov.gr/ipiresies/periousia-kai-phorologia/diakheirise-opheilon/elektroniko-metroo-pheregguotetas-demosieuseis

Suche im griechischen Insolvenzregister

Website: https://keyd.gsis.gr/dsae2/iif/faces/pages/static/publicationList.xhtml

Entstehungsgeschichte des griechischen Insolvenzregisters

Alle Veröffentlichungen seit dem 1. Juni 2021 sind über das Register auf der oben genannten Website öffentlich zugänglich.

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