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Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Rumänien

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über das rumänische Handelsregister, das beim Justizministerium von der Nationalen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului, im Folgenden „ONRC“) geführt wird.

Inhalt bereitgestellt von
Rumänien
Flag of Romania

Entstehungsgeschichte des nationalen Handelsregisters

Wann wurde es gegründet?

Das Handelsregister wurde 1990 mit dem Gesetz Nr. 26/1990 über das Handelsregister eingerichtet.

Nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 129 der Regierung vom 10. Oktober 2002 zur Änderung des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister und der Dringlichkeitsverordnung Nr. 76/2001 der Regierung über die Vereinfachung bestimmter Verwaltungsförmlichkeiten für die Eintragung und Genehmigung von Vorgängen, die von Händlern durchgeführt werden, ist das Nationale Handelsregisteramt Rumäniens eine öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die dem Justizministerium unterstellt ist. Es ist für die Führung, Pflege und Verwaltung des zentralen computergestützten Handelsregisters zuständig.

In Bukarest und in allen 41 Kreisen (județe) Rumäniens bestehen Handelsregisterämter, die dem Nationalen Handelsregisteramt unterstellt sind. Sie sind für die Führung, Pflege und Verwaltung der lokalen Handelsregister zuständig.

Wann wurde es digitalisiert?

Im zweiten Halbjahr 2011 wurde ein eigenes Portal zur Bereitstellung neuer Online-Dienste für Wirtschafts- und andere interessierte Kreise in Betrieb genommen.

Ziele des Nationalen Handelsregisteramts:

  • Information von Wirtschaft, öffentlichen Stellen, Medien und anderen interessierten Kreisen über im Handelsregister eingetragene Vorgänge
  • Beschleunigung des Zugangs zu Informationen
  • Verringerung des Andrangs bei den Handelsregisterämtern
  • Verringerung des Zeitaufwands für die Vorlage von Dokumenten zur Eintragung im Handelsregister
  • Vereinfachung der Verfahren für die Eintragung von Wirtschaftsbeteiligten, die Bereitstellung von Finanzinformationen und die Anforderung von Informationen und Dokumenten
  • Bereitstellung von Echtzeitinformationen über Angaben im Handelsregister für Online-Antragsteller

Welche Rechtsvorschriften gelten derzeit?

Gesetz Nr. 265/2022 über das Handelsregister und die Änderung und Ergänzung anderer für die Eintragung in das Handelsregister relevanter Rechtsakte

Gesetz Nr. 31/1990

Dringlichkeitsverordnung Nr. 44/2008 der Regierung

Gesetz Nr. 129/2019

Erlass Nr. 380/C/2024 des Justizministers zur Genehmigung der Gebühr für die Bereitstellung von Informationen und Dokumenten aus dem Handelsregister

Welche Informationen bietet das Unternehmensregister?

Wer kann auf das Register zugreifen?

Der Zugang zu den auf der ONRC-Website veröffentlichten Informationen ist für alle interessierten Personen unentgeltlich und rund um die Uhr gewährleistet. Die Website https://www.onrc.ro/index.php/ro/ bietet Zugang zu Folgendem:

  • Informationen über Formulare und Dokumente, die für die Eintragung in das Handelsregister und in das zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer erforderlich sind
  • Informationen über die erforderlichen Formularen und die Modalitäten für die Ausstellung von Bescheinigungen und darüber, wie Auskünfte, Kopien/beglaubigte Kopien und Abschriften zu erhalten sind
  • allgemeinen Informationen für Kreise (Wirtschaftsbeteiligte, natürliche Personen, juristische Personen, öffentliche Stellen, Behörden usw.), die an bestimmten regulierten Tätigkeiten interessiert sind
  • Informationen über die für das Handelsregister/zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer geltenden Rechtsvorschriften
  • Informationen von öffentlichem Interesse
  • Mitteilungen/Pressemitteilungen, Informationen zu Veranstaltungen
  • Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Kontaktdaten des ONRC und der Handelsregisterämter bei den Gerichten (ORCT) (Büroanschrift, E-Mail, Telefon-/Faxnummer)

Auf der Website des Handelsregisters ist Folgendes verfügbar:

  1. Dokumente
  2. Informationen und nach Rubriken und Art gegliederte Dienste
  3. Informationen über das Nationale Handelsregisteramt und die Handelsregisterämter bei den Gerichten
  4. unentgeltlicher Zugang zu verschiedenen öffentlichen Informationen
  5. amtliche Formulare
  6. Angaben zu den Formalitäten für die Eintragung in das Handelsregister für jede Kategorie von Wirtschaftsbeteiligten und Vorgängen
  7. Angaben zu den Formalitäten für die Eintragung in das vom ONRC geführte zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer, die für zur Beantragung eines Handelsregistereintrags verpflichtete juristische Personen wichtig sind
  8. statistische Daten zu den eingetragenen Vorgängen:
    • Geschichte des Amtes
    • Netz der ORC (Handelsregisterämter)
    • Formulare (für Wirtschaftsbeteiligte usw.) und Formalitäten
    • Gebühren für die Dienste des ONRC
    • Dienste
    • Rechtsvorschriften
    • statistische Daten
    • Medien

Der Zugang zu den Informationen auf dem E-Service-Portal des ONRC ist unentgeltlich rund um die Uhr verfügbar und wird nach einer unentgeltlichen Registrierung als Benutzer (durch Wahl eines Benutzernamens und eines Passworts) gewährt.

Die Informationen auf dem Portal des ONRC sind nach geltendem Recht in unentgeltliche und entgeltliche Dienste gegliedert.

Das Handelsregister enthält alle Dokumente, Tatsachen, Einträge und Angaben zur Identität der betreffenden Wirtschaftsbeteiligten, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie alle weiteren ausdrücklich im Gesetz vorgesehenen Tatsachen und Dokumente.

Die Online-Dienste des Nationalen Handelsregisteramts sind auf dessen E-Service-Portal verfügbar, das im Rahmen des sektoralen operationellen Programms „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft“ und der Initiative „Investitionen in Ihre Zukunft!“ des Projekts „Online-Dienste (elektronische Behördendienste) des Nationalen Handelsregisteramts für Unternehmen durch ein spezielles Portal“ eingerichtet wurde.

Über das E-Service-Portal werden u. a. die folgenden Online-Dienste des Nationalen Handelsregisteramts bereitgestellt:

  • InfoCert
  • Recom online
  • Prüfung der Verfügbarkeit von Firmen und Online-Reservierung von Firmen
  • Vorabprüfungen (Verfügbarkeit und/oder Reservierungen von Namen für juristische/natürliche Personen, Einpersonengesellschaften/Familienunternehmen)
  • Eingabe von Eintragungen in das Handelsregister und Genehmigung juristischer Personen
  • Aktualisierung der Kontaktdaten von im Handelsregister eingetragenen Unternehmen
  • Zugriff auf aktuelle Informationen über die bisherige Tätigkeit eines Unternehmens, statistische Daten
  • Ausstellung von Dokumenten (Bescheinigungen)
  • Bearbeitungsstatus
  • Benachrichtigung über die beim Handelsregister eingereichten Anträge
  • Anordnungen zur Zurückstellung von beim Handelsregister eingereichten Anträgen
  • Veröffentlichung von Informationen über die verschiedenen Situationen von juristischen Personen im E-Bulletin des Handelsregisters (Buletinul Electronic al Registrului Comerțului – BERC)
  • statistische Daten (Vorgänge im zentralen Handelsregister, Unternehmen mit ausländischem Kapital)
  • Offline-Formular des Handelsregisters
  • Eintragung der Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer der juristischen Person
  • Bereitstellung von Informationen aus dem zentralen Register wirtschaftlicher Eigentümer

Der entgeltliche Dienst Recom online ist nach Abschluss eines Vertrags mit dem wirtschaftlichen Eigentümer rund um die Uhr zugänglich und liefert gegen eine Gebühr die folgenden Informationen über Wirtschaftsbeteiligte:

  • Name und Unternehmensform
  • Informationen zur Identifizierung (Nummer im Handelsregister, europäische einheitliche Kennung, einmaliger Registrierungscode, Sitz/Geschäftsanschrift, Kontaktdaten des Unternehmens (Telefon, Fax))
  • Sitz/Geschäftsanschrift (Bescheinigung des Sitzes, erster Geltungstag des Nachweises für den Sitz, letzter Geltungstag des Nachweises für den Sitz, Dauer des Sitzes)
  • gezeichnetes und eingezahltes Kapital
  • Haupttätigkeit des angemeldeten/zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • Nebentätigkeiten des angemeldeten/zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • Angaben zur Identifizierung der verbundenen natürlichen und juristischen Personen
  • Angaben zur Identifizierung der Unternehmensleitung
  • Angaben zu den Logos
  • Angaben zu Tochtergesellschaften/Zweigniederlassungen/Untergliederungen (Sitz, Telefon)
  • Angaben zu Zweigstellen/Arbeitsstätten (Sitz, Telefon)
  • Angaben zu Sitzen und/oder Tätigkeiten, die nach Artikel 15 des Gesetzes Nr. 359/2004 bzw. Artikel 121 des Gesetzes Nr. 265/2022 genehmigt wurden
  • Daten zu den Eigentumsrechten
  • Angaben zu Gläubigervergleichen
  • Angaben zu Tatsachen, die unter Artikel 21 Buchstaben e bis h des Gesetzes Nr. 26/1990 bzw. Artikel 103 des Gesetzes Nr. 265/2022 fallen
  • Angaben zu den übrigen Einträgen
  • Angaben zur Bilanz (Umsatz, durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, Bruttoertrag), wenn diese Informationen vom Finanzministerium bereitgestellt wurden

Zu den unentgeltlichen Diensten gehören:

  • die kostenlose Komponente des Dienstes Recom online
  • eForms
  • der Online-Antrag auf Eintragung von Wirtschaftsbeteiligten in das Handelsregister
  • die Online-Eintragung der Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen
  • der Online-Zugang zu Informationen im zentralen Register wirtschaftlicher Eigentümer (für Behörden/Einrichtungen mit Aufsichts-/Kontrollbefugnissen und Meldebehörden bei der Legitimationsprüfung)
  • Prüfung der Verfügbarkeit von Firmen und Online-Reservierung von Firmen
  • Informationen über den Status von Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister
  • Einsicht in die Rubrik zu Anordnungen zur Zurückstellung der Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister
  • Zugang zu bestimmten öffentlichen Informationen (Jahresabschluss, freiwillige Auflösung usw.) über das BERC

Die wichtigsten Dienste des BERC sind:

  • Abfrage veröffentlichter Artikel der Wirtschaftsbeteiligten
  • Abfrage der Bulletins, in denen die Artikel der Wirtschaftsbeteiligten veröffentlicht wurden
  • Ausstellung eines Dokuments zur Bescheinigung der Veröffentlichung eines Artikels (Veröffentlichungsnachweis)
  • Eingang der Benachrichtigung über veröffentlichte Artikel
  • Bereitstellung von interessenbezogenen Berichten

WICHTIGE INFORMATION: Alle Bereiche der Website und das Portal sind rund um die Uhr unentgeltlich zugänglich.

Zugang zu den im Handelsregister eingetragenen Informationen

Die Bereitstellung der im Handelsregister eingetragenen Informationen und die Ausgabe von Kopien der betreffenden Dokumente erfolgt nach Artikel 11 des Gesetzes Nr. 265/2022 über das Handelsregister und die Änderung und Ergänzung anderer für die Eintragung in das Handelsregister relevanter Rechtsakte:

  1. Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich. Das Handelsregisteramt erteilt auf Antrag und Kosten des Interessenten in rumänischer Sprache und unter Beachtung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Auskünfte und erstellt Bescheinigungen über die Einträge im Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Eintragung oder Nichteintragung eines bestimmten Dokuments oder einer bestimmten Tatsache sowie Kopien und/oder beglaubigte Kopien aller eingetragenen oder vorgelegten Dokumente oder eines Teils davon in der Form, in der sie zur Untermauerung der Anträge auf Eintragung vorgelegt wurden.
  2. Der Antrag auf Bereitstellung von Informationen und Dokumenten ist entweder am Empfang abzugeben oder per Post, Kurierdienst oder auf elektronischem Wege zusammen mit einer Kopie des Ausweises zu versenden, es sei denn, der Antrag ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet.
  3. Das Handelsregisteramt stellt die unter Nummer 1 genannten Dokumente entweder auf elektronischem Wege, d. h. in elektronischer Form, gegebenenfalls unter Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur oder des qualifizierten elektronischen Siegels, oder in Papierform am Sitz des ONRC oder der Handelsregisterämter bzw. per Post oder Kurierdienst aus.
  4. Kopien werden ordnungsgemäß beglaubigt. Elektronische Kopien werden durch Hinzufügen der elektronischen Signatur beglaubigt. Auf Antrag können auch nicht amtlich beglaubigte Kopien ausgestellt werden.
  5. Elektronische Kopien der unter Nummer 1 genannten Dokumente und Informationen werden auch über das System zur Vernetzung von Handelsregistern öffentlich zugänglich gemacht.
  6. Die Verwaltung der empfangenen Dokumente, d. h. der elektronisch übermittelten Dokumente, erfolgt auch über eine Verbindung mit der elektronischen einzigen Anlaufstelle (Point of Single Contact, im Folgenden „PSC“) nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 49/2009 der Regierung über die Niederlassungsfreiheit für Diensteanbieter und die Dienstleistungsfreiheit in Rumänien, die nach Änderung und Ergänzung durch das Gesetz Nr. 68/2010 in seiner geänderten Fassung genehmigt wurde.
  7. Für die Bereitstellung von Informationen und Dokumenten wird eine Gebühr nach einem vom Justizminister durch Verordnung festgelegten Tarifsystem erhoben, die die für die Bereitstellung der betreffenden Informationen oder Dokumente erforderlichen Verwaltungskosten nicht übersteigen darf, einschließlich der Kosten für die Entwicklung und Führung des Handelsregisters.
  8. Die unter Nummer 1 genannten Informationen und Dokumente werden den Behörden und Einrichtungen sowie den in Rumänien akkreditierten diplomatischen Vertretungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  9. Die unter Nummer 1 genannten Informationen werden anderen als den in Nummer 8 genannten juristischen Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist.
  10. Das ONRC und die Handelsregisterämter erteilen Journalisten und Vertretern der Massenmedien unentgeltlich Auskunft über bestimmte im Handelsregister eingetragene Informationen, die ausschließlich zu Zwecken der Information der Öffentlichkeit verwendet werden dürfen.

Welche Informationen enthält das Register?

Welche Datentypen werden gespeichert (im öffentlichen Register eingetragene Organisationen, Informationen über Insolvenzen, Finanzberichte usw.)?

Nach dem Gesetz Nr. 265/2022 enthält das Handelsregister Angaben zu den folgenden eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten:

  • Gesellschaften
  • nationale Gesellschaften
  • nationale Unternehmen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Genossenschaften
  • genossenschaftliche Organisationen
  • wirtschaftliche Interessenvereinigungen
  • europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
  • europäische Gesellschaften
  • europäische Genossenschaften
  • Einzelunternehmer
  • Einpersonengesellschaften
  • Familienunternehmen
  • sonstige natürliche oder juristische Personen nach Maßgabe des Gesetzes

Im Laufe ihrer Tätigkeit oder bei deren Beendigung müssen die in Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 genannten Wirtschaftsbeteiligten Einträge in Bezug auf eintragungspflichtige Dokumente und Tatsachen im Register beantragen.

Die Dokumente und Tatsachen, die in das Handelsregister eingetragen werden müssen, sind in den Artikeln 88 bis 100 des Gesetzes Nr. 265/2022 aufgeführt.

Juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, oder gegebenenfalls interessierte Personen müssen den ORCT die folgenden Dokumente als Einträge im Handelsregister vorlegen:

  1. den Emissionsprospekt im Hinblick auf die Gründung der Aktiengesellschaft durch öffentliche Zeichnung und die Genehmigung seiner Veröffentlichung durch den Registerführer sowie jede Änderung des Prospekts
  2. den Emissionsprospekt im Hinblick auf die Erhöhung des Aktienkapitals von Aktiengesellschaften durch öffentliche Zeichnung und die Genehmigung seiner Veröffentlichung durch den Registerführer sowie jede Änderung des Prospekts
  3. die Entscheidung des geschäftsführenden Organs, wenn die Eintragung dieser Informationen in das Handelsregister und die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben sind
  4. den Nachweis über die Verlängerung der Frist für den rechtmäßigen Besitz der Geschäftsräume des eingetragenen Sitzes und/oder der Zweigstelle
  5. endgültige Liquidations- und Vermögensverteilungserklärungen und gegebenenfalls den Bericht über die von den Verwaltern und den Mitgliedern des Verwaltungsrats geleistete Arbeit, wenn eine oder mehrere dieser Personen als Liquidator bestellt sind
  6. die Dokumente im Zusammenhang mit den betriebswirtschaftlichen Verhältnissen
  7. die Register und Dokumente der abgemeldeten juristischen Person, wenn es keine Gesellschafter/Aktionäre/Mitglieder mehr gibt oder wenn diese sich weigern, sie zu verwahren
  8. den Beschluss der Generalversammlung der Gesellschafter/Aktionäre über den Erwerb von Vermögenswerten eines Gründers oder Aktionärs durch das Unternehmen, sofern dies nach dem Gesellschaftsrecht vorgeschrieben ist
  9. die Beschwerde gegen die Anordnung des Registerführers
  10. den Einspruch gegen die Generalversammlung der Gesellschafter/Aktionäre sowie den Einspruch gegen andere ausdrücklich im Gesetz vorgesehene Handlungen
  11. den Entwurf eines Fusions- oder Spaltungsplans
  12. die Musterunterschrift bei wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen und Genossenschaften
  13. den Antrag auf Abmeldung durch die Person, die sich durch Einträge im Handelsregister geschädigt fühlt
  14. alle anderen Dokumente, die nach dem Gesetz in das Handelsregister eingetragen werden müssen

Die Personen, die an der Eintragung von Dokumenten in das Handelsregister interessiert sind, deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen zu diesem Zweck den Musterantrag ausfüllen und ihm die betreffenden Dokumente sowie gegebenenfalls den Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr beifügen.

In das Handelsregister sind einzutragen:

  1. der Bericht des Insolvenzverwalters oder gegebenenfalls des Liquidators, in dem die Ursachen und Umstände aufgeführt sind, die zur Insolvenz des Schuldners geführt haben
  2. die Mitteilung über die Eröffnung des allgemeinen/vereinfachten Insolvenzverfahrens
  3. die Kopie des vorgeschlagenen Reorganisationsplans
  4. die Mitteilung über die Eröffnung des Konkursverfahrens im Rahmen des allgemeinen/vereinfachten Insolvenzverfahrens
  5. das rechtskräftige Gerichtsurteil, mit dem der gesetzliche Verwalter zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt wurde
  6. das Protokoll zur Festlegung der Restrukturierungsvereinbarung im Rahmen des Verfahrens der Restrukturierungsvereinbarung
  7. der Restrukturierungsplan im Rahmen des Vergleichsverfahrens
  8. Gerichtsentscheidungen über die Eröffnung und den Abschluss eines Vergleichsverfahrens nach dem Gesetz Nr. 85/2014 in seiner geänderten Fassung
  9. die im Rahmen des Insolvenzverfahrens ergangenen Gerichtsurteile, die den ORCT per Gesetz mitgeteilt werden
  10. sonstige von Gerichten oder vom Insolvenzverwalter/Liquidator per Gesetz ausgestellte Dokumente

Für die im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten, die einem Insolvenzvermeidungsverfahren oder einem Insolvenzverfahren unterliegen, werden auf der Grundlage der vorgenannten Dokumente die folgenden Einträge im Handelsregister vorgenommen:

  1. die Eröffnung des (allgemeinen/vereinfachten) Insolvenzverfahrens
  2. die Einleitung der Reorganisation unter der Aufsicht des Gerichts nach der Bestätigung des vorgeschlagenen Reorganisationsplans
  3. der Konkurs (im Rahmen eines vereinfachten/allgemeinen Verfahrens)
  4. die Tatsache, dass dem Schuldner das Recht zur Führung des Unternehmens entzogen wurde
  5. die Tatsache, dass der gesetzliche Verwalter zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden ist
  6. die Benennung des Insolvenzverwalters oder des Liquidators, falls zutreffend
  7. die Ernennung des Sonderverwalters
  8. der Ersatz des Insolvenzverwalters/Liquidators, falls zutreffend
  9. der Abschluss des Reorganisationsverfahrens unter Aufsicht des Gerichts
  10. die Aufhebung des Konkurses
  11. die Abmeldung des Schuldners
  12. die Änderung der Gründungsdokumente des Schuldners als juristische Person auf Antrag des Insolvenzverwalters im Rahmen des rechtskräftigen Gerichtsurteils über den Reorganisationsplan
  13. die Bestätigung der Restrukturierungsvereinbarung im Rahmen des Verfahrens der Restrukturierungsvereinbarung
  14. die Erklärung über den Restrukturierungsplan im Rahmen des Vergleichsverfahrens
  15. die Eröffnung und der Abschluss eines Vergleichsverfahrens
  16. sonstige gesetzlich vorgeschriebene Einträge für im Handelsregister eingetragene Schuldner, die einem Insolvenzverfahren unterliegen

Das zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer

Nach dem Gesetz Nr. 129/2019 zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte in der geänderten und ergänzten Fassung ist das ONRC verpflichtet, das zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer zu führen, in dem die wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen aufgeführt sind, die zur Eintragung in das Handelsregister einen Antrag stellen müssen.

Der Zugang zum zentralen Register wirtschaftlicher Eigentümer wird im Einklang mit den Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten den folgenden Stellen/Personen gewährt:

  1. Behörden mit Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, Justizbehörden nach dem Gesetz Nr. 135/2010 über die Strafprozessordnung in ihrer geänderten und ergänzten Fassung sowie dem ONRC, und zwar zeitnah, uneingeschränkt und ohne Benachrichtigung der betroffenen Person
  2. Meldebehörden bei Legitimationsprüfungen
  3. jeder natürlichen oder juristischen Person (gegen eine Gebühr)

Welche Dokumente werden archiviert/gespeichert (Akten, Urkundenregister, Satzungen, Protokolle von Generalversammlungen usw.)?

Die Eintragung von juristischen Personen, Einzelunternehmern, Einpersonengesellschaften und Familienunternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Sitz/Geschäftsanschrift sich im Zuständigkeitsbereich des Gerichts befindet, beinhaltet, dass das Handelsregister die Dokumente zur Eintragung der einzutragenden Personen und die offiziellen Aufzeichnungen über die Gründung oder damit zusammenhängende Änderungsurkunden sowie andere ausdrücklich im Gesetz vorgesehene Dokumente aufbewahrt.

Die Archivierung der Dokumente, die die Einträge im Handelsregister belegen, besteht in der Aufbewahrung und Erhaltung aller dieser Dokumente in Papierform und/oder in elektronischer Form sowie der Dokumente, die die Einträge der eingetragenen Personen belegen, der Jahresabschlüsse, des Berichts bzw. gegebenenfalls des konsolidierten Berichts des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats, des Berichts des Abschlussprüfers oder des Finanzprüfers, gegebenenfalls des konsolidierten Jahresabschlusses und der Register der juristischen Personen, die dem Handelsregister vorgelegt werden.

Die Akte eines jeden im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten umfasst alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Eintragung oder mit einer Tätigkeit, die per Gesetz im Handelsregister einzutragen ist, vorgelegt werden, sowie die Dokumente, die die Eintragung bescheinigen. Die Dokumente, die im Handelsregister im Hinblick auf die Durchführung bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Voreintragungsverfahren aufgeführt sind, werden in einer separaten Akte aufbewahrt. Nach der Eintragung werden sie in die Akte des jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten aufgenommen.

Die Dokumente von natürlichen und juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden nach den Bestimmungen des nationalen Archivierungsgesetzes Nr. 16/1996 in seiner neu veröffentlichten Fassung archiviert.

Wie kann ich eine Suche durchführen (und welche Suchkriterien sind verfügbar)?

Auf der Website des Registers

Die interessierte Person kann auf der ONRC-Website nach Informationen suchen, indem sie ein Stichwort in das Suchfeld eingibt.

Welche Suchkriterien sind verfügbar?

Die im Rahmen des Dienstes Recom online unentgeltlich zugänglichen Informationen können nach den folgenden Kriterien durchsucht werden:

  • Name des Wirtschaftsbeteiligten
  • Nummer im Handelsregister
  • Steuerregisternummer
  • Kreis, in dem der Sitz/die Geschäftsanschrift liegt

Im Rahmen des Dienstes Recom online sind u. a. die folgenden allgemeinen Informationen für interessierte Personen unentgeltlich zugänglich:

  1. Gesellschafts- und Rechtsform
  2. Sitz/Geschäftsanschrift und bei Zweigniederlassungen der Mitgliedstaat, in dem sie eingetragen sind
  3. Referenznummer im Handelsregister, europäische einheitliche Kennung (EUID) und Steuerregisternummer
  4. Status
  5. Website, sofern vorhanden
  6. die gesetzlichen Vertreter der juristischen Person und die Angabe, ob sie befugt sind, gemeinsam oder getrennt zu handeln, sowie der Vertreter des Familienunternehmens
  7. in einem anderen Mitgliedstaat eröffnete Zweigniederlassungen, einschließlich Unternehmen, Registrierungsnummer, EUID und Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung eingetragen ist

Wie kann ich Dokumente erhalten?

Unentgeltlich?

Informationen und Dokumente über die im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten werden Behörden und Einrichtungen, mit Ausnahme derjenigen, die vollständig aus eigenen Einnahmen finanziert werden, sowie den Gerichten und den ihnen angeschlossenen Staatsanwaltschaften, den akkreditierten diplomatischen Vertretungen und anderen juristischen Personen im Sinne des Gesetzes unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Das ONRC und die ORCT erteilen Journalisten und Vertretern der Massenmedien unentgeltlich Auskunft über bestimmte im Handelsregister eingetragene Informationen. Die an Journalisten und Vertreter der Massenmedien weitergegebenen Informationen dürfen nur zur Information der Öffentlichkeit verwendet werden.

Entgeltlich?

Das Handelsregisteramt erstellt auf Kosten des Antragstellers Auskünfte, Bescheinigungen über die Einträge im Handelsregister und Bescheinigungen über die Eintragung oder Nichteintragung eines bestimmten Dokuments oder einer bestimmten Tatsache sowie Kopien und beglaubigte Kopien der Einträge im Register und der vorgelegten Dokumente. Die entsprechenden Dokumente können auch per Post beantragt und zugestellt werden.

Wie erhalte ich Auskünfte, Bescheinigungen über die Einträge im Handelsregister, Bescheinigungen über die Eintragung oder Nichteintragung eines bestimmten Dokuments oder einer bestimmten Tatsache sowie Kopien und/oder beglaubigte Kopien aller eingetragenen oder vorgelegten Dokumente?

Möglichkeiten, Zugang zu den Auskünften zu erhalten:

  • Online über den Dienst InfoCert (eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich; Zahlung nur per Karte)
  • Online über das ONRC-Portal (eine elektronische Signatur ist erforderlich; Zahlung per Karte oder Überweisung)
  • E-Mail: onrc@onrc.ro (Zahlung per Überweisung oder am Schalter)
  • per Fax: +40 213160829 (Zahlung per Überweisung oder am Schalter)
  • per Post (Zahlung per Überweisung; es wird eine zusätzliche Gebühr von 7,68 RON erhoben)
  • an den Schaltern des ONRC und der ORCT

Der Dienst InfoCert ermöglicht die Ausstellung von Online-Zertifikaten. Der Dienst kann über das ONRC-Portal im Abschnitt Informationen (Informații) – Bescheinigungen (Certificate constatatoare) aufgerufen werden; die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte (Visa oder Mastercard). Der elektronische Dienst InfoCert erzeugt automatisch Dokumente mit elektronischer Signatur, ohne dass der Verantwortliche eingreifen muss, und zwar rund um die Uhr und an allen Wochentagen; die Zahlung erfolgt auf elektronischem Wege per Karte, woraufhin der Antragsteller eine elektronische Rechnung erhält, ohne dass eine elektronische Signatur erforderlich ist.

Bescheinigungen und/oder Informationen aus dem Handelsregister können online über den Dienst Recom online abgerufen werden. Recom online ist die entgeltliche Komponente, die nach Abschluss eines Vertrags mit dem Begünstigten rund um die Uhr zugänglich ist.

Möglichkeiten für den Erhalt einer beglaubigten Kopie oder mehrerer beglaubigter Kopien eines Dokuments aus dem Archiv:

  • an den Schaltern der ORCT
  • per Post
  • online (elektronische Signatur erforderlich)

Möglichkeiten für den Erhalt von Duplikaten von Bescheinigungen über die Abgabe von ehrenwörtlichen Erklärungen zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis:

  • an den Schaltern der ORCT
  • per Post

Verfahren für die Eintragung

Wie kann ich das Eintragungsverfahren einleiten (Einreichung eines Antrags beim Register, Beglaubigung von Dokumenten, beizufügende Dokumente)?

Persönlich

Der Antrag auf Eintragung oder gegebenenfalls eine andere Art von Antrag ist zusammen mit den für die Eintragung erforderlichen Dokumenten am Empfang oder per Post/Kurier bei dem für den Sitz/die Geschäftsanschrift der betroffenen Personen örtlich zuständigen Handelsregisteramt/bei einem der Handelsregisterämter von den in den Artikeln 79 bis 81 des Gesetzes Nr. 265/2022 genannten Personen persönlich oder über einen Bevollmächtigten einzureichen.

Der Antrag auf Eintragung einer juristischen Person in das Handelsregister wird vom gesetzlichen Vertreter dieser Person oder von einem Bevollmächtigten im Rahmen einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht bzw. von einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Vollmacht oder von einem Gesellschafter, Aktionär oder Vorstandsmitglied unterzeichnet.

Der Antrag auf Eintragung der Zweigniederlassung einer juristischen Person mit Sitz in Rumänien oder im Ausland wird vom Vertreter der betroffenen juristischen Person, der die Geschäfte der Zweigniederlassung direkt führt, persönlich oder über einen Bevollmächtigten im Rahmen einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht bzw. von einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Vollmacht unterzeichnet.

Der Antrag auf Eintragung eines Einzelunternehmers bzw. einer Einpersonengesellschaft wird von der natürlichen Person, die die Eintragung als Einzelunternehmer beantragt, bzw. vom Inhaber der Einpersonengesellschaft persönlich oder von einem Bevollmächtigten im Rahmen einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht bzw. von einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Vollmacht unterzeichnet.

Der Antrag auf Eintragung eines Familienunternehmens wird von dem im Gründungsdokument benannten Vertreter oder von einem Bevollmächtigten im Rahmen einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht bzw. von einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Vollmacht unterzeichnet.

Die zur Untermauerung der Anträge auf Eintragung vorgelegten Dokumente sind in rumänischer Sprache zu verfassen.

Die Antragsteller oder die im Handelsregister eingetragenen Personen können zur Untermauerung ihrer Anträge auf Eintragung Dokumente vorlegen, die in einer der Amtssprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen sie ansässig sind, verfasst sind; diesen Dokumenten sind Übersetzungen ins Rumänische durch einen ermächtigten Übersetzer beizufügen.

In eine der Amtssprachen der Mitgliedstaaten der EU übersetzte Dokumente können auf Antrag veröffentlicht werden, wenn die vorgelegte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer angefertigt wurde.

Die in eine Fremdsprache übersetzten Dokumente müssen entweder ein zweispaltiges Layout, bei dem der rumänische Text in der ersten Spalte und der fremdsprachige Text in der zweiten Spalte steht, oder eine sequenzielle Darstellung aufweisen, d. h. auf den rumänischen Text folgt der fremdsprachige Text.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den in rumänischer Sprache veröffentlichten Dokumenten und Informationen und der freiwillig veröffentlichten Übersetzung kann letztere nicht gegenüber Dritten geltend gemacht werden; Dritte können sich jedoch auf die freiwillig offengelegte Übersetzung berufen, es sei denn, das Unternehmen weist nach, dass sie Kenntnis von der Version hatten, die der Offenlegungspflicht unterlag.

Die zur Untermauerung des Antrags auf Eintragung erforderlichen Dokumente, die als Verwaltungsakte eingestuft werden, sind dem Handelsregisteramt nach Maßgabe des Gesetzes vorzulegen.

Online

Der Antrag auf Eintragung und die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente können auf elektronischem Wege, d. h. über das E-Service-Portal oder per E-Mail, zusammen mit einer eingebetteten, beigefügten oder verknüpften qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden.

Wie werden die eingereichten Anträge geprüft?

Der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister wird vom Registerführer auf der Grundlage von Dokumenten innerhalb eines Arbeitstags nach Eingang des Antrags bearbeitet.

Sind der Antrag auf Eintragung und die dazugehörigen Dokumente bzw. das Standardformular des Gründungsdokuments unvollständig oder entsprechen sie nicht den gesetzlichen Voraussetzungen für die Niederlassung, die Gründung, die Organisation und die Tätigkeit des eintragungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten oder ist der Registerführer der Ansicht, dass weitere Informationen oder Dokumente zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, setzt er per Anordnung eine Frist von höchstens 15 Kalendertagen für die Berichtigung oder Vervollständigung der Dokumente fest.

Die Frist und die Gründe für die Zurückstellung werden im E-Service-Portal des ONRC veröffentlicht und können auch an den in den Diensträumen der Handelsregisterämter eingerichteten Arbeitsplätzen eingesehen werden.

Die Fristen für die Bearbeitung des Antrags auf Eintragung und für die Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente werden entsprechend angepasst.

Wenn der Antragsteller den Antrag auf Eintragung vor Ablauf der vom Registerführer gesetzten Frist berichtigt/vervollständigt und eine Änderung der Frist für die Bearbeitung beantragt, wird der Antrag auf Eintragung an dem auf die Berichtigung/Vervollständigung folgenden Tag bearbeitet.

Kommt der Antragsteller seinen in der Zurückstellungsanordnung genannten Verpflichtungen nicht nach, wird der Antrag auf Eintragung abgelehnt.

Verzichtet der Antragsteller auf die Erledigung des Antrags durch die ORCT oder werden die Anträge auf Eintragung abgelehnt, ist die gegebenenfalls entrichtete Gebühr für die Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens zurückzuzahlen.

Auf Antrag der betroffenen Partei oder ihres Vertreters findet eine öffentliche Verhandlung statt, damit über den Antrag auf Eintragung entschieden werden kann.

Rechtswirkung der Eintragung

Wirkung von Einträgen auf Dritte nach Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132

Im Einklang mit Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts können sich Dritte aufgrund der folgenden nationalen Bestimmungen auf die im Handelsregister enthaltenen Informationen und Dokumente berufen:

  1. Nach Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 ist das Handelsregister der Dienst von allgemeinem öffentlichem Interesse für die Eintragung und Offenlegung von Wirtschaftsbeteiligten, die Einzelunternehmer, Einpersonengesellschaften und Familienunternehmen sind, und von Wirtschaftsbeteiligten, die Gesellschaften, europäische Gesellschaften, Genossenschaften, europäische Genossenschaften, Kreditgenossenschaften, wirtschaftliche Interessenvereinigungen und europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen mit Sitz in Rumänien sind, sowie für die Eintragung und Offenlegung ihrer Zweigniederlassungen und der Zweigniederlassungen der oben genannten juristischen Personen, deren Sitz sich im Ausland befindet.

Ferner müssen die in Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 genannten Wirtschaftsbeteiligten nach Artikel 43 Absatz 1 dieses Gesetzes im Laufe ihrer Tätigkeit oder bei deren Beendigung Einträge in Bezug auf eintragungspflichtige Dokumente und Tatsachen im Register beantragen.

Die Bereitstellung der im Handelsregister eingetragenen Informationen und die Ausgabe von Kopien der betreffenden Dokumente erfolgt nach Artikel 11 des Gesetzes Nr. 265/2022 über das Handelsregister und die Änderung und Ergänzung anderer für die Eintragung in das Handelsregister relevanter Rechtsakte:

  1. Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich. Das Handelsregisteramt erteilt auf Antrag und Kosten des Interessenten in rumänischer Sprache und unter Beachtung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Auskünfte und erstellt Bescheinigungen über die Einträge im Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Eintragung oder Nichteintragung eines bestimmten Dokuments oder einer bestimmten Tatsache sowie Kopien und/oder beglaubigte Kopien aller eingetragenen oder vorgelegten Dokumente oder eines Teils davon in der Form, in der sie zur Untermauerung der Anträge auf Eintragung vorgelegt wurden.
  2. Der Antrag auf Bereitstellung von Informationen und Dokumenten ist entweder am Empfang abzugeben oder per Post, Kurierdienst oder auf elektronischem Wege zusammen mit einer Kopie des Ausweises zu versenden, es sei denn, der Antrag ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet.
  3. Das Handelsregisteramt stellt die unter Nummer 1 genannten Dokumente entweder auf elektronischem Wege, d. h. in elektronischer Form, gegebenenfalls unter Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur oder des qualifizierten elektronischen Siegels, oder in Papierform am Sitz des ONRC oder der Handelsregisterämter bzw. per Post oder Kurierdienst aus.
  4. Kopien werden ordnungsgemäß beglaubigt. Elektronische Kopien werden durch Hinzufügen der elektronischen Signatur beglaubigt. Auf Antrag können auch nicht amtlich beglaubigte Kopien ausgestellt werden.
  5. Elektronische Kopien der unter Nummer 1 genannten Dokumente und Informationen werden auch über das System zur Vernetzung von Handelsregistern öffentlich zugänglich gemacht.
  6. Die Verwaltung der empfangenen Dokumente, d. h. der elektronisch übermittelten Dokumente, erfolgt auch über eine Verbindung mit der elektronischen einzigen Anlaufstelle (Point of Single Contact, im Folgenden „PSC“) nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 49/2009 der Regierung über die Niederlassungsfreiheit für Diensteanbieter und die Dienstleistungsfreiheit in Rumänien, die nach Änderung und Ergänzung durch das Gesetz Nr. 68/2010 in seiner geänderten Fassung genehmigt wurde.
  7. Für die Bereitstellung von Informationen und Dokumenten wird eine Gebühr nach einem vom Justizminister durch Verordnung festgelegten Tarifsystem erhoben, die die für die Bereitstellung der betreffenden Informationen oder Dokumente erforderlichen Verwaltungskosten nicht übersteigen darf, einschließlich der Kosten für die Entwicklung und Führung des Handelsregisters.
  8. Die unter Nummer 1 genannten Informationen und Dokumente werden den Behörden und Einrichtungen sowie den in Rumänien akkreditierten diplomatischen Vertretungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  9. Die unter Nummer 1 genannten Informationen werden anderen als den in Nummer 8 genannten juristischen Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist.
  10. Das ONRC und die Handelsregisterämter erteilen Journalisten und Vertretern der Massenmedien unentgeltlich Auskunft über bestimmte im Handelsregister eingetragene Informationen, die ausschließlich zu Zwecken der Information der Öffentlichkeit verwendet werden dürfen.

Die Möglichkeit der Geltendmachung der Dokumente und Tatsachen von Personen, die der Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister unterliegen, richtet sich nach Artikel 46 des Gesetzes Nr. 265/2022 über das Handelsregister und die Änderung und Ergänzung anderer für die Eintragung in das Handelsregister relevanter Rechtsakte.

  1. Die Eintragung und die Einträge können gegenüber Dritten ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister oder der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens bzw. im BERC, wie im Gesetz vorgesehen, geltend gemacht werden.
  2. Personen, die verpflichtet sind, eine Eintragung zu beantragen, können nicht eingetragene Dokumente oder Tatsachen Dritten gegenüber nicht geltend machen, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Dritten Kenntnis von ihnen hatten. Dritte können sich jedoch immer auf nicht offengelegte Dokumente oder Tatsachen berufen, es sei denn, die fehlende Offenlegung führt zu ihrer Unwirksamkeit.
  3. Das ONRC veröffentlicht auf seiner Website und auf dem E-Service-Portal aktuelle Informationen über nationale Rechtsvorschriften in Bezug auf die Veröffentlichung und Möglichkeit der Geltendmachung von Dokumenten, Tatsachen und Einträgen von zur Eintragung in das Handelsregister verpflichteten Personen gegenüber Dritten und reicht sie zur Veröffentlichung auf dem Europäischen Justizportal ein.

Darüber hinaus gelten in diesem Zusammenhang die folgenden besonderen Bestimmungen für Gesellschaften, d. h. die Artikel 50 bis 51 des Gesetzes Nr. 31/1990 über Gesellschaften in der geänderten und ergänzten Fassung:

Artikel 50

  1. Dokumente oder Tatsachen, die nicht nach Maßgabe des Gesetzes bekannt gemacht wurden, können gegenüber Dritten nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Gesellschaft kann nachweisen, dass die Dritten Kenntnis von ihnen hatten.
  2. Die von der Gesellschaft vor dem 16. Tag nach dem Tag der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung vorgenommenen Handlungen können Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn sie nachweisen, dass es ihnen unmöglich war, Kenntnis von diesen Handlungen zu haben.

Artikel 51

  1. Dritte können sich immer auf nicht offengelegte Dokumente oder Tatsachen berufen, es sei denn, die fehlende Offenlegung führt zu ihrer Unwirksamkeit.

    Nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 umfasst das Handelsregister die folgenden Registerkategorien:
    1. ein Register zur Eintragung von Gesellschaften, nationalen Gesellschaften, nationalen Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, europäischen Gesellschaften, europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen und anderen ausdrücklich im Gesetz vorgesehenen juristischen Personen mit Sitz in Rumänien, ihren Zweigniederlassungen und gegebenenfalls Zweigniederlassungen von juristischen Personen mit Sitz im Ausland,
    2. ein Register zur Eintragung von Genossenschaften und europäischen Genossenschaften mit Sitz in Rumänien, ihren Zweigniederlassungen und gegebenenfalls den Zweigniederlassungen von Genossenschaften oder europäischen Genossenschaften mit Sitz im Ausland,
    3. ein Register zur Eintragung von Einzelunternehmern, Einpersonengesellschaften und Familienunternehmen, die ihren Sitz und gegebenenfalls ihre Arbeitsstätten in Rumänien haben.
  2. Nach Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 erfolgt die Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe des Gesetzes auf der Grundlage der Anordnung des Registerführers zur Bearbeitung des Antrags auf Eintragung oder gegebenenfalls auf der Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung oder einer vollstreckbaren Entscheidung. Wenn die Eintragung von einem Gericht angeordnet wird, kann sie auch auf der Grundlage des Verfahrensschriftstücks erfolgen, das den Tenor der Gerichtsentscheidung enthält.
  3. Nach Artikel 107 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 265/2022 ist der Tag der Eintragung in das Handelsregister der Tag der tatsächlichen Eintragung in das Register.
  4. Nach Artikel 107 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 265/2022 wird die Eintragung in das Handelsregister innerhalb von 24 Stunden nach dem Tag der Anordnung des Registerführers vorgenommen.
  5. Nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 wird das Handelsregister von ONRC in elektronischer Form geführt, und die Eintragung in das Handelsregister und in andere vom ONRC geführte Register erfolgt auf elektronischem Wege.

Widersprüche zwischen dem Registereintrag und seiner Veröffentlichung

Die Eintragung und die Einträge können gegenüber Dritten ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister oder der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens bzw. im BERC, wie im Gesetz vorgesehen, geltend gemacht werden.

Die von einer natürlichen oder juristischen Person vor dem 16. Tag nach dem Tag ihrer Eintragung in das Handelsregister vorgenommenen Handlungen können Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn sie nachweisen, dass es ihnen unmöglich war, Kenntnis von diesen Handlungen zu haben.

Personen, die verpflichtet sind, eine Eintragung zu beantragen, können nicht eingetragene Dokumente oder Tatsachen Dritten gegenüber nicht geltend machen, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Dritten Kenntnis von ihnen hatten. Dritte können sich jedoch immer auf nicht offengelegte Dokumente oder Tatsachen berufen, es sei denn, die fehlende Offenlegung führt zu ihrer Unwirksamkeit.

Die in Artikel 16 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 aufgeführten Dokumente werden vom Handelsregisteramt innerhalb von höchstens drei Arbeitstagen nach dem Tag der Eintragung in das Handelsregister auf elektronischem Wege dem Amtsblatt Rumäniens zur Veröffentlichung übermittelt.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den Einträgen im Handelsregister und den Dokumenten, die der Akte des im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten beigefügt sind, haben nach Artikel 8 des Gesetzes Nr. 265/2022 die Einträge im Register gegenüber Dritten Vorrang.

Hinsichtlich der im BERC oder gegebenenfalls im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Dokumente und Informationen gilt, dass bei Widersprüchen zwischen diesen und den im Register eingetragenen Dokumenten letztere gegenüber Dritten Vorrang haben.

Tritt der oben genannte Widerspruch aus Gründen auf, die nicht dem betroffenen Wirtschaftsbeteiligten zuzurechnen sind, berichtigt das Handelsregisteramt oder gegebenenfalls die Regia Autonomă „Monitorul Oficial“ den Eintrag im Register, d. h. sie veröffentlicht auf Antrag des Wirtschaftsbeteiligten den berichtigten Text in Form eines Auszugs auf eigene Kosten erneut.

Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Einträge?

Gesetzlich vorgeschriebene Dokumente und Tatsachen werden gegebenenfalls auf Antrag eintragungspflichtiger natürlicher und/oder juristischer Personen, anderer interessierter Kreise oder von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen.

Im Laufe ihrer Tätigkeit oder bei deren Beendigung müssen die in Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 genannten Wirtschaftsbeteiligten Einträge in Bezug auf eintragungspflichtige Dokumente und Tatsachen im Register innerhalb von höchstens 15 Tagen nach dem Tag beantragen, an dem die eintragungspflichtigen Dokumente erstellt wurden oder sich die eintragungspflichtigen Tatsachen ereignet haben.

Einträge im Register werden in den im Gesetz vorgesehenen Fällen auch auf Antrag interessierter Kreise innerhalb von höchstens 30 Tagen ab dem Tag vorgenommen, an dem sie von dem eintragungspflichtigen Dokument oder der eintragungspflichtigen Tatsache Kenntnis erlangt haben.

Die Antragsteller und gegebenenfalls ihre gesetzlichen Vertreter/Bevollmächtigten haften nach dem Gesetz für die Rechtmäßigkeit, Echtheit und Richtigkeit der Daten in den Anträgen auf Eintragung und in den zu ihrer Untermauerung vorgelegten Dokumenten.

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 erfolgt die Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe des Gesetzes auf der Grundlage der Anordnung des Registerführers zur Bearbeitung des Antrags auf Eintragung oder gegebenenfalls auf der Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung oder einer vollstreckbaren Entscheidung. Wenn die Eintragung von einem Gericht angeordnet wird, kann sie auch auf der Grundlage des Verfahrensschriftstücks erfolgen, das den Tenor der Gerichtsentscheidung enthält.

Nach Artikel 107 des Gesetzes Nr. 265/2022 erlässt der Registerführer, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Niederlassung, die Gründung, die Organisation und die Tätigkeit des eintragungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten erfüllt sind, innerhalb eines Arbeitstags nach dem Tag der Registrierung des betreffenden Antrags beim Handelsregisteramt oder gegebenenfalls nach dem Tag, an dem alle Formalitäten erfüllt und alle vom Registerführer angeforderten Dokumente und Informationen für die Gründung und Eintragung eingegangen sind, eine Anordnung, mit der er dem Antrag auf Eintragung stattgibt.

Der Tag der Eintragung in das Handelsregister ist der Tag der tatsächlichen Eintragung in das Register.

Die Eintragung in das Handelsregister wird innerhalb von 24 Stunden nach dem Tag der Anordnung des Registerführers vorgenommen.

Juristische Personen erlangen mit dem Tag der tatsächlichen Eintragung in das Handelsregister Rechtspersönlichkeit.

Die Anordnung des Registerführers ist vollstreckbar, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, und unterliegt nur einem Beschwerdeverfahren. Durch die Beschwerde wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt. Das Verfahren für die Entscheidung über die Vornahme von Einträgen im Handelsregister wird vom Personal der ORCT durchgeführt.

Datenschutzverfahren

Verfahren im Zusammenhang mit den Rechten betroffener Personen hinsichtlich der Veröffentlichung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die in den Rechtsakten zur Regelung der Tätigkeit des Handelsregisters vorgesehen sind, erheben und verarbeiten das ONRC und die ORCT/örtlich zuständigen Ämter Daten und Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die unter die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) fallen.

Als für die personenbezogenen Daten Verantwortlicher hat das ONRC angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Die personenbezogenen Daten einer natürlichen Person werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und anschließend nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet (Grundsatz der Zweckbindung).

Personenbezogene Daten, die von den Antragstellern durch das Ausfüllen/Einreichen von Anträgen und durch die Vorlage von Dokumenten/Tatsachen zu deren Untermauerung zur Verfügung gestellt werden, werden im Hinblick auf die Erfüllung der wichtigsten spezifischen Pflichten/Aufgaben/Funktionen des Handelsregisters verarbeitet.

Die im zentralen computergestützten Handelsregister/integrierten Informationssystem erfassten Informationen werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Die Anträge auf Eintragung in das Handelsregister (Formulare), die zum Zwecke der Eintragung des Wirtschaftsbeteiligten oder der Eingabe von Einträgen zu den Dokumenten und Tatsachen des Wirtschaftsbeteiligten in das Register eingereicht werden, sowie die zu ihrer Untermauerung vorgelegten Dokumente werden in der Akte des Wirtschaftsbeteiligten (in Papierform und elektronisch) archiviert.

Die Veröffentlichung von Dokumenten, die aufgrund von Einträgen im Handelsregister ausgestellt bzw. vom Personal des Helpdesks erstellt werden, erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und beschränkt sich auf Nachname und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland der betroffenen Personen, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Die Informationen zu den personenbezogenen Daten, die in Bezug auf die natürlichen Personen, die eine bestimmte Funktion/Position bei einem im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten innehaben, veröffentlicht werden können, sind die folgenden: Nachname und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland, es sei denn, der Antragsteller ist eine Organisation, die nach dem Gesetz Zugang zu personenbezogenen Daten hat.

Die Kopien bzw. beglaubigten Kopien der Dokumente, die der Akte des Wirtschaftsbeteiligten im Handelsregister beigefügt sind und die den Antragstellern ausgestellt werden, dürfen nur Folgendes enthalten: Nachname und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland der in diesen Dokumenten aufgeführten Personen, es sei denn, der Antragsteller ist eine Organisation, die nach dem Gesetz Zugang zu personenbezogenen Daten hat.

Der Informationsaustausch mit Behörden und Einrichtungen im Rahmen von Protokollen für die Zusammenarbeit, die zur Erfüllung einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung geschlossen wurden, muss mit den Rechtsvorschriften über den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr vereinbar sein.

Die Liste der Behörden und Einrichtungen, mit denen das ONRC Protokolle für die Zusammenarbeit schließt, ist auf der Website des ONRC veröffentlicht.

Die bisherigen Einträge und vom ONRC und den ORCT ausgestellten Bescheinigungen sowie die Kopien bzw. beglaubigten Kopien der zur Untermauerung der Anträge auf Eintragung vorgelegten Dokumente enthalten alle im Handelsregister eingetragenen personenbezogenen Daten, wenn diese Daten auf Antrag der betroffenen Personen oder der zuständigen Einrichtungen oder Behörden, aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder in Wahrnehmung von Aufgaben übermittelt werden, jedoch dürfen nach Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 265/2022 nur die folgenden Daten an andere natürliche oder juristische Personen, einschließlich anderer öffentlicher Einrichtungen, übermittelt werden: Nachname und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland.

Das ONRC stellt sicher, dass die betroffenen Personen ihre Rechte nach der Verordnung (EU) 679/2016 ausüben können: das Recht auf Information und Auskunft über sowie auf Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht, das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, sowie das Recht auf Beschwerde bei der Nationalen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal, B-dul G-ral Gheorghe Magheru nr. 28-30, sector 1, București).

Die oben genannten Rechte können vorbehaltlich der Anforderungen und Ausnahmen nach der Verordnung (EU) 679/2016 ausgeübt werden, indem ein schriftlicher, ordnungsgemäß datierter und unterzeichneter Antrag per Post an die Anschrift Bd. Unirii, nr. 74, bl. J3b, tronson II+III, sector 3, 030837 București, oder per E-Mail an die folgende Adresse geschickt wird: datepersonale@onrc.ro.

Nach Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung wurde innerhalb der Behörde ein Datenschutzbeauftragter ernannt, dessen Kontaktdaten auf der Website unter Personal Data zu finden sind.

Kontaktdaten

Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Links zum Thema

Amtliche Website des rumänischen Handelsregisters

Rumänisches Nationales Handelsregisteramt – E-Service-Portal

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